§263 StGB Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug?
Ich bin schwarz gefahren und habe das 49€ Ticket meiner Schwester gezeigt. Leider ist es aufgeflogen und meine Schwester hat nun eine Anzeige mit einem dringenden Tatverdacht zur Beihilfe zum Betrug §263 StGB bekommen
Wir haben bereits einen Termin beim Anwalt aber trotzdem wollte ich es im Voraus wissen.
Bis jetzt liegt nur eine polizeiliche Vorladung vor. Kann mir jemand helfen und sagen, was jetzt zutun ist?
Sie ist nicht vorbestraft und ich auch nicht
Wie hoch ist die Chance, dass es fallen gelassen wird?
5 Antworten
Betrug erfordert immer die Absicht und den nicht legitimen Vermögensvorteil. Sofern deine Schwester nicht wusste, dass das Ticket nicht übertragbar war, hatte sie keine Absicht zu betrügen oder Beihilfe zu leisten.
Wenn deine Schwester aussagt, dass sie halt vielleicht etwas dumm ist und deshalb nicht verstanden hat, dass ihr Ticket nicht innerhalb der Familie übertragbar ist, streitet sie ihre Absicht und ihr Wissen um den Betrug ab. Die Gegenseite dürfte eine Absicht von ihr schwer nachweisen können. Somit steht Aussage gegen Aussage. Wie will den die Verkehrsgesellschaft nachweisen, dass deine Schwester dies absichtlich gemacht hat...
Was dich betrifft ist das ein anderer Prozess. Da geht es um Schwarzfahren und Betrug. Der ist ohnehin unabhängig von dem Prozess deiner Schwester. Die können dich gleich auch anzeigen. Aber wenn du auch zufälligerweise annahmst das Ticket sei in der Familie übetragbar, wie es deine Schwester gemeint hat, so war das wohl bestimmt ein gewaltiger Irrtum, der nicht mehr vorkommen wird. Ach herrje...
Nur bei den Straftaten, welche eine Absicht konkret voraussetzen. Da hier keinerlei Vorstrafen bestehen kann eine Absicht nicht ohne weiteres angenommen werden. Es gibt ja auch die Unschuldsvermutung und kulturelle Hintergründe. In der italienischen Kultur sind familiäre Zusammenschlüsse beispielsweise stärker verwurzelt als in der Deutschen. Wenn ein kultureller Hintergrund bestünde der annehmen liess es gäbe hier eine familiäre Übertragbarkeit, dann muss das auch berücksichtigt werden.
Du musst sagen, dass du ihr das Ticket weggenommen hast und sie nix davon wusste.
Aber bekomme ich dann eine Anzeige bzw was passiert dann?
Fürs Schwarzfahren habe ich bereits 60€ Strafe gezahlt, eine Anzeige ist nicht mehr gekommen
Die 60€ waren keine Strafe, sondern das Entgelt für die Beförderung.
Heyho,
Vorab: Ich stifte hier niemanden zu irgendwelchen Handlungen an.
Aus Deiner Beschreibung geht nicht hervor, wie Du an das Ticket gekommen bist. Da ihr beide zusammen wohnt und das Ticket neben bzw. unter einer Deiner Bankkarte lag, hast Du es fälschlicherweise mitgenommen. Ein Vorsatz besteht hier dann, mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit, nicht (möglicherweise ein Eventualitätsvorsatz). Du hast dann, als der Kontrolleur kam, in Dein Portemonaie geguckt, um Dich auszuweisen und hast das Ticket entdeckt. Du bist davon ausgegangen, dass es das Ticket von Deiner Schwester ist, aber wusstest nicht, dass es Personengebunden ist (Du hast keins und weißt nicht über die Konditionen bescheid). Vielleicht war es ja genau so. Das Gegenteil bzw. ein Vorsatz muss erstmal bewiesen werden.
Ich weiß nicht, wie es war ... Ich spekuliere nur ^^.
Mein Rat wäre: Besprecht Euer weiteres Vorgehen mit einem Anwalt.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Jetzt ist der Vorladung Folge zu leisten oder nicht.
Die Chance des Fallenlassens liegt bei 4,338 Prozent.
Wenn sie dir das Tickez freiwillig gegeben hat ist es Beihilfe zum Betrug. Hast du es einfach so genommen ist es Diebstahl.
Erhalte ich dann eine Anzeige?