6 wochen freistellung?
Hallo, ich komme bald in mein letztes ausbildungsjahr und einer meiner Klassenkameraden meinte letztens zu mir das man zum lernen für die prüfungen 6 wochen von der arbeit freigestellt werden kann? Stimmt das oder hat er mich einfach nur veräppelt?
2 Antworten
In Deutschland gibt es tatsächlich eine Regelung, die Auszubildenden erlaubt, sich für die Prüfungsvorbereitung freistellen zu lassen. Das ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Laut § 15 des BBiG haben Auszubildende Anspruch darauf, zur Teilnahme an Prüfungen und unmittelbar davor freigestellt zu werden.
Die konkrete Dauer der Freistellung für die Prüfungsvorbereitung ist jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Tarifvertrag oder den betrieblichen Vereinbarungen. Es gibt keine gesetzlich festgelegte sechs Wochen Freistellung, wie dein Klassenkamerad behauptet hat. Dennoch gibt es in manchen Bundesländern oder bei bestimmten Arbeitgebern die Möglichkeit, länger freigestellt zu werden.
Typischerweise erfolgt die Freistellung in der Regel für die Tage direkt vor der Prüfung sowie für die Prüfung selbst. Einige Betriebe oder Tarifverträge bieten zusätzlich eine Freistellung für die Prüfungsvorbereitung an, aber das variiert.
Um genau herauszufinden, welche Regelungen für dich gelten, solltest du:
- In deinem Ausbildungsvertrag nachsehen.
- Deinen Ausbilder oder die Personalabteilung deines Betriebs fragen.
- Deine zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) kontaktieren.
Diese Stellen können dir genaue Informationen darüber geben, wie lange und unter welchen Bedingungen du für die Prüfungsvorbereitung freigestellt werden kannst.
Quelle: chatgpt
Kenne ich so nicht und kenne auch niemanden wo das der Fall gewesen wäre, vor allem 6 Wochen ist schon sehr lange.
Soll natürlich nicht heißen dass es sowas nicht gibt. Wenn der Arbeitgeber einen netterweise frei stellt und beide Seiten (AG und AN) damit einverstanden sind geht natürlich vieles, aber ein Anspruch in dem Umfang darauf wäre mir neu.
Schau auch mal in den Tarifvertrag falls vorhanden. Zum Beispiel im öD-Tarifvertrag ist eine Freistellung von bis zu einer Woche vorgesehen für Prüfungsvorbereitung. Beim Metall-Tarifvertrag sind es (glaub ich) sogar nur ein Tag. Aber 6 Wochen? Kommt mir ziemlich unrealistisch vor.