Moped + Blitzer?
Hallo, ein Kumpel von mir ist von einem mobilen Blitzer geblitzt worden. Das Moped darf eigentlich nur 45 km/h fahren. Als er geblitzt wurde, war er mit 55 - 60 km/h in einer dreißiger Zone unterwegs. Er ist 16 und hat den Führerschein der Klasse AM.
Was für folgen erwarten ihn jetzt?
1 Antwort
Laut dem neuen Bußgeldkatalog vom April 2020 bekommt man innerorts bereits ab 21km/h ein einmonatiges Fahrverbot. Sollte man ihm in der Tat 51km/h oder mehr als Überschreitung vorwerfen, dann ist er schon einmal einen Monat den Führerschein los und bekommt einen Punkt in Flensburg. Zusätzlich bekommt er ein Bußgeld von 80€, wozu ggf. Gebühren von ca. 25€ kommen können.
Da er noch 16 Jahre alt ist, müsste er ja in der Probezeit sein. Da wir ab 21km/h von einem A-Verstoß reden, gibt es zusätzlich folgende Konsequenzen aufgrund der Probezeit:
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
- Aufbauseminar (welches mehrere hundert Euro kostet)
Jetzt erst kommen wir zum Problem, dass er mit dem Fahrzeug und der Fahrerlaubnisklasse AM nur maximal 45km/h fahren dürfte bzw. könnte. Theoretisch heißt die Überschreitung nun, dass er ein Fahrzeug geführt hat, welches er gar nicht lenken durfte. Sprich: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies stellt eine Straftat dar und hat erhebliche Folgen, ihr selbst mal nachlesen könnt:
Wichtig: Hier bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich unter Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt. Vielleicht sieht das rechtlich doch irgendwie wieder anders aus. Fragt sich auch, ob es wirklich mit der Messung bewiesen ist und solche Dinge. Hier kann ich absolut nicht garantieren, dass meine Vermutungen stimmen!
Die höchstgeschwindigkeit ist der Betriebserlaubnis festgelegt, AM schreib lediglich maximal 50cc und 4kw begrenzt. Simsons zum Beispiel dürfen ja auch ihre 60 fahren ^^
Das stimmt so nicht wirklich:
Führerscheinklasse AM : Diese Klasse umfasst die Erlaubnis, mit zwei- oder dreirädrigen Kfz zu fahren, die nicht mehr als 45 km/h fahren können und/oder maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum besitzen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkrafträder Mofa, Moped und Motorroller.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/roller-entdrosseln/
Wenn es bergab geht ist, darf man die in der Betriebserlaubtnis angegebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Trotzdem bleibt es natürlich dabei, dass es eine 30er Zone ist.
Genau das ist jetzt natürlich die Frage. Kann man quasi nachweisen, dass "dein Freund" zu schnell gefahren ist, weil das Fahrzeug wohl Veränderungen erlebt hat... Da kenne ich mich wie gesagt nicht mehr so genau aus.
Zu dem mit der Führerscheinklasse: Schau mal im Einigungsvertrag, manche sind eben nicht betroffen ^^ (Ich fahre selber Simson, von daher) http://www.simson-kretschmann.de/Technische_Daten/KBA-Fahrerlaubn.pdf
Kann man quasi nachweisen, dass "dein Freund" zu schnell gefahren ist, weil das Fahrzeug wohl Veränderungen erlebt hat
Glaube ich nicht, wenn schon müsste das Moped vor Ort angehalten werden.
Dann wäre das auch sicherlich passiert und man hätte das Fahrzeug ggf. stillgelegt und dem TÜV vorgeführt. Aber nur mit Bild und Kennzeichen denke ich auch, dass das schwierig wird.
Die Konsequenzen aufgrund des A-Verstoßes selbst sind aber auch schon schwerwiegend genug. Vielleicht reichen die Toleranzen aus, dass es doch max. 20km/h waren. Klingt aber eher weniger danach.
Die höchstgeschwindigkeit ist der Betriebserlaubnis festgelegt, AM schreib lediglich maximal 50cc und 4kw begrenzt. Simsons zum Beispiel dürfen ja auch ihre 60 fahren ^^
Wenn es bergab geht ist, darf man die in der Betriebserlaubtnis angegebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Trotzdem bleibt es natürlich dabei, dass es eine 30er Zone ist.