Paket Ü18 an minderjährigen?


23.01.2021, 19:33

Er ist 15 Jahre alt wird 16

4 Antworten

So läuft es nicht.

Der Bote übergibt das Paket nur an Dich und macht eine Alterssichtprüfung.

Du darfst Dir das Paket bei der Post abholen mit den Abholschein.


Lukas967 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 19:40

Ok kann ich das Paket denn noch am selben Tag bei der Post abholen?

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TeamplayerMicha  23.01.2021, 19:48
@Lukas967

Wenn Du eine korrekte Antwort haben willst solltest Du auch eine korrekte Frage stellen. Nach Deinen Fragen bist Du noch minderjährig.

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Lukas967 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 19:50
@TeamplayerMicha

Wie gesagt bin ich nicht minderjährig und werde auch nicht mehr diese Plattform für Fragen benutzen dar mir hier ja nicht normal weiter geholfen wird

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monara1988  23.01.2021, 20:19
@Lukas967
Wie gesagt bin ich nicht minderjährig

Mit 15/ 16 Jahren ist man sehr wohl minderjährig. Ab 18 ist man Volljährig. Versuch uns doch nicht hier zu veräppeln.

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dsupper  23.01.2021, 21:47
@Lukas967

Es nutzt nichts, wenn du zur Postfiliale gehst, denn auch dort musst du deinen Perso vorzeigen und beweisen, dass du volljährig bist. Nur ein volljähriges Mitglied des Haushalts - also mit der gleichen Adresse - bekommt diese Sendung ausgehändigt.

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monara1988  23.01.2021, 20:17
Der Bote übergibt das Paket nur an Dich und macht eine Alterssichtprüfung.

Eine Alterssichtprüfung kann an andere Volljährige Personen bevollmächtigt werden.

Das, was nicht bevollmächtigt werden kann, was nur der Besteller annehmen kann, ist der ID-Check.

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Whynot333  21.02.2024, 14:21

was ist denn aber wenn diese alterssichtprüfung nicht stattfinden konnte weil der Empfänger nicht da war und das Paket einfach vor die Tür gestellt wurde?

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du selbst der Sohn bist.

NEIN, als Minderjähriger kann man so eine Sendung nicht annehmen. Sie wird mit Alterssichtprüfung - auch jetzt in Coronazeiten!! - ausgeliefert. Bedeutet: Ist der annehmende Mensch nicht klar ersichtlich erwachsen, dann muss er seinen Perso vorzeigen und damit belegen, dass er erwachsen ist.

jede erwachsene !! Person im Haushalt kann diese Sendung annehmen. Aber es geht nicht als Minderjähriger - auch nicht mit dem Person der Eltern, der Oma oder von sonst jemandem.

Gleiches gilt übrigens auch, wenn die Sendung zur Postfiliale geht und abgeholt werden muss. Das geht nur als Erwachsener mit einem Personalausweis.

Hallo Lukas,

erfolgt die Zustellung mit Altersnachweis gilt Folgendes:

Der Zusteller prüft das Alter der Empfangsperson (Empfänger oder andere empfangsberechtigte Person) anhand eines amtlichen Lichtbilddokuments. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Zusteller aufgrund der Gesamtumstände eindeutig davon ausgehen darf, dass die Empfangsperson das Mindestalter erreicht.

https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/service-alterssichtpruefung.html

Tipp:

Da die sonst übliche Abgabe an Nachbarn nicht erfolgt, müsstest du dem Nachbarn eine unterschriebene Empfangsvollmacht ausstellen.

Kommt der Paketbote und dein Sohn klingelt kurz beim Nachbarn, sollte es dann eigentlich keine Probleme geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lukas967 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 19:48

Ok danke

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monara1988  23.01.2021, 20:21
Da die sonst übliche Abgabe an Nachbarn nicht erfolgt, müsstest du dem Nachbarn eine unterschriebene Empfangsvollmacht ausstellen.

Alterssichtprüfungen werden nicht bei Nachbarn zugstellt.

Kommt der Paketbote und dein Sohn klingelt kurz beim Nachbarn, sollte es dann eigentlich keine Probleme geben.

Der FS selbst ist (laut seinen anderen Fragen) der Minderjährige und meint uns hier ne Story erzählen zu müssen, warhscheindlich damit er keine Moralpedikt erhält.

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dsupper  23.01.2021, 21:46

Diese Sendungen dürfen und werden eben NICHT an Nachbarn abgegeben!

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heurekaforyou  23.01.2021, 23:22
@dsupper

Diese Sendungen dürfen und werden eben NICHT an Nachbarn abgegeben!

Aber an Empfangsbevollmächtigte!

Da die sonst übliche Abgabe an Nachbarn nicht erfolgt, müsstest du dem Nachbarn eine unterschriebene Empfangsvollmacht ausstellen.

Empfangsberechtigt sind

  • der angegebene Empfänger,
  • der durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Empfangsbevollmächtigte,
  • sowie Angehörige des Empfängers und andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen.

Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner.

Den entsprechenden Link findest du in meiner Antwort auf die Frage.

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Hi
kann mein minderjähriger Sohn die für mich annehmen,weil ich an den Liefertagen arbeite?Die Bestellung läuft über DHL. (...) Er ist 15 Jahre alt wird 16

Du bist doc selbst 15/16, wie kannst Du da einen Sohn haben? Und schon arbeiten?
Veräppel doch wen anders... XD

Paket Ü18 an minderjährigen?

Generell nicht möglich, weder beim ID-Check noch bei der Alterssichtprüfung. Der Empfänger der Sendung (bzw bei Alterssichtprüfung die person die es annimmt) muss zwingend ü18 sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung