§166 StGB Gotteslästerung. Soll der öffentliche Friede geschützt werden, oder wiegt eine legitime, freie Meinungsäußerung höher?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

freie Meinungsäußerung 69%
öffentliche Friede 31%

5 Antworten

öffentliche Friede

Auch die freie Meinungsäußerung hat Grenzen.

Welchen Sinn sollte es machen, zu aktzeptieren, dass Menschen in ihrem Glauben unnötig durch Lästerung, Hetze, Beleidigungen usw. verletzt werden? Das führt zur Spaltung der Gesellschaft.

Es ist legitim Dinge zu kritisieren, aber man muss sie dabei nicht Verächtlich machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Insiderwissen
öffentliche Friede

Das ist wieder so eine schwarz-weiss Frage ohne Grautöne.

"Freie Meinungsäusserung" wie die Koranverbrennung lehne ich völlig ab. Im letzten Fall war es eine reine Provokation eines Islamhassers. Somit gewichtige ich den öffentlichen Frieden eindeutig als höher.

„Ein legitimer Zweck, zu dessen Wahrung der Gesetzgeber öffentlich wirkende Meinungsäußerungen begrenzen darf, ist der öffentliche Friede jedoch in einem Verständnis als Gewährleistung von Friedlichkeit. Ziel ist hier der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind, d.h. den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren. Die Wahrung des öffentlichen Friedens bezieht sich insoweit auf die Außenwirkungen von Meinungsäußerungen etwa durch Appelle oder Emotionalisierungen, die bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslösen oder Hemmschwellen herabsetzen oder Dritte unmittelbar einschüchtern. Auch hier knüpft der Eingriff in die Meinungsfreiheit möglicherweise zwar an den Inhalt der Meinungsäußerung an. Jedoch richtet sich der Schutz des öffentlichen Friedens auf die Aufrechterhaltung des friedlichen Miteinanders. Es geht um einen vorgelagerten Rechtsgüterschutz, der an sich abzeichnende Gefahren anknüpft, die sich in der Wirklichkeit konkretisieren.“

– Bundesverfassungsgericht (Erster Senat)

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Friede

Ganz abgesehen davon, dass man auch berücksichtigen sollte, was eine Aktion wie die Koranverbrennung sonst noch auslöst. Immer wieder nutzen Leute, in diesem Fall Muslime, in islamischen Ländern, so etwas für Übergriffe auf unschuldige Menschen, vor allem religiöse Minderheiten.

öffentliche Friede

Natürlich wiegt der öffentliche Friede höher. Wenn dieser gestört ist, sind viele Menschen betroffen, gar gefährdet.

Hinter diesem Gut muss die freie Meinungsäußerung zurückstehen.

freie Meinungsäußerung

Freie Meinung ist Grundgesetz daher höher


Immofachwirt  21.07.2023, 08:29

Die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) auch.

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freie Meinungsäußerung

Den „öffentlichen Frieden“ zu gefährden ist eh verdammt schwer, dennoch würde ich den Paragraphen streichen, Meinungsfreiheit ist einfach wichtiger als unbelegte unsichtbare Zauberer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit Jahren in dem Bereich unterwegs