14 Tage Rückgaberecht - überschritten?

3 Antworten

Ein Widerruf vorab verlängert die Rückgabe der Ware um weitere 2 Wochen.

Wenn du also den Widerruf pünktlich beim Händler gemacht hast, dann ist das alles kein Problem, wenn die Ware erst ein paar Tage später beim Händler eintrifft.

Das zählt trotzdem. Du hast es ja rechtzeitig mitgeteilt, dass die Ware zurückgehen soll.

Ja, du hast innerhalb der 14 Tage von dem Recht Gebrauch gemacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich komme häufig in Kontakt mit Paketen.