2 Antworten

Die merkwürdige Grenze mit Belag hat sich ja eher der BFH ausgedacht und nicht das Finanzamt

Wobei sowas eigtl. allgemein nicht zu versteuern ist; siehe R 19.6 (2) 1 LStR:

Als Aufmerksamkeiten gehören auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, nicht zum Arbeitslohn.

Jaridien  02.09.2024, 02:36

Ja, da kann man sich dann wohl mit dem Finanzamt streiten, was der Beamte unter Genussmittel versteht

Laut Wikipedia:

Genussmittel im engeren Sinne sind Lebensmittel, die nicht in erster Linie wegen ihres Nährwertes und zur Sättigung konsumiert werden, sondern aufgrund ihres Geschmacks oder ihrer Wirkung. Andererseits werden auch Suchtmittel beschönigend als Genussmittel bezeichnet.
Insbesondere der Konsum von Alkohol, aber auch der überhöhte Konsum von Zucker, werden mit negativen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen sowie schwerwiegenden Volkskrankheiten in Verbindung gebracht.

Die gezeigten Lebensmittel dürften eher nicht zu den Genussmittel zählen. Das ist der normale deutsche Irrsinn.

Nein kein Behördenwahnsinn, völlig normal beim Finanzamt.

Auch wenn die Mitarbeiter das kostenlos erhalten, kommen ja Kosten auf. Die Mitarbeiter haben somit einen "geldwerten Vorteil".


Schulzefa 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 00:12

Hier intressaes aus der anderen Antwort

Wobei sowas eigtl. allgemein nicht zu versteuern ist; siehe R 19.6 (2) 1 LStR:

Als Aufmerksamkeiten gehören auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, nicht zum Arbeitslohn.
LUKEars  02.09.2024, 06:57
@Jaridien

Laugenbrötchen ist ja mehr wie n Salz-Leck-Stein im Wald für die Rehe...

Jaridien  02.09.2024, 10:10
@LUKEars

Eben, und auch ein Käsebrötchen ist schon etwas mehr als ein Genussmittel. Ginge es um Schokoriegel o.ä. dann wäre es nicht so umstritten.

LUKEars  02.09.2024, 10:18
@Jaridien

ich wollte eigentlich aufs Gegenteil hinaus... kicher

Salz- & Käsebrötchen ist doch wie Schokoriegel... bloß nich süß... ein Nahrungsmittel wäre ja mehr Kartoffeln und Karotten und Mischbrot...

Jaridien  02.09.2024, 10:29
@LUKEars

Lies mal die Definition für Genussmittel durch, darunter fallen eben nicht Lebensmittel, die einen Nährwert haben oder sättigend wirken.

Laut Wikipedia:

Genussmittel im engeren Sinne sind Lebensmittel, die nicht in erster Linie wegen ihres Nährwertes und zur Sättigung konsumiert werden, sondern aufgrund ihres Geschmacks oder ihrer Wirkung. Andererseits werden auch Suchtmittel beschönigend als Genussmittel bezeichnet.
Insbesondere der Konsum von Alkohol, aber auch der überhöhte Konsum von Zucker, werden mit negativen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen sowie schwerwiegenden Volkskrankheiten in Verbindung gebracht.
LUKEars  02.09.2024, 10:33
@Jaridien

ja... ok... Alk&Zucker... aber auf Salz stehen Menschen aben auch... und Fett... das würde ich also unter Genussmittel einsortieren...

meine Lebensmittel sind isotonisch... Kartoffeln&Kohlrabi z. B. salze ich nicht...

Jaridien  02.09.2024, 10:37
@LUKEars

Um welchen Feinheiten sich ein Finanzbeamter kümmern muss, ist schon ein wenig irrsinnig.

LUKEars  02.09.2024, 10:38
@Jaridien

ja... man könnte na klar alle Leistungen als Gehalt werten... aber das ganze Steuerrecht soll voll von solchen Grauzonen sein....