Quittung ausstellen

7 Antworten

Das kommt ein wenig drauf an, ob du eingetragener Landwirt bist. Kunden, die deine Rundballen brauchen, benötigen i.d.R.(datierend oder optierend) eine Quittung mit 10,7% MwSt. sowie die Agrardieselbescheinigung zum Absetzen. Somit Betriebsnummer und Agrardieselnummer. Wenn dir selbige bekannt ist, kannst du ohne weiteres eine Quittung mit dem Zusatz Herr/Frau XY -Landwirt- oder -Landwirtschaft- oder nur -Rundballen- ausstellen.


tonikuh 
Beitragsersteller
 03.08.2014, 13:13

hallo. eingetragener Landwirt bin ich nicht. jedoch bei der BG gemeldet, glaube aber das dass damit wenig zu tun hat oder? Bin über jede hilfe dankbar

begloo1705  04.08.2014, 17:11
@tonikuh

Machst du denn eine Buchhaltung oder wirst du geschätzt? Musst du am Jahresende eine Agrardieselbescheinigung abgeben? Und hast du eine Steuernummer als Landwirt? Wenn ja darfst du Rechnungen ausstellen.

Warum nicht , es ist nur eine Bestätigung das der andere die nicht geklaut hat . Und am Jahresende bei der EKSt Erklärung Betriebs-Ausgaben und - Einnahmen des Nebenerwerb abwägen.

das bringt dem käufer nichts,dir unter umständen, ärger mit dem finanzamt.

Klar, kannst du auch formlos machen. Achtung Finanzamt.

Quittungen darf jeder ausstellen.