125er Motorrad: Welche Papiere mitführen wenn man kein Fahrzeugschein hat?
Guten Tag,
ich habe gerade eine 125er zugelassen mit dem Certificate of Conformity. Ich habe allerdings von der Zulassungsstelle nur das Zertifikat zurückbekommen. Mir wurde kein Schein ausgestellt.
Was muss ich denn nun mit mir führen wenn ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin?
Viele Grüße
Andi
3 Antworten
Du führst das CoC-Papier mit, wenn du am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Leichtkraftrad teilnimmst.
Führerschein und Fahrzeugschein Zulassungsteil 1 .
Du solltest das eig. Erhalten haben daher nachfragen
Das kann nicht sein. Nach der Zulassung bekommt man neben dem CoC immer eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgehändigt. Die ist dann mitzuführen.
Wird nicht ausgestellt, weil das Leichtkraftrad vom Zulassungsverfahren befreit ist!
Alle meine Leichtkrafräder haben eine ZB 1 bzw. die älteren einen Fahrzeugschein. Anders kenne ich das auch nicht. Das letzte LKR habe ich 2020 zugelassen, also kein alter Hut.
...es gibt viele Leute, die in der Zulassungsstelle arbeiten, aber Wissensdefizite haben...
Richtig. Das hast du gut erkannt!
Hast du dir inzwischen den Kommentar von "migebuff" durchgelesen? Wenn nein, warum nicht?
Kennst du diesen Paragrafen:
https://www.buzer.de/3_FZV.htm Absatz (3) 1. c)
Ich weiß, dass Leichtkrafträder "zulassungsfrei" sind. Trotzdem bekommen sie bei der Anmeldung eine ZB 1 und früher einen Fahrzeugschein. Wie viele Leichtkrafträder hast Du denn, wenn ich mal fragen darf?
...kein Einziges, aber sehr viele Kunden mit Leichtkrafträdern. Und nun ist die sinnlose Diskussion über Geseetzestexte beendet.
immer eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgehändigt
§4 Abs 5 FZV:
(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Wird nicht ausgestellt, weil das Leichtkraftrad vom Zulassungsverfahren befreit ist!