1. Klasse Fernverkehr Bahn mit Schwerbehindertenausweis
hallo liebe community,
diese jahr wollte ich mit ein paar freunden zur gamescom nach Köln fahren. Wir wollten dann mit der Bahn in der 1. Klasse dort hinfahren. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit dem Grad 50% und das Beiblatt um kostenlos Bus fahren zu können. Der Zusatz 1. Klasse, mit dem man 1.Klasse mit 2.Klasse-Karten fahren kann fehlt jedoch.
Meine Frage ist nun ob ich dennoch eine Ermäßigung beantragen kann bzw. irgendwie doch kostenlos mitfahren kann oder ob ich den vollen Preis bezahlen muss.
Vielen Lieben Dank im Vorraus
Maxi
3 Antworten
Hallo Maxiking1899,
Sie schreiben:
1. Klasse Fernverkehr Bahn mit SchwerbehindertenausweisMeine Frage ist nun ob ich dennoch eine Ermäßigung beantragen kann bzw. irgendwie doch kostenlos mitfahren kann oder ob ich den vollen Preis bezahlen muss.
Antwort:
google>>
bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml#6a
Auszug:
6.b Unentgeltliche BeförderungAm 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert.
Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben.
Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – ermöglicht.
IC/EC-, ICE- und D-Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen.
Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden entsprechend angepasst.
Alle Nahverkehrszüge der DB und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen können nun bundesweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.
Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen) in der 1. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.
Fazit:
Im Zweifelsfall bitte immer direkt nachfragen:
bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml#1
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Im Fernverkehr geht das soweit ich weiß nicht. Du kannst damit nur in den Nahverkehrszügen fahren. Ein Bekannter von mir hat das auch. Zur Sicherheit kannst du ja auch nochmal bei der Behörde oder bei der Bahn nachfragen. Viel Spaß in Kölle ;)
Als Schwerbehinderter mit GdB 50 bekommst du im Fernverkehr der DB keine besondere Ermäßigung. Du kannst natürlich z.B. durch rechtzeitiges Buchen eines Sparpreis-Tickets günstiger fahren.
Ja genau das hatte ich auch vor ich wollte nur sicherstellen dass ich auch wirklich keine ermäßigung bekomm und mich nicht falsch informiert hab. Danke für die schnelle antwort c: