Haben DHL-Paketshops die Vorgabe von DHL welche Pakete sie nicht annehmen dürfen?
Hallo,
haben DHL-Paketshops die Vorgabe von DHL welche Pakete sie nicht annehmen dürfen?
Ich wollte gestern ein größeres Paket (alles noch im Rahmen der möglichen Gewicht und Maße) in einem Paketshop abgeben, dann hat die Frau des Shops gesagt dass sie das Paket seitens DHL nicht annehmen darf weil es zu große sei.
Möglicherweise hat sie aber mich angelogen, da sie es von ihrem Chef nicht annehmen darf.
Grüße & Danke
4 Antworten
Ein Paketshop muss ALLE Pakete annehmen die den Versandbedingungen entsprechen. Also bis 31,5 kg und einer Größe von 60 x 60 x120 cm.
Einzige Ausnahme:
Die kleinen Paketshops von DHL können keine Sperrgutsendungen annehmen und frankieren. Das geht dort technisch nicht.
Sperrgut musst du entweder online frankieren und kannst es dann im Paketshop abgeben oder du musst damit in eine "richtige" Postfiliale. Die können das frankieren.
Das ist aber die einzige Einschränkung
Ich kann mir nur vorstellen dass sie im Shop nicht so viel Ablagefläche für große Pakete haben.
das ist aber deren ganz persönliches Problem. Wer einen Paketshop oder eine Postfiliale übernimmt muss bestätigen dass er über ausreichend Lagerfläche verfügt. Sonst bekommt er keinen Vertrag.
Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind:
1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung, Lagerung, Verwendung
oder Verwendungszweck gegen anwendbare gesetzliche oder behördliche
Verbote einschließlich außenwirtschafts- und verbrauchssteuerrechtlicher
Bestimmungen oder Genehmigungspflichten verstoßen; dazu gehören auch
Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums
verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten
(Markenpiraterie);
2. Sendungen, für deren Beförderung eine besondere Behandlung durch DHL
(z. B. Einhaltung einer bestimmten Temperatur, Einholung einer öffentlichrechtlichen
Genehmigung, Bewilligung oder Entscheidung oder eine Anzeige
bei einer Behörde) erforderlich ist;
3. Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit bei gewöhnlichem Transportablauf
und trotz ausreichender Verpackung objektiv geeignet sind, Personen
zu verletzen oder zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen;
4. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten;
ausgenommen sind wirbellose Tiere (z. B. Bienenköniginnen und
Futterinsekten), sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen
gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;
5. Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt,
soweit diese nicht nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen
Stoffen und Gegenständen“ zugelassen sind; § 410 HGB bleibt unberührt;
6. Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 25.000,- Euro brutto;
die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 dieser AGB bleiben von dieser
Wertgrenze unberührt;
7. Sendungen, die Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände,
Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten, gültige Briefmarken
oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall
keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden
können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- Euro brutto
enthalten; Näheres bestimmt die „Liste der zulässigen Inhalte“;
8. alle vom selben Absender am selben Tage übergebenen Sendungen an
denselben Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 7 im Gesamtwert von mehr als
500,- Euro brutto enthalten.
Zu beachten ist dabei, dass das Maximalmaße von den jeweiligen Gewichtsstufen abhängen:
- 2 kg Paket: 60 cm x 30 cm x 15 cm.
- 5 kg und 10kg Pakete: 12 cm x 60 cm x 60 cm aber mit einem maximalen Gurtmaß von 300 cm (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe)
- 31,5 kg Pakete: 120 cm x 60 cm x 60 cm.
Da wird was nicht gestimmt haben. Wiege und Messe nach.
Packstationen haben Höchstmaße.
Für den Versand über eine Packstation müssen die Sendungen vorab frankiert werden sowie eine minimale Größe von 15 x 11 x 1 cm und eine maximale Größe von 75 x 60 x 40 cm haben. Hierzu können Sie eine DHL Paketmarke, eine DHL Päckchenmarke oder einen Retourenaufkleber des Versenders nutzen.
es ging hier nur leider nicht um eine Packstation (dort gäbe es auch kein Personal, das die Sendung ablehnen könnte), sondern um eine Paketshop.
quatsch die hat nur den karton gesehen und gesagt nein!