Tierverkauf ohne Kaufvertrag, muss man trotzdem Gewährleistungsfrist einhalten?
Hallo,
Ein Freund von mir hat vor 1 Woche seine 14 Wochen alte Katze ohne ein Kaufvertrag gemacht zu haben verkauft.
Die Katze wurde entwurmt, hatte ein Tierarztcheck hinter sich und wurde als kerngesund eingestuft.
Soweit ist auch alles gut auch beim neuen Besitzer, die Katze ist kerngesund.
Nur fragt sich mein Freund ob der Käufer falls die Katze doch mal erkranken sollte gebrauch vom Gewährleistungsfrist machen kann, also auch wenn kein Kaufvertrag zustande gekommen ist?
Anhand des Datenaustausches(Anzeige, Nachrichten, Whatsapp) ist es ja ersichtlich das die Katze von Verkäufer an den Käufer verkauft wurde.
Falls ja, kann der Käufer die Katze dann sogar zurück geben und das Geld zurückverlangen?
Wie viele Würfe hat denn dieser Freund pro Jahr? Also wie oft wird da vermehrt? Mit wie vielen Katzen wird vermehrt?
Der Verkäufer ist kein Züchter falls du darauf hinauswolltest.
2 Antworten
Ein Tier fällt nicht unter irgendwelche gesetzliche Gewährleistungen. Anders sähe es aus wenn ihr bei Verkauf aktiv gelogen hättet hinsichtlich Erkrankungen, die euch bekannt waren -> Aber das hat auch nichts mit Gewährleistung zu tun
Es wurde ein Tierarztcheck gemacht, mit Beleg den hat der Käufer auch mitbekommen.
Es gibt keine "Gewährleistung" für Lebewesen.
Schau mal hier ein Absatz vom Vertrag:
"Der Verkäufer räumt ab dem Übergabezeitpunkt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten für Mängel ein, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren und erst danach in Erscheinung getreten sind. Im Gegenzug verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung späterer Mängelansprüche. Der Verkäufer steht dem Käufer auch nach Übergabe für Fragen der Tierhaltung etc. des Tieres unentgeltlich zur Verfügung."
Das bedeutet also davor nicht erkennbar waren aber danach falls dann mal was ist müsste der Verkäufer doch haften?
Nein. Wenn die Katze zum Beispiel eine Erkältung, eine Magenverstimmung oder Parassiten erwischt und daran erkrankt, haftet der Verkäufer nicht dafür.
Sollte sich später eine genetisch bedingte Fehlbildung oder Erkrankung heraus stellen, die zu der Zeitpunkt des Kaufvertrages noch unbekannt war, dann haftet der Verkäufer schon.
Diese Klausel ist rechtswidrig, da die Gewährleistungspflicht 24 Monate beträgt. Der Verkäufer kann die Frist nicht einfach so per Vertrag halbieren, da der Käufer dadurch einseitig benachteiligt wird.
Kommt auf die Erkrankung an. FORL z.B. kann man auch erst im Alter feststellen da es eine Zahnkrankheit ist, tritt meistens sogar relativ spät auf, so ca. ab 5 Jahren und später, seltener, aber nicht unmöglich kann sowas auch sehr früh auftreten.
Auch ist die Frage was beim Tierarztcheck überhaupt gemacht wurde, eine einfache Grunduntersuchung kann nicht alle Krankheiten oder Erbkrankheiten feststellen, dazu gehören unter anderem Röntgen, MRT, CT oder Knochenszintigraphie um z.B. OCD zu erkennen bevor es eintritt.
Daher sollte man seine Katze immer kastrieren lassen, gerade wenn man kein Züchter im Verein ist, auch Ups Würfe kommen nicht einfach so zustande, außer man hat eine zugelaufene Katze die bereits trächtig ist.
Hat man unkastrierte Tiere muss man mit sowas rechnen, wenn man mehrere hält oder unkastriet als Freigänger.
FIP, OCD, FORL es gibt haufenweise Erkrankungen die Tiere an ihre Jungen weiter geben können, daher ist Vermehrung und auch Ups Würfe auch wie russisches Roulett. Kann echt übel ausgehen.
Es gibt Tierverkaufverträge wo drin steht das man eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten einhalten muss.