§263 StGB Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug?


02.10.2024, 09:08

Sie ist nicht vorbestraft und ich auch nicht


02.10.2024, 09:17

Wie hoch ist die Chance, dass es fallen gelassen wird?

5 Antworten

Betrug erfordert immer die Absicht und den nicht legitimen Vermögensvorteil. Sofern deine Schwester nicht wusste, dass das Ticket nicht übertragbar war, hatte sie keine Absicht zu betrügen oder Beihilfe zu leisten.


Jaschkajan 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 09:17

Erhalte ich dann eine Anzeige?

LeWoltaire  02.10.2024, 09:23
@Jaschkajan

Wenn deine Schwester aussagt, dass sie halt vielleicht etwas dumm ist und deshalb nicht verstanden hat, dass ihr Ticket nicht innerhalb der Familie übertragbar ist, streitet sie ihre Absicht und ihr Wissen um den Betrug ab. Die Gegenseite dürfte eine Absicht von ihr schwer nachweisen können. Somit steht Aussage gegen Aussage. Wie will den die Verkehrsgesellschaft nachweisen, dass deine Schwester dies absichtlich gemacht hat...

Was dich betrifft ist das ein anderer Prozess. Da geht es um Schwarzfahren und Betrug. Der ist ohnehin unabhängig von dem Prozess deiner Schwester. Die können dich gleich auch anzeigen. Aber wenn du auch zufälligerweise annahmst das Ticket sei in der Familie übetragbar, wie es deine Schwester gemeint hat, so war das wohl bestimmt ein gewaltiger Irrtum, der nicht mehr vorkommen wird. Ach herrje...

Funship  02.10.2024, 10:11
@LeWoltaire

Oh ja, weil ja Unwissenheit regelmäßig vor Strafe schützt.

LeWoltaire  02.10.2024, 11:22
@Funship

Nur bei den Straftaten, welche eine Absicht konkret voraussetzen. Da hier keinerlei Vorstrafen bestehen kann eine Absicht nicht ohne weiteres angenommen werden. Es gibt ja auch die Unschuldsvermutung und kulturelle Hintergründe. In der italienischen Kultur sind familiäre Zusammenschlüsse beispielsweise stärker verwurzelt als in der Deutschen. Wenn ein kultureller Hintergrund bestünde der annehmen liess es gäbe hier eine familiäre Übertragbarkeit, dann muss das auch berücksichtigt werden.

Du musst sagen, dass du ihr das Ticket weggenommen hast und sie nix davon wusste.


Jaschkajan 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 09:11

Aber bekomme ich dann eine Anzeige bzw was passiert dann?

PsychoDad02  02.10.2024, 09:11
@Jaschkajan

Rate mal. Denkst du, du kommst aus dem Schwarzfahren raus?

Wie stellst du es dir vor?

Jaschkajan 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 09:14
@PsychoDad02

Fürs Schwarzfahren habe ich bereits 60€ Strafe gezahlt, eine Anzeige ist nicht mehr gekommen

Funship  02.10.2024, 10:13
@Jaschkajan

Die 60€ waren keine Strafe, sondern das Entgelt für die Beförderung.

Heyho,

Vorab: Ich stifte hier niemanden zu irgendwelchen Handlungen an.

Aus Deiner Beschreibung geht nicht hervor, wie Du an das Ticket gekommen bist. Da ihr beide zusammen wohnt und das Ticket neben bzw. unter einer Deiner Bankkarte lag, hast Du es fälschlicherweise mitgenommen. Ein Vorsatz besteht hier dann, mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit, nicht (möglicherweise ein Eventualitätsvorsatz). Du hast dann, als der Kontrolleur kam, in Dein Portemonaie geguckt, um Dich auszuweisen und hast das Ticket entdeckt. Du bist davon ausgegangen, dass es das Ticket von Deiner Schwester ist, aber wusstest nicht, dass es Personengebunden ist (Du hast keins und weißt nicht über die Konditionen bescheid). Vielleicht war es ja genau so. Das Gegenteil bzw. ein Vorsatz muss erstmal bewiesen werden.

Ich weiß nicht, wie es war ... Ich spekuliere nur ^^.

Mein Rat wäre: Besprecht Euer weiteres Vorgehen mit einem Anwalt.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Jetzt ist der Vorladung Folge zu leisten oder nicht.

Die Chance des Fallenlassens liegt bei 4,338 Prozent.


Jaschkajan 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 11:43

So niedrig?...

Wenn sie dir das Tickez freiwillig gegeben hat ist es Beihilfe zum Betrug. Hast du es einfach so genommen ist es Diebstahl.