Doppelpass - legal erworben. Ein Land macht Schwierigkeiten. Was tun?

3 Antworten

Tja, Deine Frage stimmt so schon nicht. Der „Doppelpass“ mag zwar nach deutschem Recht legal erworben sein, nach dem Recht des zweiten Staates ist er dies aber offensichtlich nicht.

Somit besteht eine der Staatsbürgerschaften zu unrecht.

Da hilft nur, sich für eine zu entscheiden.

Sich waschen, ohne sich nass zu machen, geht nun einmal nicht.


Pauli010955 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 11:23

Und dieser Fall unterliegt keiner Logischen Betrachtung (wahr & unwahr = unwahr)

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Pauli010955 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 10:58

Klar, doch dass dies deutsche Sicht ist, ist je klar dargestellt worden. Hier kollidieren zwei Rechtssyteme. Und deswegen ist dies aus deutscher Sicht nicht illegal - weil in D dieser Fall eindeutig legal ist. Sonst wäre kein D-Pass ausgegeben worden.

Und der Doppelpass (der zweite, deutsche) wurde als zweiter legal erworben.

Aber es geht nicht um den Doppelpass (deutscher Ausdruck), sondern um das grenzüberschreitende Handling.

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emib5  06.08.2020, 12:55
@Pauli010955

Ja, das Handling in einem Land, in dem dieser Doppelpass eben verboten ist.

Und da es hier um das Staatsbürgerrecht diesesanderen Staates geht ist das deutsche Recht in dem Fall irrelevant.

So wie Du schreibst hätte die Person als Staatsbürger des anderen Landes die deutsche Staatsbürgerschaft nicht annehmen dürfen. Somit ist sie (nach Recht dieses Landes) illegal. Ob Dir das nun passt oder nicht.

Und Du fragst schließlich, wie im grenzüberschreitenden Handling mit diesem einen Staat zu verfahren ist. In allen anderen Fällen macht der zweite Pass vermutlich keine Probleme.

So ist es nun mal. Will man Staatsbürger eines Landes sein, so muss man sich halt ggf. auch an das Recht dieses Landes halten.

Andere Länder verlangen von Ihren im Ausland lebenden Staatsbürgern z. B. (teilweise) Steuerzahlung, obwohl sie die Steuern in dem Staat, in dem sie leben und arbeiten, bereits zahlen.

Zwei Staatsbürgerschaften haben nicht immer nur Vorteile.

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Pauli010955 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 13:05
@emib5

So wie Du schreibst hätte die Person als Staatsbürger des anderen Landes die deutsche Staatsbürgerschaft nicht annehmen dürfen. Somit ist sie (nach Recht dieses Landes) illegal. Ob Dir das nun passt oder nicht.

Das haben Vater und Mutter getan, als er noch Kleinkind war.

Und wir kommen jetzt ins moralisieren, gerade weil Deutschland stets die anderen ermahnt, Menschrechte einzuhalten.

Also hier beim Thema bleiben und nicht ein zweites Fass aufmachen und die moralische Keule rausholen, wo sie fehl am Platz ist.

Und - da die betroffene Person männlich ist - du hast den Wehrdienst vergessen.

Schließlich ist das Problem jetzt auch gelöst: Durchreise durch ein Drittland mit geteilten Tickets. Ist halt umständlicher und teurer.

Und ob das mir als Frager recht ist, hat dich als Antworter nicht zu interessieren.

Damit basta.

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sumi79  07.08.2020, 10:10
@Pauli010955
Das haben Vater und Mutter getan, als er noch Kleinkind war.

Was nichts an der fehlenden Legitimität der Mehrstaatigkeit im Zweitland ändert.

Und wir kommen jetzt ins moralisieren, gerade weil Deutschland stets die anderen ermahnt, Menschrechte einzuhalten.

Die Mehrstaatigkeit ist kein Menschenrecht. Sonst hätte ja jeder Mensch einen Anspruch darauf.

Also hier beim Thema bleiben und nicht ein zweites Fass aufmachen und die moralische Keule rausholen, wo sie fehl am Platz ist.

Was legal ist und was nicht ist keine Frage der Moral. Du wolltest eine Antwort, du hast sie bekommen. Deine Probleme basieren auf der Tatsache, dass im zweiten Land die Mehrstaatigkei verboten ist. Ist es so schwer 1+1 zusammen zu zählen?

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Wenn du nicht genauer bist, kann man nur sagen, immer in das Land mit dem Pass einreisen, dessen Staatsbürger man ist.
Nach D immer mit dem deutschen Pass, dazu bist du verpflichtet.
Andere Länder sehen das auch so.

Also beide Pässe bei sich haben und jeweils den passenden zeigen.


Pauli010955 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 10:03

Nicht verstanden. Ich habs deutlich beschrieben. Geht nicht. Lesen und verstehen.

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Vielleicht bekommst Du eine Antwort beim Konsulat des Landes X oder beim Deutschen Auswärtigen Amt.


Pauli010955 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 09:35

Bereits intensiv durchdacht.

Konsulat Land X selbstverständlich nicht möglich, sonst fliegt die Sache dort auf.

AA ist hilflos. sry

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Pauli010955 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 11:27
@Pauli010955

AA hilft nur bei Problemen in D, bei Problem D/Drittstaat.

Und das ist ein Privatproblem mit Drittstaat. AA nicht zuständig.

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sumi79  07.08.2020, 09:47
@Pauli010955
Konsulat Land X selbstverständlich nicht möglich, sonst fliegt die Sache dort auf.

Welche Sache soll denn auffliegen, wenn angeblich an der Sache alles legal sein soll?

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sumi79  07.08.2020, 12:19
@Pauli010955

Das war eine Frage. Was soll dein "Nope" hier bedeuten? Geht es auch ausführlicher?

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sumi79  07.08.2020, 14:52
@Pauli010955

Na also, es geht doch!

Damit ist die Diskussion wohl beendet.

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