50ccm mit BF17 fahren. Geht das?
Ich habe mich gefragt ob ich mit 17 eine Zündapp von meinem Opa fahren kann, wenn ich dann den Autoführerschein habe (ca ein halben Monat vor meinem Geburtstag).
Darf ich dann ein 25ccm oder ein 50ccm Mofa fahren also direkt nach der praktischen Prüfung 😂
3 Antworten
25 ccm Mopeds gibt es nicht.
Du darfst mit der Bescheinigung zum begleiteten Fahren Zweiräder, die mit der Führerscheinklasse AM gefahren werden dürfen, fahren.
Das sind zunächst mal Fahrzeuge bis 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Dazu kommen dann noch bestimmte alte Mokicks und Mopeds bis 50 ccm und 50 km/h Höchstgeschwindigkeit und bestimmte alte Mopeds aus der DDR mit 50 ccm und 60 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Mit Erteilung der Klasse B darfst Du Leichtkrafträder der Klasse AM fahren.
Aber wenn ich den habe, darf ich dann vor dem 17. oder nach dem 17. Geburtstag fahren?
Hast Du vor Deinem 17. Geburtstag schon eine gültige BF17-Bescheinigung?
Wenn ich meine Prüfung davor schaffe schon also für begleitet Fahren dann
Das ist ja schrecklich. Bezahlst du Geld in dieser angeblichen "Fahrschule", wenn dir da so ein Blödsinn beigebracht wird? Vor Erreichen des Mindestalters wird dir weder die BF17-Prüfungsbescheinigung ausgehändigt noch eine Fahrerlaubnis erteilt.
Mit der Erteilung der Klasse B darf man auch keine Zweiräder der Klasse AM fahren. Die darf man mit Erteilung der Klasse AM fahren, welche man zusammen mit der Klasse B erhält.
Das ist nicht ganz korrekt, denn selbst wenn Klasse AM nicht mit erteilt werden würde, dürfte man mit Klasse B trotzdem Fahrzeuge der Klasse AM fahren, siehe §6 Abs 3 FeV:
(3) Außerdem berechtigt
4. die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L,
Ne also man kann ja 1 Monat vor seinem Geburtstag dem 17. die praktische Prüfung machen. Dann bekommt man vom Prüfer soweit ich weiß so ein Papier womit man dann schon begleitet Fahren kann.
Mir geht es eher darum bei der Frage, ob ich AM fahren darf mit einer Fahrerlaubnis/ Bescheinigung
Dann bekommt man vom Prüfer soweit ich weiß so ein Papier womit man dann schon begleitet Fahren kann.
Nein, vor dem 17. bekommst Du nur eine Bescheinigung deiner bestandenen Prüfung.
Mir geht es eher darum bei der Frage, ob ich AM fahren darf mit einer Fahrerlaubnis/ Bescheinigung
Die Fahrerlaubnis und Erteilung dessen bekommst Du frühestens am 17. Geburtstag und erst ab Aushändigung der BF17-Bescheinigung darfst Du dann fahren.
die kleinkrafträder mopeds oder mofas haben alle 50ccm die unterscheidung liegt in der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder 45 km/h. bei älteren modellen sogar noch 50 km/h und bei sehr alten modellen aus Ostdeutschland sogar 60km/h
50ccm ist lediglich die hubraum angabe für den motor.
aber ja, mit klasse B darfst du die Zübdapp fahren
aber ja, mit klasse B darfst du die Zübdapp fahren
Kannst du bitte entweder die Rechtsgrundlage zitieren, die ihm das Führen einer 85km/h schnellen Zündapp KS50 erlaubt oder alternativ den Teil der Frage zitieren, aus dem ersichtlich ist, dass es sich nicht um eine 85 km/h schnelle KS50 handelt?
Sofern das zufällig nicht möglich sein sollte, wäre es wohl in höchstem Maße sinnvoll, diese pauschale Behauptung zu entfernen, bevor du den Fragesteller zu einer Straftat anstiftest.
Für Leichtkrafträder reicht AM nicht aus und dem Fragesteller wurde B noch nicht erteilt.
Klugscheißmodus an:
Mit der Erteilung der Klasse B darf man auch keine Zweiräder der Klasse AM fahren. Die darf man mit Erteilung der Klasse AM fahren, welche man zusammen mit der Klasse B erhält.