Motorrad anmelden/zulassen?
Hallo,
habe mir am Montag ein Motorrad gebraucht gekauft, welches vom Händler eine Erstzulassung diesen März hatte. Er hat mir dann den „alten“ Farzeugschein mit dem aktuellen Kennzeichen und seinem Namen mitgegeben, wegen der Anmeldung der Versicherung, dass ich dies vorab machen kann. Das Motorrad kann ich erst heute abholen, da dieses noch gedrosselt werden musste.
Nun muss ich vorher noch zur Zulassungsstelle und das anmelden, jetzt meine Frage: Bekomm ich da vom Händler den neuen Fahrzeugschein oder kann ich mit dem alten, den er mir gegeben hat zur Zulassungsstelle und wird mir der neue Fahrzeugschein dort ausgestellt?
Da jemand zu mir meinte, ich kann das Motorrad mit dem alten Schein nicht anmelden und muss mir beim Händler vorher den neuen mit meinem Namen drauf holen. Bin mir da jetzt aber leider gar nicht sicher.
vielen Dank im voraus
Lg Julia
3 Antworten
Nein, du bekommst den neuen Schein bei der Zulassungsstelle. Vergiss nicht den Versicherungsnachweis und den Kaufvertrag.
Ummelden ginge, aber dann wären ja die alten Leistungsdaten noch gültig und du dürftest nicht damit fahren, auch wenn der Umbau erfolgt ist.
Geändert werden muss ja nicht nur der Name des Halters, sondern auch die Leistung, mit Auswirkung auf den benötigten Führerschein und auch auf Steuer, Versicherung.
Also: du musst auf jedenfall die Bescheinigung der Werkstatt über den erfolgten Umbau haben. Ich bin mir nicht sicher ob das auch noch vom TÜV bestätigt werden muss. Die Werkstatt sollte das aber wissen.
Den Schein bekommst du auf der Zulassungsstelle