Ohne Führerschein mit fremdem KFZ geblitzt worden?

4 Antworten

Das Blitzerfoto muss er natürlich bezahlen. Jedoch kommt auf dich auch eine Strafe zu, weil er ohne Führerschein mit deinem Auto gefahren ist.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/

Dem Halter droht exakt  dieselbe Bestrafung  wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw  verantwortlich : Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.

Am besten einfach den Strafzettel zahlen und fertig.

Wenn rauskommt, dass er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, hat er eine Straftat begangen.

Gegen Dich wird auch ermittelt, weil Du diese Fahrt zugelassen hast. Du wärst verpflichtet, Dir den Führerschein zeigen zu lassen, ehe Du jemanden mit Deinem Auto fahren lässt.

Mit einer Geldstrafe müsst ihr auf jeden Fall rechnen. Der 19- jährige könnte auch nach Jugendstrafrecht behandelt werden, dann Sozialstunden.

Evtl. muss der Freund dann auch einige Zeit Pause machen mit seinem Führerschein.


Sweetlikecandy4 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 19:33

Ich hab geschlafen als er meinen Schlüssel genommen hat

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schau mal nach im § 21 Strassenverkehrsgesetz; der gilt für euch beide; für ihn die Variante 1) für Dich die 2);

Geldstrafe in der Regel, er jedenfalls glaub ich sicher zu sein, wird noch eine Zeitlang zu Fuss gehen .....

Erst einmal ruhig bleiben und den Bußgeldbescheid abwarten.

Bis 20km/h über dem Limit wird nur ein Bußgeld fällig, es erfolgt keine Ermittlung des Fahrers.

Also Bußgeld bezahlen und anschließend von deinem "Kumpel" wieder holen.

Ab 21km/h werden zusätzlich Punkte fällig, dh die Polizei wird versuchen, den Fahrer zu ermitteln.

Möglichkeit 1: Du gibst den Namen des "Kumpels" an. Dann bist Du aber auch mit dran, weil Du das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen hast.

Möglichkeit 2: Du gibst keinen Namen an, sondern behauptest, nicht zu wissen, wer gefahren ist.

Die Polizei wird dann - wahrscheinlich erfolglos - versuchen, den Fahrer zu identifizieren. Falls das nicht innerhalb von 3 Monaten gelingt, dann verjährt der Bußgeldbescheid.

In diesem Fall musst du dann "nur" damit rechnen, dass die Führerscheinstelle dir ein Fahrtenbuch auferlegt, dh du musst 6 Monate jede Fahrt mit dem Fahrzeug eintragen.

Und für die Zukunft lernst du hoffentlich, dein Auto nicht jedem "Kumpel" zu leihen.


Sweetlikecandy4 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 19:34

Hab ja geschlafen als er gefahren ist und er hat gesagt dass er einen Führerschein hat

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clemensw  13.07.2020, 20:02
@Sweetlikecandy4

Irgendwie muss er ja an den Schlüssel gekommen sein. §21 StVG stellt auch Fahrlässigkeit unter Strafe.

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Sweetlikecandy4 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 20:05
@clemensw

Der hat bei mir im Hotelzimmer geschlafen und da lag mein Schlüssel auf dem Tisch

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clemensw  14.07.2020, 08:00
@Sweetlikecandy4

Du beschreibst aber ZWEI Fahrten - eine, als Du noch geschlafen hast und eine zweite zum Kaufhaus.

Auf welcher Fahrt ist denn das Blitzer-Foto entstanden?

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peterobm  14.07.2020, 08:13
@Sweetlikecandy4

sagen kann man viel, du hast dir den "Lappen" nicht zeigen lassen.

Wann ist geblitzt worden? der Kumpel hat 2 Fahrten absolviert

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Sweetlikecandy4 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 11:31
@peterobm

Als ich dabei war auf jeden Fall bei der 1. weiß ich es nicht...

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