2014 MPU bestanden und jetzt 32 km/h zu schnell auf der Autobahn?

1 Antwort

Deine Angst ist so oder so unbegründet. Zum einen dürfte die alte Sache die 2014 zur MPU führte getilgt sein und zum anderen wäre sie nur begründet, wenn du noch in der (verlängerten) Probezeit wärst. Hier würde ein erneuter A-Verstoß wieder zur MPU führen, das ist bei dir aber nicht der Fall. Von daher wirst du "behandelt" wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Also: Strafe zahlen und künftig regelkonform fahren um das Punktekonto nicht unnötig zu belasten...


CaliforniaTan 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 16:31

Hey Nancycotten, lieben Dank für deine Antwort. Im Dezember 2024 sind 10 Jahre rum, dann wird das wohl aus der Akte gelöscht. Bedeutet jetzt wird der Vorfall noch angezeigt. Ich hab oft gelesen das es an der Einschätzung des Sachbearbeiters liegt, ob an meiner Eignung gezweifelt wird oder nicht.
Ich könnte mir auch vorstellen das meine Akte hervor geholt wird weil ja geprüft werden muss ob ich schonmal * innerhalb eines Jahres * über 26 km/h geblitzt wurde, wegen dem Monat Fahrverbot… wahrscheinlich ist das eine super komplexe Situation die mir keiner so richtig beantworten kann aber man kann nur schlauer werden :))

Liebe Grüße

0
nancycotten  06.06.2024, 03:12
@CaliforniaTan

Du siehst das falsch. Die FEB wird über deine Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt nicht informiert, dies läuft über die Bußgeldstelle und die hat nichts mit einer MPU-Anordnung zu tun. Die erkundigen sich in Flensburg ob es entsprechende Voreintragungen gibt (um z.B. das Bußgeld und ein evtl. Fahrverbot festzulegen), und erst wenn das FAER (Flensburg) die FEB über den Punktestand unterrichtet (ab 4 Punkten Ermahnung, ab 6 Punkten Verwarnung, ab 8 Punkten Entzug) wird die FEB entsprechend aktiv. Anders läuft es bei einer OWI wegen Rauschmitteln, hier wird die FEB idR direkt informiert.

1