Darf man einem Gerichtsvollzieher Hausverbot erteilen?
Ich weiß.. merkwürdige Frage..
Man darf ja allgemein Leuten in seiner Wohnung Hausverbot erteilen oder der Vermieter macht das 😅
Darf man das auch bei einem Gerichtsvollzieher?
8 Antworten
Grundlos darf niemand gegen deine Erlaubnis in deine Wohnung, die Berufung spielt keine Rolle.
Auch die Polizei darf nicht ohne Grund in deine Wohnung, wenn du das nicht willst. Wieso sollte es also ein Gerichtsvollzieher dürfen?
Ich habe "grundlos" geschrieben, gleich als erstes Wort. Ich gehe davon aus, dass du eine richterliche Anordnung meinst. Das wäre aber dann wohl kaum ohne Grund.
Ohne Grund gibt es diese Anordnung nicht und dann darf der Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung, weil dieser dann auch keine Amtshandlung durchsetzt.
Dann machst du dich nicht strafbar, und der Polizei sind auch die Hände gebunden.
Du hast aber schon meine Antwort gelesen oder? Ich habe geschrieben, dass ohne Grund auch die Berufung egal ist. Solange kein Grund vorliegt, darf die Person nicht in die Wohnung. Ob er nun mit GV kommt oder nicht, spielt doch gar keine Rolle, denn das war nicht die Frage... Fakt ist, ohne GV darf er nicht unerlaubt in die Wohnung. Das gilt für jede Person ausnahmslos gleich.
Darum ging es doch gar nicht. Ein GV kommt auch nicht grundlos. Der Punkt ist aber, dass die Berufung an sich egal ist, wenn es keinen Grund gibt. Würde also ein GV im noch so unmöglichen Fall grundlos deine Wohnung betreten wollen, hätte dieser nicht das Recht dazu.
Grundlos, sprich ohne einen Grund, der das unerlaubte Betreten einer Wohnung rechtfertigt... die Infos fehlen, weil die Frage nur die Situation vorgibt, Hausverbot einem GV zu erteilen.
Oh man, lass gut sein...
Du hast mich gerade angeschrieben...
[..] ein Hausverbot kann nicht ohne triftigen Grund ausgesprochen werden.
Lies bitte genauer, das habe ich auch nicht behauptet. Ich schreibe davon, dass er keine fremde Wohnung ohne Erlaubnis betreten darf.
Eine Privatperson darf gar nicht ohne Zustimmung ins Haus oder Wohnung,da ist der Beruf völlig egal.
Rate mal, was ich oben die ganze Zeit geschrieben habe.
Ich werde mich ab jetzt hier 'raus halten. Solltest du noch etwas schreiben, werde ich natürlich dennoch lesen. Ich wünsche somit noch einen schönen Tag.
Theoretisch schon. In Verbindung mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung ist es jedoch wirkungslos.
Genauso gut oder genauso wenig kannst Du der Polizei Hausverbot erteilen :)
Musst denn eh nicht ins Haus lassen, nur wenn er ein durchsuchungs Beschluss hat. Ist aber nicht immer so. Wenn nicht brauchst ihn garnicht reinlassen
Das wird nicht klappen, denn der holt dann notfalls die Polizei zu Hilfe!
Sicher nicht, weil es ein Justizvollzugsbeamter ist.. Man kann ja auch der Polizei sicher kein Hausverbot erteilen.
Weil der Gerichtsvollzieher eine Amtshandlung, also Geld eintreiben durchsetzen muss und der darf das, wer den Zutritt zur Wohnung und Pfändung verwehrt macht sich strafbar und muss damit rechnen,dass dann auch noch die Polizei kommt.