Hallo, was sagt eigentlich das Bundesverfassungsgericht zum Gefangenentausch? Hat es da nichts zu melden? Wer organisiert das alles? Bundeswehr? Tiefer Staat?

8 Antworten

Die juristische Bewertung war gestern Abend u.a. in ARD und ZDF zu sehen/hören. Es gibt da nichts zu beanstanden. Das Vorgehen ist zwischen mehreren Behörden und Ministerien abgestimmt und zuvor juristisch auf volle Gesetzeskonformität geprüft worden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) wird nur dann tätig, wenn sich jemand in seinen Grundrechten oder sogenannten "grundrechtsähnlichen Rechten" verletzt sieht und hiergegen eine Verfassungsbeschwerde erhebt. Das BVerfGE hat nicht die Möglichkeit, von sich aus tätig zu werden. Letztendlich, war es eine politische Entscheidung, welche abschließend der Bundeskanzler zu treffen hat, denn dieser bestimmt nach dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) die Richtlinien der Politik und trägt hierfür auch die Verantwortung. Er kann entsprechend dieser sogenannten Richtlinienkompetenz den Bundesjustizminister anweisen, den Generalbundesanwalt damit zu beauftragen, eine vorzeitige Haftentlassung eines Verurteilten zu überprüfen. Hier kam der Generalbundesanwalt anscheinend zu dem Ergebnis, dass eine solche nicht in Frage kommt. Daraufhin, hat ihn der Bundesjustizminister anscheinend angewiesen, diese zu genehmigen, denn der Geberalbundesanwalt, untersteht dem Weisungsrecht des Bundesjustizministeriums. Dieses Weisungsrecht hat zwar Grenzen, diese sind jedoch gegenwärtig nicht näher im Gesetz ausformuliert, sodass der Spielraum dieses Weisungsrechtes schon relativ groß ist.

Mfg

Das Bundesverfassungsgericht ist keine überwachende Instanz. Das bedeutet, dass es sich nur dann mit einem Sachverhalt beschäftigt wenn es angerufen wird. Und damit meine ich keinen Telefonanruf.

Eingebunden werden wohl das Auswärtige Amt, das Justizministerium und vor allem das Kanzleramt sein. Entschieden wurde dies auf höchster Ebene. Letztendlich gibt dann der Justizminister die Anweisung an die Bundesanwaltschaft.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit gar nichts zu tun. Das war eine rein politische Entscheidung.

Ob das gut oder schlecht war, wird man erst viel später feststellen können.

Es heißt zwar mit Erpressern verhandelt man nicht, aber offensichtlich hat es das ja schon immer gegeben.