Quittung ausstellen
Darf ich als Hobbylandwirt für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Rundballen) die ich verkaufe eine Quittung ausstellen?
7 Antworten
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Das kommt ein wenig drauf an, ob du eingetragener Landwirt bist. Kunden, die deine Rundballen brauchen, benötigen i.d.R.(datierend oder optierend) eine Quittung mit 10,7% MwSt. sowie die Agrardieselbescheinigung zum Absetzen. Somit Betriebsnummer und Agrardieselnummer. Wenn dir selbige bekannt ist, kannst du ohne weiteres eine Quittung mit dem Zusatz Herr/Frau XY -Landwirt- oder -Landwirtschaft- oder nur -Rundballen- ausstellen.
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Machst du denn eine Buchhaltung oder wirst du geschätzt? Musst du am Jahresende eine Agrardieselbescheinigung abgeben? Und hast du eine Steuernummer als Landwirt? Wenn ja darfst du Rechnungen ausstellen.
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Warum nicht , es ist nur eine Bestätigung das der andere die nicht geklaut hat . Und am Jahresende bei der EKSt Erklärung Betriebs-Ausgaben und - Einnahmen des Nebenerwerb abwägen.
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das bringt dem käufer nichts,dir unter umständen, ärger mit dem finanzamt.
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Klar, kannst du auch formlos machen. Achtung Finanzamt.
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Quittungen darf jeder ausstellen.
hallo. eingetragener Landwirt bin ich nicht. jedoch bei der BG gemeldet, glaube aber das dass damit wenig zu tun hat oder? Bin über jede hilfe dankbar