Tankstellenmitarbeiter Fehlbetrag aus eigener Tasche zahlen?

1 Antwort

Hättest du rechtlich gesehen nicht tun müssen.

Für Kassendifferenten haftet immer der Arbeitgeber, außer

  1. bei Vorsatz (z.B. Diebstahl)
  2. Grober Fahrlässigkeit (durch ein Gericht festzustellen, Beweislast beim Arbeitgeber)
  3. anteilig bei mittlerer Fahrlässigkeit (ebenfalls gerichtlich festzustellen)
  4. wenn ein über das Gehalt hinausgehendes Mankogeld bezahlt wird, speziell um solche Kassendifferenzen auszugleichen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Jurafuchs  15.02.2022, 15:59

Ich sehe hier eine Fahrlässigkeit, da er hätte sehen müssen, das z. B. kein Beleg gedruckt wird.

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kevin1905  15.02.2022, 16:01
@Jurafuchs

Einfache Fahrlässigkeit ist immer noch Arbeitgebersache.

Und höhergradige Fahrlässigkeit wäre nach Klage durch den Arbeitgeber vom Arbeitsgericht festzustellen.

Grob Fahrlässig wäre z.B. die Kasse offen stehen zu lassen und den Raum zu verlassen, während Kunden dort rumlaufen. Alles unter diesem Level geht zu Lasten des Chefs.

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