Sind die Präsidenten der USA jetzt kleine Könige nach dem höchstrichterlichen Urteil?

8 Antworten

Sie rücken diesem Status näher.

Schlimmer noch finde ich die Willfährigkeit der Gerichte.


chemotustra  04.07.2024, 00:01

wie in einer Bananenrepublik

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Nein, außer wenn jeder Richter und der Kongress auf deren Seite ist und die auch das Gesetz brechen würden für einen


Nein, das denke ich nicht. Zwar hat das Urteil weitreichende Folgen und ein US- Präsident ist durch seine Immunität während Amtshandlungen als Präsident vor jeglicher Strafverfolgung geschützt, von einer Art "König", ist er meiner Meinung nach dennoch sehr weit entfernt, weil er immer noch den Kongress zum Regieren benötigt und kein absoluter "Alleinherrscher" ist. Auch muss man bedenken, dass das was jetzt das höchste Gericht der USA entschieden hat, in vielen Demokratien und sogar auch bei uns in Deutschland mehr oder weniger so der Fall ist!. Bei uns steht sogar im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), also in der Verfassung selber, dass die Abgeordneten des deutschen Bundestages und auch der Bundespräsident als Staatsoberhaupt der BRD Immunität vor Strafverfolgung genießen es sei denn, dass der deutsche Bundestag diese mehrheitlich aufhebt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe, kann "lediglich" bei einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines Bundesgesetzes feststellen, dass der Bundespräsident gegenwärtig an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. Dazu, müsste aber ersteinmal nachgewiesen werden, dass es sich dabei auch tatsächlich um einen vorsätzlichen Verstoß handelt und das ist auch nicht immer einfach.

Mfg

Nein, keine Könige.

„Die einzigen Grenzen werden vom Präsidenten selbst gesetzt“, warnte Biden.

Sie sind Götter.

Noch nicht. So weit ich das verstehe, wird Präsidenten nur Immunität für Vergehen im Rahmen der Amtseinführung zugesprochen, nicht jedoch für private Vergehen, während sie das Amt innehalten.

Das ist aber schon bedenklich genug.