2014 MPU bestanden und jetzt 32 km/h zu schnell auf der Autobahn?
Hallo zusammen,
einmal vorweg, ich benötige Erfahrungsberichte und niemanden der mich in Ethischen Dingen belehren möchte :) Danke!
2014 hab ich meine MPU bestanden ( ich musste hin als ich den Antrag auf PKW Führerschein gestellt habe - 3 x Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Mofa war die Uhrsache - ) da war ich 18 Jahre alt.
Jetzt bin ich auf der Autobahn geblitzt worden mit 32 km/h zu schnell ( nach Abzügen ) Strafe : 228 Euro, 1 Punkt und einen Monat Fahrverbot* - in der Regel nur wenn innerhalb eines Jahres schon mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h festgestellt wurde* -
Ich mache mir schreckliche Sorgen das meine damalige MPU mit in die Sache mischt und ich mehr das das oben genannte an Strafe zu erwarten habe.
Ich bin 28 Jahre alt.
Hatte jemand so eine Situation vielleicht selber schonmal ?
Lieben Dank schon mal!
1 Antwort
Deine Angst ist so oder so unbegründet. Zum einen dürfte die alte Sache die 2014 zur MPU führte getilgt sein und zum anderen wäre sie nur begründet, wenn du noch in der (verlängerten) Probezeit wärst. Hier würde ein erneuter A-Verstoß wieder zur MPU führen, das ist bei dir aber nicht der Fall. Von daher wirst du "behandelt" wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Also: Strafe zahlen und künftig regelkonform fahren um das Punktekonto nicht unnötig zu belasten...
Du siehst das falsch. Die FEB wird über deine Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt nicht informiert, dies läuft über die Bußgeldstelle und die hat nichts mit einer MPU-Anordnung zu tun. Die erkundigen sich in Flensburg ob es entsprechende Voreintragungen gibt (um z.B. das Bußgeld und ein evtl. Fahrverbot festzulegen), und erst wenn das FAER (Flensburg) die FEB über den Punktestand unterrichtet (ab 4 Punkten Ermahnung, ab 6 Punkten Verwarnung, ab 8 Punkten Entzug) wird die FEB entsprechend aktiv. Anders läuft es bei einer OWI wegen Rauschmitteln, hier wird die FEB idR direkt informiert.
Hey Nancycotten, lieben Dank für deine Antwort. Im Dezember 2024 sind 10 Jahre rum, dann wird das wohl aus der Akte gelöscht. Bedeutet jetzt wird der Vorfall noch angezeigt. Ich hab oft gelesen das es an der Einschätzung des Sachbearbeiters liegt, ob an meiner Eignung gezweifelt wird oder nicht.
Ich könnte mir auch vorstellen das meine Akte hervor geholt wird weil ja geprüft werden muss ob ich schonmal * innerhalb eines Jahres * über 26 km/h geblitzt wurde, wegen dem Monat Fahrverbot… wahrscheinlich ist das eine super komplexe Situation die mir keiner so richtig beantworten kann aber man kann nur schlauer werden :))
Liebe Grüße