3 Haftbefehl in Deutschland, wegen nicht bezahlter Geldbußen. Lebe in der Schweiz, habe ich etwas zu befürchten?
3 Antworten
Salue
Verhaftest wirst Du in der Schweiz deswegen nicht. Bei einem Grenzübertritt nach Deutschland hingegen riskierst Du, dass der Haftbefehl umgesetzt wird.
Das Schweizer Betreibungs- und Konkursgesetz kann auch aus dem Ausland beantragt werden. Dieses kann bis zur (Lohn-)Pfändung durchgesetzt werden.
Scheut die Deutsche Behörde den Aufwand nicht, musst Du dann allerdings noch alle entstandenen Spesen abstottern.
Tellensohn
Ich weiss es nicht. Ich habe mir in Deutschland auch schon "Knöllchen" geholt. Die Deutsche Polizei hat mir die "Emfehlungsschreiben mit Einzahlungsschein" immer an meine Adresse in der Schweiz geschickt. Ich freute mich immer darüber, wie günstig der "Expresszuschlag" in Deutschland ausfällt und habe immer einbezahlt.
Die Bussen in Deutschland sind ja echte Sonderangebote. Da macht Rasen wieder richtig Spass.
Tellensohn
Ich habe strafttaten begangen in der Vergangenheit keine Blitzer ;) liefert die Schweiz da aus?
Schweizer Bürger oder Doppelbürger werden nicht an Drittstaaten ausgeliefert.
Bei einem internationen Strafbefehl werden Straftäter durchaus an ihr Heimatland ausgeliefert. Da bestehen Abkommen.
Tellensohn
solange du in der Schweiz bleibst nicht
Was meinst du mit,, scheut die deutsche Behörden den Aufwand nicht""?