Mofa Betriebserlaubnis (COC) mitführen?
Ich habe einen gedrosselten Roller (vom 45 auf 25).
Ich habe jetzt hier die COC (Certificate of Conformity) und diese gilt soweit ich gelesen habe als Betriebserlaubnis.
Anderswo hab ich aber gelesen das das COC bei Roller als "Fahrzeugbrief" gilt und den sollte man ja nicht mitführen.
Soll ich das jetzt mitführen?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
50ccm, Moped
Das Certificate of Conformity ist eine Übereinstimmungsbescheinigung, kein Eigentumsnachweis.
§4 Abs 5 FZV:
(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Fazi50/1672738720529_nmmslarge__0_0_184_184_dbe718e83fea9cd96b836aeac42b4028.png?v=1672738721000)
Hallo,
bei zulassungsfreien Kleinkrafträdern gibt es keinen "Fahrzeugbrief", und von daher mußt Du dieses Dokument mit den technischen Daten und Identifikationsangaben genau wie die zusätzlichen Unterlagen zum Drosselkit nebst der technischen Abnahme stets im Original mit Dir führen.
LG