3x zu schnell geblitzz Probezeit?

1 Antwort

Die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen ("Verkehrsberatung") kann erst aktiviert werden, wenn das Aufbauseminar absolviert wurde. Siehe § 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG ("wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar"). Daher gibt es hier für den zweiten Verstoß natürlich Bußgeld und Punkt, aber keine Probezeitmaßnahme.

Erst der dritte Verstoß wurde nach dem Aufbauseminar begangen. Er aktiviert also die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen ("Verkehrsberatung"). Dafür wird eine Frist von zwei Monaten gewährt. Innerhalb dieser Frist bleiben weitere A-Verstöße probezeitrechtlich ohne Folgen. Erst nach Ablauf der Frist führt ein weiterer A-Verstoß zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 2 Nr. 3 StVG).