A2 Motorrad fahren mit offen zu viel PS, Strafen?

3 Antworten

Von Experte JochenOWL bestätigt

Insbesondere in den Kontrollabteilungen für Zweiräder werden in der Regel nur entsprechend technikaffine Beamten eingesetzt. Die merken und hören in der Regel dann recht schnell ob ihnen ein möglicherweise frisiertes Krad über den Weg fährt.

Daraus kann sich dann auch relativ schnell und unkompliziert eine allgemeine Verkehrskontrolle mit Einsicht in die Fahrzeugpapiere ergeben. Bei hinreichendem Verdacht auf Manipulation kann das Krad dann durchaus direkt vor Ort eingezogen werden zwecks Zwangsvorführung zu einer technischen Untersuchung mit Leistungstest auf einem Rollenprüfstand.

Und damit bist Du in der Uhr und Deine Fleppe(n) erst mal los. :-(


jimbo07 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 19:59

Aber laut Papieren ist ja alles legal, und auf dem Prüfstand wird ja auch 48ps stehen. Oder meinst du die öffnen die Maschine und gucken dann was du an Leistung hat?

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Gnurfy  04.07.2024, 20:17
@jimbo07

Auf einem "Rollenprüfstand" wird die tatsächliche Antriebsleistung am Antriebsrad gemessen. In diesem Zuge wird auch überprüft, ob das vorgeführte KRad-Modell überhaupt rechtmäßig auf A2 gedrosselt werden konnte und dementsprechend auch umtypisiert werden durfte.

Mein Beitrag bezieht sich halt auf folgende Teilaussage von Dir selbst:

also ich überlege eine zx6r, R6, Gsxr 600 oder andere zu kaufen die auf 48 ps gedrosselt sind oder teilweise auf 34 ps und die zu fahren. Ist ja leider Illegal weil die ja offen 120 ps haben.

Bereits bei einer regulären Fahrzeugkontrolle könnten erfahrene Beamten dabei schon per Anfrage heraus finden, ob das am Kontrollpunkt vorgefundene Fahrzeug legitim auf A2 überhaupt umtypisiert werden durfte. ( siehe meine fett markierte Textstelle im Zitat...)

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jimbo07 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 22:38
@Gnurfy

Ja du hast ja recht, und ich weiß das das illegal ist, mir geht es darum wie die Beamten das herausfinden wollen wenn in den Papieren ja 48 ps drin steht und auf dem Prüfstand auch 48 ps theoretisch angezeigt werden. Meinst du das ist sehr auffällig so rum zu fahren?

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Gnurfy  04.07.2024, 23:17
@jimbo07

Du sagst doch selber etwas von zu viel PS der Basismodelle für eine legitime Herabklassifizierung von A ( unlimitiert ) auf A2.

DAS dürfte Dir damit kein seriöser TÜV dann überhaupt gedrosselt auf A2 abnehmen können. Wäre ähnlich als ob Dir jemand illegal eine Typenbescheinigung für ein Motorrad mit 60 ccm Kubiksatz für Klasse AM oder gar MoFa trotz technisch durchaus funktionaler Leistungsdrossel ausstellen würde.

Die Betonung liegt selbst bei geatechlichen oder schlampig arbeitenden TÜV-Ingenieuren auf den beiden Merkmalen "Unzulässig bzw. Illegal" ...

Damit wäte selbst eine ursprüngliche 120 PS - Maschine oder ein Moped mit 60 ccm - Zylinder rechtlich nicht auf AM oder A2 umschreibbar gewesen, und damit zulassungs- / und typenrechtlich durchaus "nachträglich" immer noch ganz allgemein ein KRad mit Klasse A (unlimited) - Einsortierung.

Ja richtig gelesen... selbst ein ursprüngliches Moped mit kleinem 50 bis 70 ccm- Kubiksatz kann bereits zulassungsrechtlich durchaus allgemein direkt ein K-Rad Klasse A ( unlimited ) werden, wenn gewisse Grenzparameter für die jeweilige Neutypisierung nicht eingehalten wurden.

Aber konkret in Deinem Vohaben nennst Du die Unmöglichkeit Deines Vorhabens ja bereits selbst. Eine Ausgangsmaschine mit 120 PS (A-offen) ab Serie lässt sich legitim nicht auf A2 umtypen.

Somit kann Dir der Gesetzgeber wissentlich auch hier fahrerlaubnisrechtlich worst sogar Vorsatz und etwaig obendrauf noch Bestechung + Anweisung zur Falschbeurkundung in der Fahrzeugtypisierung unterstellen...:-(

Ist es Dir diese verschärfte Strafandrohung wirklich samt ihrer ganzen Konsequenzen wert, wo Du doch gerade in A2 zur Vertrauensbildung steckst?

Das Recht auf Führung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern ist kein grundverbrieftes Basisanrecht in DE selbst für erstmals auffällige Fahrzeugführer...🤔

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jimbo07 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 06:44
@Gnurfy

Ich weis nicht ob ich dich richtig verstanden habe, aber zum Thema TÜV, dem TÜV Prüfer ist das ja egal ob die gedrosselt wurde und warum, weil ich kann ja auch wenn ich meinen A Führerschein habe die drosseln um weniger bei der Versicherung zu Zahlen. Also das denke ist ihm ja egal was für ein Führerschein ich habe. Und mit dem falsch beurkunden. Ich habe sie ja theoretisch nicht falsch beurkundet ist ja alles legal mit Drossel auf 48 ps.

LG Jimbo

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Gnurfy  05.07.2024, 07:10
@jimbo07

Du denkst falsch zu illegitimer Drosselung! So einfach...Punkt.

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Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat...
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Alles klar?

Woher ich das weiß:Hobby

jimbo07 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 17:11

und wie meinst du merken die das?

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JochenOWL  04.07.2024, 17:20
@jimbo07

Viele Kollegen sind erfahrene Biker, denen du nichts erzählen kannst....

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JochenOWL  04.07.2024, 17:22
@wattdennnu2

Richtig: "Versuch macht kluch" und so ein Jahr "Knast" geht ja auch rum....

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JochenOWL  04.07.2024, 17:19

....übrigens kann eine "Sperre" sechs Monate bis zu fünf Jahren betragen - in Einzelfällen auch länger.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis 》Straftat 》Geld- oder Gegängnisstrafe bis zu einem Jahr