3 mal über 30kmh geblitzt?

2 Antworten

Die 3 mal in Folge und so nah beieinander machen es tatsächlich interessant.

Möglicherweise stolpert hier das Gesetz zu deinen Gunsten über seine eigenen Rahmenbedingungen, denn es heißt dort zur Definition als Widerholungstat : "....wenn ein Blitzer Sie zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten erwischt und Sie die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten haben. Der Zeitraum beginnt ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides zum ersten Geschwindigkeitsverstoß "

Der von mir fett hinterlegte zweite Satz macht es dabei m.M.n. interessant, da er ja eigentlich impliziert das du kein Widerholungstäter für Verstoß 2 sowie 3 sein kannst wenn zu 1 noch kein rechtskräftiger Bescheid vorhanden ist.

Ich vermute daher das höchstens 1 + 3 in Zusammenschluss als Widerholungstat gewertet werden und zusammen einen Monat Fahrverbot ergeben können. 2 wird -aufgrund des mit Sicherheit zu der Zeit noch nicht rechtskräftigen ersten Verstoß- wohl als Einzelfall behandelt werden müssen und sich daher auf eine Geldstrafe reduzieren.

Ich habe ebenfalls 2 mal einen kapitalen Geschwindigkeitsbock, zu jeweils einer Qualifizierung je eines Monats Führerscheinabgabe geschossen. Mir wollten sie damals beim zweiten mal ebenfalls 3 Monate als angebliche "Wiederholungstat" daraus drehen. Wurde jedoch Anwaltlich schnell demontiert und auf einen Monat eingestutzt, da sie 3 Wochen über der Zeit für eine Wiederholungstat waren und ich damit 2x als Ersttäter galt (Ganz im Sinne: knapp daneben ist auch vorbei ;-) ) .

Woher ich das weiß:Recherche

Bittehelfen234 
Beitragsersteller
 16.10.2023, 11:08

bußgeldbescheid hab ich noch nicht jedoch anhörungsbogen erst letzten freitag bekommen. gegen den zweiten geh ich aktuell mit anwalt vor. Aber gegen den dritten werde ich nicht mehr mit de rrechtsschutz versicherung hinkommen können

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DerITler321  16.10.2023, 11:15
@Bittehelfen234

Ein Anwalt ist hier definitiv auch ratsam. Ich denke wie gesagt in dem Konstrukt wirst du ein mal 150-200€ für den zweiten Vorfall, sowie nochmal den gleichen Betrag sowie einen Monat für das Kombinat aus Vorfall 1 + 3 bekommen.

Ich empfehle dir einfach das beste draus zu machen. Ich habe mir für meine 2x 1 Monate einfach ein bisschen Urlaub angespart und bin jeweils zu hier kalten Wintermonaten auf die andere Seite der Erde in die Sonne geflogen und habe die Zeit bei Schirmchendrinks genoßen :-) .

du kannst die Zeit übrigens schön zu deinen Gunsten variieren, da du als erst Täter nicht nur 3 Monate Flexibilität zur Auswahl des Monat bekommst, sondern diese auch noch durch einen Einspruch kurz vor Rechtskraft des Bescheid, sowie das zurückziehen des selbigen nachdem die Vorladung kommt nochmal um 3-5 Monate strecken kannst.

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Bittehelfen234 
Beitragsersteller
 16.10.2023, 11:48
@DerITler321

krass. ja wenn der zweite fall entfällt wäre das gut. mit den ein Monat fahrverbot komm ich klar. mal schauen

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Da kommt dann ein Fahrverbot von einem Monat auf dich zu, auch wenn Du unter 41 km/h zu schnell außerorts unterwegs warst.