11 jährige Macht Zeitschriften Abo, jetzt kam inkasso?
Schönen guten Tag, wir haben folgendes Problem.
mein Pflegekind, hat wohl vor einen halben Jahr (damaliges Alter 11 Jahre) über eine Produkttester Firma ein Zeitschriftenabo absolviert.
sie sagte immer wieder, dass sie keins abgeschlossen hätte und ich habe auch einmal den Kontakt zu denen gesucht, diese sagten nur, dass der Fall damit abgeschlossen wäre, das das Kind ja unter 14 wäre. Zu den Zeitpunkt war sie auch noch unter ihrer Mutter versorgt und nicht mein Pflegekind.
nun kam ein Inkasso Schreiben hinzu, ich habe ihr altes Handy ausgekramt und allem Anschein hat sie wirklich aber unabsichtlich dieses Abo gemacht, sie ist mittlerweile 12 und das inkassoujzernehmen fordert 151€
wie stehen jetzt meine Chancen auf „das Kind ist nicht geschäftsfähig“ und das ich da wieder rauskomme?
3 Antworten
Der gesetzliche Vertreter sollte papierschriftlich einmal (!) per Einwurfeinschreiben das Inkasso darauf hinweisen, dass der Vertrag unwirksam ist (nicht widerrufen oder kündigen!).
Mehr nicht machen im Moment. Vor allem nicht telefonieren mit denen oder E-Mails schreiben. Sollte das Inkasso (dort gibt es hin und wieder ein paar Blonde) weitere Mahnungen schicken, einfach ignorieren. Sollte das Inkasso wider Erwarten einen Mahnbescheid schicken, diesem ohne Angabe von Gründen widersprechen.
wie stehen jetzt meine Chancen auf „das Kind ist nicht geschäftsfähig“ und das ich da wieder rauskomme?
99,99987%
Ein Kind unter 18 Jahren ist beschränkt geschäftsfähig und wenn der Anbieter das Alter nicht überprüft ist das sein Problem. Auch eine Beteuerung man wäre schon über 18 bei der Bestellung würde daran nix ändern.
Du bist aktuell die gesetzliche Vertretung des Kindes? Auf welchem Wege hat sich denn das Inkassounternehmen gemeldet, also wird auf den Umstand der Minderjährigkeit bereits eingegangen?
Im Zweifel solltest du noch einmal explizit, d. h. schriftlich per Einwurf-Einschreiben, darauf hinweisen, dass der vermeintliche Vertragsschluss (den müsste das Unternehmen im Zweifel auch erst einmal nachweisen) unwirksam ist, da er mit einem beschränkt Geschäftsfähigen geschlossen wurde und du als Sorgeberechtigter diesem nicht zustimmst. Damit sollte sich die Thematik im Regelfall bereits erledigt haben.
Wenn sich das Inkassounternehmen querstellt, was leider ab und an vorkommt, so wende dich im Zweifel gerne an eine Beratungsstelle des Verbraucherzentrale e. V. deines Bundeslandes. Initial kostet dich das zwar auch erst einmal Geld, sofern du schriftlich vertreten wirst, fordert die VZ aber standardmäßig die Kosten hierfür vom Gegner zurück. Das Briefpapier der VZ hat oft noch einmal eine deutlich stärkere Wirkung.
LG