Ab wann darf man eine Geschlechtsumwandlung machen?
Ab wann darf man eine Geschlechtsumwandlung machen
5 Antworten
Wenn alle notwendigen Unterlagen und Vorraussetzungen gegeben sind. Es sind aber einige.
Geschlechtsumwandlung
Wird Angleichung genannt, nicht Umwandlung. Darum werden solchen Operationen Geschlechtsangleichende Operationen (GA-OP) genannt:
Geschlechtsangleichende Operationen (kurz GA-OP) sind chirurgische geschlechtsangleichende Maßnahmen, bei denen primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale in Aussehen und Funktion dem Geschlechtsempfinden angeglichen werden.
Für gewöhnlich wird frühestens mit 16 mit gegengeschlechtlichen Hormonen begonnen (davor gibt es optional Pubertätsblocker).
Mindestalter für Operationen ist für gewöhnlich 18 (Ausnahme ist vor allem Mastektomie):
Die für chirurgische Schritte bekannte Altersgrenze von 18 Jahren wird bei klaren transsexuellen Entwicklungen heute durchaus unterschritten. Die jüngsten operativ behandelten Patienten in Deutschland standen kurz vor ihrem 16. Geburtstag. Der erste Schritt ist bei biologisch weiblichen Patienten die Mastektomie.
keine Vorschrift.
ich schrubte:
für gewöhnlich
Das kann also keine in Beton gegossene Vorschrift sein.
einer komplett geschlechtsangleichenden Operation.
wo steht das drin? wo wird zB explizit Mastektomie erwähnt?
Sie wird eben nicht erwähnt.
warum schreibst du dann:
einer komplett geschlechtsangleichenden Operation.
?
Die Mastektomie ist die häufigste OP, die vor 18 durchgeführt wird. Dein Link sagt nicht das, was du behauptest.
Weil es einfach unrealistisch ist, von etwas anderem auszugehen. Aber gut, wenn du drauf rumreiten willst, dass Statista diesen Punkt nicht explizit erwähnt, dann von mir aus.
Fakt ist, dass hier drei (!) Experten nicht in der Lage sind, die Frage korrekt zu beantworten, und das finde ich befremdlich.
Im Übrigen bezieht sich dein "für gewöhnlich" auf den Beginn der Hormontherapie, nicht auf die vermeintlich notwendige Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Operation.
Weil es einfach unrealistisch ist, von etwas anderem auszugehen.
das ist sogar außerordentlich realistisch.
Die für chirurgische Schritte bekannte Altersgrenze von 18 Jahren wird bei klaren transsexuellen Entwicklungen heute durchaus unterschritten. Die jüngsten operativ behandelten Patienten in Deutschland standen kurz vor ihrem 16. Geburtstag. Der erste Schritt ist bei biologisch weiblichen Patienten die Mastektomie.
Viele trans Frauen wollen gar nicht mehr. Aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Im Übrigen bezieht sich dein "für gewöhnlich" auf den Beginn der Hormontherapie,
damit sind Operationen gemeint.
Ich hab den Text jetzt extra geändert, damit es eindeutig ist.
Sorry, aber das ist alles Larifari. Wenn man mit 15 die erste Op kriegen kann, dann ist die 2. vor Erreichen der Volljährigkeit möglich und genau das ist die Antwort auf die Frage.
möglich
Ja, aber nicht völlig beliebig.
„Eine feste Altersgrenze für die Einwilligungsfähigkeit in eine geschlechtsumwandelnde Operation bei Jugendlichen mit Geschlechtsidentitätsstörung verbietet sich nach heutiger Kenntnis. Sie unterliegt ebenfalls einer familiengerichtlichen Zustimmung, erfordert jedoch eine zusätzliche sachverständige Begutachtung durch einen diesbezüglich ausgewiesenen Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie.“
https://www.dgkjp.de/gesetz-zum-schutz-vor-geschlechtsveraendernden-operativen-eingriffen/
Mit 18 ändert sich einiges.
Dass man mit 18 machen darf, was man will, weiß jedes Kind.
Es kann also in der Frage nur um die Möglichkeit einer Operation vor Erreichen der Volljährigkeit gegangen sein, und darauf haben 3 "Experten" mit einem kategorischen Nein geantwortet, wobei du deine Antwort ja jetzt relativiert und durch entsprechende Links ergänzt hast.
Damit kann ich leben.
Es kann also in der Frage nur um die Möglichkeit
Nö.
Frage lautet:
Ab wann darf manDa steht nicht "ab wann ist es möglich".
Und mit 18 darf/kann man mehr. Und leichter.
Es ist aber erst möglich, wenn man darf. Und diesen Zeitpunkt zu entscheiden, liegt im Ermessen der Fachärzte und ist, wie du ja inzwischen weißt, nicht gesetzlich geregelt.
Vor 18 gilt: Zustimmung der Eltern ist nicht erforderlich, Zustimmung des Familiengerichtes hingegen schon.
Egal. Unterm Strich bleibt das Fazit: eine Altersgrenze gibt es nicht und man darf unter gegebenen Umständen vor 18.
Das war keiner der Experten-Antworten so zu entnehmen und das bemängele ich.
Zustimmung der Eltern ist nicht erforderlich,
Mal ein Fall aus der Praxis:
Bei Clinic im Centrum können Sie sich grundsätzlich ab 18 Jahren behandeln lassen. Sollten Sie transsexuell und noch jünger sein, können wir Sie mit Einverständnis Ihrer Eltern aufnehmen.
Na und? Das sind die Regeln der Klinik, nicht die des Gesetzgebers. (Finde ich auch durchaus verständlich und sinnvoll.)
Das Alter ist gar nicht so entscheidend, unter Umständen ist das auch bei Jugendlichen möglich.
Viel wichtiger ist, wie gefestigt jemand in seiner Geschlechtsidentität ist und wie die begleitenden Ärzte die Authentizität des Geschlechtes beurteilen.
Ich möchte noch anmerken, dass ich als enge Angehörige eines transidentitären Kindes, welches seit seiner Einschulung durch das Gender-Kids-Programm der hiesigen Uniklinik betreut wird und seit seinem 11 Lebensjahr in Hormontherapie ist, dankenswerterweise die Möglichkeit hatte, verschiedene Beratungs- und Informationsangebote für Angehörige zu nutzen. Vielleicht macht mich das ja auch ein bisschen zum Experten, auch ohne, dass ich hier 50 hilfreichste Antworten zu dem Thema gegeben habe.
Nein, ist es nicht. Eine geschlechtsangleichende Operation (GAOP) kann man frühestens mit 18 machen.
Dafür gibt es ja genügend Gegenbeispiele. Berühmtes Beispiel wäre Kim Petras.
Ausnahmen und Sonderfälle gibt es immer. Ist aber nicht die Regel 🤦♀️. Das ist dasselbe wie bei einer Schönheitsoperation. Die kann man auch erst mit 18 machen.
Es gibt also keine feste Altersgrenze für notwendige medizinische Versorgung?
Was geschlechtsangleichende OPs betrifft schon. Es gibt lediglich vereinzelt Ausnahmefälle. Die sind aber nicht die Regel. Ausserdem ist die Mastektomie soweit die einzige OP, die bereits mit 16 und der Einwilligung der Eltern gemacht werden kann. Bei allen anderen muss bis 18 gewartet werden.
Also gibt es eine feste Altersgrenze, die aber nicht fest ist, weil Ausnahmen?
Hast du denn Quellen für deine Behauptungen? Schließlich wäre eine feste Altersgrenze für medizinisch notwendige Behandlung ja durchaus etwas das das Grundgesetz tangiert.
Ich habe doch gar nicht gesagt, dass das die Regel ist. Ich hab doch ausdrücklich geschrieben "unter Umständen".
So wenige sind es ja nun auch nicht. Im Jahr 2020 wurde in Deutschland die Geschlechtsumwandlung (nicht Mastektomie) bei 163 Personen im Alter zwischen 15 und 19 durchgeführt. Wie viele von denen unter 18 waren, kann ich dir leider auch nicht sagen.
Ich brauch keine Quellen dafür, weil es dasselbe wie bei einer Schönheitsoperation ist. Die darf man auch erst mit 18 machen.
Eben. (Meine wurden operiert, als ich 10 war.)
Aber schön, dass du auch den letzten Kommentar von Wilmaed geliked hast, der letztendlich genau das einräumt, dass es keine Altersgrenze nach unten gibt.
Oder hast du seine Kommentare ungelesen pauschal durchgeliked? 😁
Segelohren, also weit abstehende Ohren sind auch was anderes. Ausserdem sollte man damit warten, denn die können sich noch ändern. Ich hatte früher auch welche und jetzt nicht mehr. Und sie wurden nie operiert.
Blabla. Es war eine Schönheits-Op und ich war nicht 18. Punkt.
Eine Geschlechtsangleichende OP lässt sich frühestens mit 18 Jahren machen.
Das stimmt schlicht nicht! Dass das so selten passiert, liegt nur daran, dass die meisten Transgender ihre Geschlechtsidentität erst im Teenageralter bekannt geben. Wenn aber schon Kleinkinder sich "outen" (ohne zu wissen, womit sie es da zu tun haben) und ein/e 15-jährige/r seit über 10 Jahren konsequent in der Rolle seines sozialen Geschlechtes lebt, also den weitaus größten Teil seines Lebens, dann ist die geschlechtsangleichende Operation möglich und wird sehr wohl auch durchgeführt.
Sorry, aber das solltest du als "Experte" einfach wissen.
Aber sicher nicht mit 15. Das ist völliger Quatsch den du da erzählst.
Diesen Quatsch erzählt Statista und nachlesen kannst du ihn hier:
Ist trotzdem Quatsch. Wilmaed hat sehr gut erklärt warum das unter 18 nicht so einfach ist.
Wilmaed hat vor allem in seinem letzten Kommentar bestätigt, dass es möglich ist.
Und nichts anderes habe ich behauptet. Im Gegensatz zu dir in deiner ersten Antwort.
Es wird halt erst mit 18 gemacht, da auch etwaige Schönheitsoperationen erst mit 18 möglich sind. Ausnahmen und Sonderfälle gibt es immer, sind aber nicht die Regel 🤦♀️.
Das Brett kannst du dir selber vor den Kopp hauen!
Es ist nämlich absolut unverständlich, warum drei Experten den wichtigen Fakt, dass es unter Umständen möglich ist, einfach mal eben verschweigen! Und hier eine Altersgrenze benennen, die lediglich als Empfehlung existiert. Du brauchst jetzt auch nicht so zu tun, als ob das jetzt sonst wie selten und ach wie besonders wäre. Warum das nicht so furchtbar oft vorkommt, habe ich schon erklärt.
Ihr habt jetzt beide zugegeben, dass es eine gesetzliche Altersgrenze nicht gibt und so ist es auch richtig und dabei können wir es auch gerne belassen.
ab 18 kannste die geschlechtsangleichende op machen
Ohne Zugeständnis der Eltern in DE.
Aber hey. Wie wäre es wenn du mich doch gerne Mail korrigierst ab wann die Geschlechtsangleichende OP in Deutschland erlaubt ist und ne Quelle mit abgibst.
Dann lerne ich was neues statt mitm Finger zu zeigen. Was in der Art wie du es machst. Absolut nichts bringt.
Ich zeig einfach Mal zuruck.
Noch ein Nutzer der was gegen Experten hat und wage Behauptungen aufstellt
PS. Ich berufe mich auf die Genitalien "Umwandlung" also keine masek oder Brust OP.
Ich hab doch nichts gegen Experten! Die Quelle bin ich. 🤷♀️ Siehe meine Antwort. Ich spreche auch von Genitalien.
Ich muss das auch hier gar nicht recherchieren, um eure Wissenslücken zu stopfen. Wilmaed hat allerdings inzwischen einen Link zu einem Beitrag gepostet, aus dem klar hervorgeht, dass es keine gesetzliche Altersgrenze gibt.
Dann kann auch ein 5 jähriges Mädchen, das mit ihrem Körper unzufrieden ist, jegliche Schönheitsoperation machen?
Red kein dummes Zeug! 🙄
Von "jegliche" war schon mal überhaupt nicht die Rede. Ob eine Segelohrenkorrektur in dem Alter in Frage kommt, weiß ich doch nicht.
Na, du hast doch gesagt, dass man OPs auch machen kann, wenn man nicht 18 ist 🤦♀️. Respektive es möglich ist.
Richtig. Das Wort "jegliche" habe ich dabei aber ganz sicher nicht verwendet.
🤦♀️🤦♀️🤦♀️🤦♀️🤦♀️🤦♀️🤦♀️🤦♀️
Klar! Brustvergrößerung, Fett absaugen, Segelohren anlegen... Alles das Gleiche. 🙄
Im Grunde ja 🤦♀️. Sind im Grunde alles Schönheitsoperationen.
Warum bist du denn jetzt so? Du schreibst hier doch sonst sehr vernünftige Antworten.
Der Punkt hier ist die sogenannte "Einwilligungsfähigkeit". Die dürfte bei Fünfjährigen wohl eher nicht gegeben sein und insofern kann das Kind dann nicht rechtlich wirksam einwilligen.
Die medizinisch indizierte Gesundheitsversorgung von einwilligungsfähigen trans* Jugendlichen mit deinem Beispiel in Verbindung zu bringen ist Polemik, der sich in der Regel transfeindliche Akteur*innen bedienen.
Ich kann mir vorstellen, warum man auf die Volljährigkeit beharrt. Um Transfeinden keine Munition zu geben, die mit der "Verstümmelung von Kindern" um die Ecke kommen.
Aber wenn wir trans* Jugendliche allgemein als nicht-einwilligungsfähig hinstellen, bestärken wir nur deren Argumente - Eben dass trans* Jugendliche generell unzurechnungsfähig wären.
Es bringt niemandem etwas, wenn wir Jugendliche vor den Bus werfen.
Ich bin einfach der Meinung, dass generell OPs, vollkommen egal was für welche, erst mit erreichen des 18. Lebensjahres gemacht werden sollten. Denn so sind sie nachher selbst für ihre Entscheidung verantwortlich.
Aber in der Frage ging es doch nicht um deine Meinung! Es ging darum, was man darf.
Ja. Und auch nicht darum ab wann es möglich ist 🤦♀️. Eine geschlechtsangleichende Operation darf man mit 18 machen.
Hast du keinen anderen Emoji?
Das Thema "darf" und "möglich" war eigentlich schon ausdiskutiert, aber hier noch mal für dich extra in leichter Sprache:
Man darf, wenn es das Familiengericht erlaubt, auch vor 18.
Was man mit 18 darf, weiß jeder Idiot, das muss hier niemand fragen.
Wenn du das jetzt immer noch nicht verstanden hast, obwohl du sogar den Link von Wilmaed geliked hast, in dem das erklärt wird, dann ist es eben so.
Von mir aus behaupte weiter deinen Blödsinn, für mich macht das keinen Unterschied.
Man darf, wenn es das Familiengericht erlaubt, auch vor 18.
Du meinst, es ist bereits dann möglich 🤦♀️. Und doch hab ich. Bei dir muss ich nur keinen anderen verwenden.
Ich meine, was ich geschrieben habe. Dass man dann darf.
Ich weiß nicht, ob du wirklich zu dumm bist, das zu verstehen oder ob es wirklich möglich ist, dass du dermaßen angefressen bist, dass du hier als "Experte" durchgefallen bist, beides scheint mir gleichermaßen absurd.
Und doch muss eins von beiden zutreffen.
Nein, muss es nicht. Denn es geht darum, dass man mit 18 darf und vorher kann. Das ist ein Unterschied. Man kann also vorher, darf aber eigentlich nicht.
Bist du betrunken? 😳
Man kann vor 18, man darf vor 18, es ist möglich vor 18...
Sag dazu, wie du willst. 🙄
Und du hast den 🤦♀️ vergessen...
Dass es möglich ist heisst nicht, dass man darf oder kann 🤦♀️.
Nein heisst es nicht. Ansonsten bräuchte es das Familiengericht nicht um das zu bewilligen. Wenn dieses Nein sagt, dann ist es zwar möglich, aber man kann und darf nicht. Also nein. Dass es möglich ist, heisst nicht automatisch, dass man auch kann und darf.
Is gut. Bevor du dich in der Mitte durchreißt, wie Rumpelstilzchen, man darf vor 18, wenn man die Erlaubnis erhält. Zufrieden?
hey, also ich habs über die unterhaltung mit wilmead oder so erkannt.
aber mit der aussage "die quelle bin ich" ist keinem geholfen.
außer dass du angehörige einer person bist die früh möglichkeiten hatte geht daraus weder hervor ob es erlaubt ist noch dass diese angehörige person die op vorher hatte. und behauptungen kann theoretisch hier jeder aufstellen
Es hat dem Fragesteller geholfen. Tut mir leid, wenn es dir keine Hilfe war, aber ich finde dieses ständige Fordern nach "Quellen", die jeder ganz leicht selber googeln kann, einfach doof. Wer meine Behauptung in Frage stellt, kann sie entweder für falsch halten, oder sie mit der Eingabe weniger einfacher Suchbegriffe bestätigen lassen.
Das soll mir egal sein.
Du zitierst da eine Empfehlung, keine Vorschrift. Warum hast du den Begriff aus deinem Zitat entfernt?
Im Jahr 2020 unterzogen sich in Deutschland 163 Personen im Alter zwischen 15 und 19 einer komplett geschlechtsangleichenden Operation.
https://de.statista.com/infografik/26187/anzahl-der-geschlechtsangleichenden-operationen-in-deutschland/