30kmh und zeitliche Begrenzung?
Guten Abend,
Ich hatte letztens eine Situation.
Ich hatte das 30kmh Schild und habe 100m weiter nochmal ein Schild bekommen von 30kmh und einer Zeitlichen Begrenzung (8-12Uhr), ich hatte eine Uhrzeit von 12:41Uhr gilt dann weiterhin 30 wegen der Allgemeinen Geschwindigkeit von davor oder gilt dann 50kmh?
2 Antworten
Guten Tag,
bestimmt war zwischen dem zeitlich begrenzten und dem zeitlich unbegrenzten 30er-Schild eine Kreuzung oder Einmündung; sodass betreffende Kreuzung/Einmündung das erste 30er-Schid aufhob und dann war da das zeitl. begrenzte 30-er Schild.
Solche Konstellationen kenne ich aus Duisburg an zwei Orten.
Sollte es keine Kreuzung oder Einmündung zwischen beiden Schildern gegeben haben, dann denke ich, dass ab dem zweiten, also zeitlich begrenzten Schild, die 30 nicht mehr gegolten haben, weil es ja 12:41 Uhr war und die 30 dann nur noch zwischen 8 und 12 Uhr gelten.
Beste Grüße
Eine neues Geschwindigkeitsbegrenzungschild hebt das vorige auf. Das zeitlich unbegrenzte gilt also nicht mehr, sondern ausschließlich das zeitlich begrenzte.
Wenn die 30 km/h auch noch um 12:41 Uhr gelten würden, könnte man sich ja die zeitliche Begrenzung sparen; sie hätte dann ja gar keine Wirkung.