350€ wie viel Steuern muss man bei Steuerklasse 1 Bezahlen?
350€ bonus Aok wie viel wird versteuert?
Was muss man zurückzahlen?
Ist das ein Bonus wegen gesundheitsbewusstem Verhalten nach § 65a SGB V oder eine Rückerstattung z.B. aus einem Wahltarif?
gesundheitsbewusstem Verhalten nach § 65a SGB V
4 Antworten
Wie oft willst du denn nicht fragen?!
Hier hast du deine Antwort bekommen!.
Entscheidend für die steuerliche Behandlung der Bonuszahlungen ist der Aspekt, ob es sich im engeren Sinne um eine Beitragsrückerstattung handelt oder nicht. Wird der Bonus als Rückerstattung gewertet, ist er steuerlich zu berücksichtigen und mindert den angegebenen Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung.
Grundsätzlich handelt es sich aus Sicht des Finanzamtes bei allen Boni, Prämien und Rückerstattungen (z. B. aus Wahltarifen nach § 53 SGB V) durch die Krankenkassen um Beitragsrückzahlungen. Das gilt - unabhängig davon, wie die jeweilige Kasse die Leistung bezeichnet - für Prämien aufgrund eines Kassenwechsels oder eines Wahltarifs (Beitragsrückgewähr) sowie aufgrund einer Teilnahme an Bonusprogrammen. Mit letzteren belohnen die Krankenkasse die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen oder sportlichen Aktivitäten (Kurse, Mitgliedschaft im Fitnessstudio).
https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/steuerpflicht-bei-rueckerstattung-bonus-praemie-der-krankenkasse_240_188894.html
Nicht anzugeben bei der Steuer sind sämtliche Bonuszahlungen, die als Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens ausgeschüttet werden und mit einem Aufwand verbunden sind.
Wenn ich durch Vorsorge Termine Geld bekommen habe zählt das nicht mit ?
So wie ich es verstanden habe:
Nur wenn ich meine Steuern zurück haben möchte muss ich die Bonusauszahlung eingeben?
Wenn Ja wo genau muss man es bei den Steuern angeben damit es berücksichtigt wird ?
Wie oft willst du noch fragen!?!
Ja das ist nur in der Steuererklärung relevant.
Wo das hin kommt?
Nutze den Belegabruf von Elster.de dann ist es richtig eingetragen
Und was ist wenn man arbeitslos ist muss man es trotzdem machen?
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung iSd §§25 sowie 46 EStG und 56 EStDV besteht wie folgt.
Sofern Arbeitslohn bezogen wurde bei dem Lohnsteuer einbehalten wurde:
- Lohnersatzleistungen über 410€ (Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc pp.) - und Arbeitslohn bezogen wurde in Jahr
- Einkünfte ohne Steuerabzug über 410€
- Job in Steuerklasse 6
- Vorsorgepauschale höher als tatsächliche Werte (bis einschl. 2025)
- Wenn Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor und beide Lohn erhalten
- Wenn Freibeträge in den ElStAM eingetragen sind
- wenn du sog. Fünftel-Regelung angewendet wurde (Abfindungen)
- Wenn die Ehe endet und im selben Jahr eine neue geschlossen wird
- es liegen Kapitalerträge ohne Steuerabzug vor
- Es liegt eine Aufforderung seitens des Finanzamt vor
Neu ab 2026:
- Erstattete KV/PV Beiträge über 410€
Eine grundsätzliche Abgabeverpflichtung besteht wenn ein Verlustvortrag vorliegt.
Weiter besteht eine Abgabeverpflichtung sofern ausschließlich Einkünfte ohne Steuerabzug bestanden und diese über dem Grundfreibetrag liegen.
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung iSd §§25 sowie 46 EStG und 56 EStDV besteht wie folgt.
Sofern Arbeitslohn bezogen wurde bei dem Lohnsteuer einbehalten wurde:
- Lohnersatzleistungen über 410€ (Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc pp.) - und Arbeitslohn bezogen wurde in Jahr
- Einkünfte ohne Steuerabzug über 410€
- Job in Steuerklasse 6
- Vorsorgepauschale höher als tatsächliche Werte (bis einschl. 2025)
- Wenn Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor und beide Lohn erhalten
- Wenn Freibeträge in den ElStAM eingetragen sind
- wenn du sog. Fünftel-Regelung angewendet wurde (Abfindungen)
- Wenn die Ehe endet und im selben Jahr eine neue geschlossen wird
- es liegen Kapitalerträge ohne Steuerabzug vor
- Es liegt eine Aufforderung seitens des Finanzamt vor
Neu ab 2026:
- Erstattete KV/PV Beiträge über 410€
Eine grundsätzliche Abgabeverpflichtung besteht wenn ein Verlustvortrag vorliegt.
Weiter besteht eine Abgabeverpflichtung sofern ausschließlich Einkünfte ohne Steuerabzug bestanden und diese über dem Grundfreibetrag liegen.
Das lässt sich nicht pauschal sagen.
Erstmal, damit das steuerlich relevant ist muss das als beitragsrückzahlung gelten. Zb weil du nicht beim Arzt warst. Wenn das ein Boni ist für den du etwas gemacht hast wofür du auch eigene Anwendungen hattest wäre dies nicht so.
Dann zahlst du auch für die Beitragserstattung keine Steuern, sondern es mindert sich der Betrag, also der betrag den der Arbeitgeber für die Krankenversicherung vom brutto einbehan hat) den du als Vorsorgeaufwendungen absetzen kannst. Die finanzielle Auswirkungen ist letztendlich aber die gleiche.
Bei der Einkommensteuer gibt es aber keine Steuerklassen. Die haben wir nur für die Lohnsteuer, die im Grunde nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist. Der Einkommensteuer Tarif ist progressive, steigt also mit dem Einkommen an.
Als durchschnittlichtsverdiener liegt der bei ca 30%. Das heißt dann würde sich deine Einkommensteuer um rund 100€ erhöhen
Nein.
Bei der Einkommensteuer Veranlagung werden wie oben beschrieben die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge entsprechen um die 350€ gekürzt werden.
Wurden also zb 2000 Euro Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber einbehalten und 350 Euro von der Krankenkasse erstattet werden nur 1650 Euro als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
350€ wie viel Steuern muss man bei Steuerklasse 1 Bezahlen?
Man bezahlt keine Steuern auf den Bonus. Dieser verringert deinen Sonderausgabenabzug, sofern er nicht an eine Leistung für gesundheitsbewusstes Verhalten geknüpft ist.
Das wurde dir aber auch schon vorgestern hier erklärt.
Es ist Leistung für gesundheitsbewusstes Verhalten was passiert dann?
Es ist Leistung für gesundheitsbewusstes Verhalten was passiert dann?
Siehe BMF vom 16.12.2021 (BStBl I S. 155) - IV C 3 – S 2221/20/10012 :002 – 2021/1300715 Rz. 89b:
Aus Vereinfachungsgründen wird davon ausgegangen, dass Bonuszahlungen auf der Grundlage von § 65a SGB V bis zur Höhe von 150 Euro pro versicherte Person Leistungen der GKV darstellen. Übersteigen die Bonuszahlungen diesen Betrag, liegt in Höhe des übersteigenden Betrags eine Beitragsrückerstattung vor. Etwas anderes gilt nur, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass Bonuszahlungen von mehr als 150 Euro auf Leistungen der GKV gemäß Rz. 89 beruhen.
Sofern es sich um eine Rückerstattung, z.B. aus einem Wahltarif handelt, würde der Betrag von den steuermindernd zu berücksichtigen Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen in Abzug gebracht.
Handelt es sich jedoch um einen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten i.S.d. § 65a SGB V so findet keine Anrechnung statt, da der Bonus bedingt, dass du deinerseits Aufwendungen hattest um diesen zu erhalten (vtl. Urteil BFH XR 16/18).
Muss man es nur machen wenn man Steuern zurück bekommen möchte?