? bwl frage!?

5 Antworten

Keine zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Somit ist kein Vertrag zustande gekommen.

Wobei sich grundsätzlich die Frage stellt, inwieweit der Katalog überhaupt eine Willenserklärung darstellt. Üblicherweise wird dieser als Aufforderung zur Willenserklärung durch den Käufer angesehen.


Andre62727  03.12.2021, 10:48

Ja Katalog ist sogenannte invitatio ad offerendum und dementsprechend nicht verpflichtend

Da Bücher der Preisbindung unterliegen, wird diese Bestellung gar nicht entgegen genommen.

der Käufer darf zwar bestellen, ob der Verkäufer darauf eingeht?

zu einem Vertrag gehören 2 übereinstimmende Willenserklärungen.

unter dem Aspekt - eher nein.

sollte aber der Verkäufer die Bücher verschicken, Annahme und Kaufvertrag ist entstanden.

An der von dir beschriebenen Stelle ist natuerlich noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Das koennte aber u.U. spaeter noch geschehen.

Es gibt keine Probleme, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt. Dann findet der Kauf eben nicht statt.


Lexy164 
Beitragsersteller
 03.12.2021, 10:42

Ich meine würde es so anfechtungsgründe geben ? Weil er es für 17€ gekauft hat

DerCaveman  03.12.2021, 10:43
@Lexy164

Das gibt es nichts anzufechten und gekauft hat da auch noch niemand etwas.

Nein, kein KV.

Probleme sehe ich keine.

Kein KV, kein gar nichts.