30kmh und zeitliche Begrenzung?

2 Antworten

Guten Tag,

bestimmt war zwischen dem zeitlich begrenzten und dem zeitlich unbegrenzten 30er-Schild eine Kreuzung oder Einmündung; sodass betreffende Kreuzung/Einmündung das erste 30er-Schid aufhob und dann war da das zeitl. begrenzte 30-er Schild.

Solche Konstellationen kenne ich aus Duisburg an zwei Orten.

Sollte es keine Kreuzung oder Einmündung zwischen beiden Schildern gegeben haben, dann denke ich, dass ab dem zweiten, also zeitlich begrenzten Schild, die 30 nicht mehr gegolten haben, weil es ja 12:41 Uhr war und die 30 dann nur noch zwischen 8 und 12 Uhr gelten.

Beste Grüße

Eine neues Geschwindigkeitsbegrenzungschild hebt das vorige auf. Das zeitlich unbegrenzte gilt also nicht mehr, sondern ausschließlich das zeitlich begrenzte.

Wenn die 30 km/h auch noch um 12:41 Uhr gelten würden, könnte man sich ja die zeitliche Begrenzung sparen; sie hätte dann ja gar keine Wirkung.