sind orientalische Obstmärkte in den Ortschaften eine Bereicherung des heimischen Einzelhandels?

2 Antworten

Auch "orientalische Obstmärkte" in deutschen Ortschaften unterliegen deutschen Gesetzen. Solange dort nur "Flüchtlinge" kaufen, braucht sich der einheimische Einzelhandel keine Sorgen um seinen Umsatz zu machen, zumal Menschen, die aus andern Ländern zu uns kommen, sicher auch das Angebot eines gut geführten Obst- oder Lebensmittelladen zu schätzen wissen, selbst wenn er von einem Deutschen geführt wird.

Und niemand hindert einen alteingesessenen deutschen Obst- oder Einzelhändler daran, sein Sortiment entsprechend zu erweitern und evtl. sogar Hilfskräfte mit passenden Sprachkenntnissen anzuheuern. Wenn ihm aber stattdessen seine Früchte verfaulen, weil er sich an die neue Marktsituation nicht anpasst, macht er schnell Pleite und nach kurzer Zeit werden keine Früchte mehr verfaulen.

Den Rest regelt der Wettbewerb. Man nennt das übrigens Marktwirtschaft.