Ist die Vermietung an Bürgergeldempfänger doch nicht mehr zu 100% sicher?

7 Antworten

Das betrifft nicht die Kosten für die Unterkunft. Hier geht es um Vollsanktionen zu 100%, so wie es auch bei Hartz4 möglich war.

In diesem Fall wurde dann kein Geld mehr ausgezahlt, die Miete aber trotzdem übernommen. Dann hatte man nur noch die Chance auf irgendwelche Lebensmittelgutscheine, soweit ich weiß.

Als Vermieter ist man also weiterhin auf der sicheren Seite, sofern man sein Geld direkt vom Amt überwiesen bekommt. Ich persönlich vermiete selbst, aber Mieter die Bürgergeld beziehen, würden für mich grundsätzlich nicht in Frage kommen.


herzilein35  28.07.2024, 20:37

Und warum nicht würden Bürgergelenkfänger für dich nicht in Frage kommen?

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paradox1899  28.07.2024, 20:44
@herzilein35

Ich vermiete keine Sozialwohnungen, sondern Wohnungen die für Empfänger von solchen Leistungen zu groß und zu teuer wären. Kein Amt würde so etwas bewilligen.

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Der Linnemann ist derzeit nicht in der Regierungsverantwortung. Lass den mal schwätzen was er will.


christl10 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 15:13

Wieso? Wenn er recht hat, dann hat er Recht!

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alterzapp  28.07.2024, 15:16
@christl10

Recht haben bedeutet nicht auch Recht zu bekommen. So wie hier bei Linnemann.

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christl10 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 15:16
@alterzapp

Zeit, das solche Leute in die Regierung kommen...

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AngiedieSchlaue  28.07.2024, 15:17
@christl10

Die Wahrheit kommt wohl bei manchen nicht so gut an. Da fühlen sie sich auf den Schlips getreten

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Ich vermietete früher gerne an Hartz4-Empfänger, denn das Amt zahlte direkt an mich und die Miete war spätestens am 29. des Vormonats bereits da. Irgendwann bekamen die Hartzer die Kohle und ich musste darauf warten.

Seit dem keine Bürgergeldempfänger mehr als meine (Neu-)Mieter.

Die Vermietung an Bürgergeldempfänger, gilt auch für andere Mieter, war noch nie 100% sicher. Zwar kann man mit dem Jobcenter vereinbaren, dass die Miete incl. Betriebskosten-Vorauszahlung direkt an den Vermieter überwiesen wird, aber das gilt nicht für sonstige Zahlungen, z.B. Nachzahlung Betriebskosten. Wenn der Mieter diese Beträge nicht bezahlt, dann bleibt der Vermieter meist darauf sitzen, siehe Urteil vom 3.2.2022 LSG Niedersachsen-Bremen, Az. L 11 AS 578/20

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Recht hat er. Ich muss auch für mein Geld arbeiten