AfD-Verbotsantrag
BILD 30. 09. '24: Neuer Antrag für AfD-Verbot Berlin – Die AfD gewann die Landtagswahl in Thüringen, ist in Sachsen, Brandenburg und Hessen zweitstärkste Kraft. Jetzt wollen dutzende Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, Grüne und Linke in einem Gruppenantrag die AfD verbieten. Begründung: Sie wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab- schaffen. Laut WELT (gehört wie BILD zu Axel Springer) stimmt der Bundestag schon bald darüber ab, ob das Parteiverbots- verfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragt wird.
Was meint ihr, wird ein solcher Antrag Erfolg haben oder ist das nur Polit-Theater?
5 Antworten
Das ist Theater, die wissen natürlich, dass ein AfD Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg hätte. Wenn das dann erwartbar abgelehnt wird, hätte die AfD einen riesigen PR Erfolg und die ganze Argumentation mit den Verfassungschutzämtern in Ostdeutschland würde dann nicht mehr ziehen. Diese Forderungen dienen aber dazu, die eigene Parteibasis ruhig zu stellen, denn irgendwie muss man es ja rechtfertigen, dass man die AfD die ganze Zeit praktisch mit der NSDAP gleichsetzt, aber keinen Verbotsantrag einreicht.
Die AfD ist gekommen um zu bleiben
Denn der feuchte Traum der Wahlverlierer die AfD zu verbieten wird niemals in Erfüllung gehen. Da mögen sie noch so sehr poltern und vor den Kameras in Talkshowsesseln über die ach so gefährliche AfD fabulieren und auf Demos gemeinsam das Demokratielied jammern – die AfD wird bleiben. Ob sie wollen oder nicht. Denn trotz aller Verleumdungen von Geheimkonferenzen und Machtergreifungen, von Fliegenschissen und dem wiedergeborenem Belzebub, dem Hitler Teil 2 und Satan in Menschengestalt Höcke, gibt es schlichtweg keinen einzigen Grund, der ein Verbot rechtfertigen würde – nicht einmal ansatzweise.
Um eine Partei rechtstaatlich verbieten zu können, müssen sehr hohe Hürden genommen werden. Denn schließlich leben wir ja alle in einer Demokratie, oder nicht? Und in einer Demokratie werden keine Oppositionsparteien verboten, weil der Regierung die Farbe nicht gefällt oder man um seine Pöstchen und üppigen Diäten fürchtet.
Eine Partei muss schon die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wollen und den Parteien-Parlamentarismus mit Gewalt oder kämpferisch abzuschaffen versuchen. Und das will die AfD nicht, ganz im Gegenteil. Sie will ja nicht weniger, sondern mehr Demokratie, keinen Führerstaat (wie er in den Köpfen von den Blockparteien herumspukt), sondern Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild. Da ist es schon sehr schwer der AfD das Gegenteil unterzuschieben.
Da kann auch der weisungsgebundene Verfassungsschutz im Auftrag der Regierung noch so sehr von einer angeblich „völkischen“ Gesinnung schwafeln oder noch so viele neue Meinungsverbrechen erfinden wie die berühmte „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats" (z.B. Kritik gegen Corona-maßnamen). Sie kann in ihren gesicherten Berichten hundertmal davon palavern, dass die AfD bestimmten Gruppen eine höhere Kriminalität nachsagt (das ist keine Ironie) …. all das würde vor einem Gericht in der Luft zerfetzt werden wie altes Toilettenpapier auf einem Abi-Ball.
Dieses Geseiere dient nur dem Wahlkampf, als Spendematerial für laut Regierungsparolen im Krampf gegen rächts, als großes Buh-Schreckgespenst für staatsfunkabhängige Propagandakonsumenten. Juristisch ist das alles vollkommen irrelevant und einfach Banane.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Alt-Parteien-Kartell tatsächlich so bescheuert ist, eine solche Klage wirklich einzureichen. Denn zum Einen müssten dann all die liebgewonnenen V-Leute abgezogen und offenbart werden, dass vielleicht nicht einmal böse Zitate übrigbleiben. Zum anderen ist die Aussichtslosigkeit eines Verbotsverfahren nicht nur offenkundig, sondern auch das größte Risiko für den Alt-Parteien-Bund CDUSPDGRÜNFDPPDS(BSW). Denn nach diesem Verfahren wird die AfD ein neues Qualitätssiegel haben: gesichert demokratisch. Und die Altparteien werden ihr Gesicht verloren haben.
Die AfD ist gekommen um zu bleiben. Sie bereichert die Demokratie und vertritt nicht nur die vielen Millionen Wählerstimmen, sondern die Interessen des deutschen Volkes, wo andere dieses Volk längst abgeschrieben haben. Sie ist nirgendwo in der Regierung und doch wirkt die AfD, verändert die Debatte und verhindert, dass die Altparteien und Demokratiesager (aber nicht -meiner) z.B. die millionenfache Massenzuwanderung weiter ignoriert.
Die AfD legt den Finger auf die Wunde, dass es brennt und Deutschland hat viel Wunden, die einer dringenden Heilung bedürfen. Ob Migration und Kriminalität und Islamismus, ob Energiearmut oder das wirtschaftliche Absterben einer einstigen Industrienation, Überfremdung oder Gendergaga …
Die AfD ist die einzige Oppositionspartei von Relevanz, welche auch oppositionell handelt wo andere nur reden.
Begründung: Sie wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen.
Wenn eine Partei die FDGO "abschaffen" kann sollte diese Möglichkeit generell unterbunden werden und nicht die Partei verboten, der man so etwas unterstellt. Allerdings wäre das dann wieder Wasser auf die Mühlen derer, die sagen: Könnten Wahlen etwas verändern, dann wären sie verboten.
Ein Verbotsantrag ist ein zweischneidiges Schwert.
Verbietet man die AfD, sind diese Typen ja nicht einfach "weg" und ihre Wähler auch nicht.
Entscheidet das Bundesverfassugsgericht gegen ein Verbot, hat die AfD einen ziemlichen PR-Erfolg. (und den gönne ich denen auch nicht!)
Kurzum: ich bin unentschlossen (und das passiert mir nicht so oft) Und auch wenn ich durchaus eine Meinung habe und auch kundtue: Ein Staats/Verfassungsrechtler wird aus mir in diesem Leben nicht mehr. Ist vielleicht auch besser!
Der Antrag ist aus meiner Sicht auf jeden Fall gerechtfertigt. Allerdings wird das Verfahren Jahre dauern.
Wenn wir mal auf das NPD Verbotsverfahren schauen, dann ist das wohl daran gescheitert, dass die NPD (naheliegender Vergleich, die sind ja auch rechtsextrem, egal wie sie heißen) einfach nichts auf die Reihe gebracht hat. Wenn es nun also dabei bleibt, dass die AfD konsquent aus allen Regierungskoalitionen rausgehalten wird, könnte das Verfahren daran scheitern, dass sie ja keinen zu großen Schaden angerichtet hätte.
Sollten die Richter sich jedoch mehr auf über mehrere Jahre gesammelte Zitate und Reden und Vorfälle wie z.B. die Sitzung in Thüringen letzte Woche schauen, könnte das anders aussehen.
Meine Einschätzung ist, dass es zu keinem Verbot kommt, aber man den Leuten ganz einfach die Geldhähne zudreht und dass die anderen Parteien qualitativ mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf TikTok aufholen, so dass die AfD langfristig als eine von mehreren rechtsextremen aber unbedeutenden Parteien endet.