Nach Entzug der Fahrerlaubnis im Neuerteilungsverfahren Führerschein neu machen?

3 Antworten

Von Experte Knochi1972 bestätigt

Die Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden.

§20 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Die Ausbildung musst du dabei nicht erneut durchlaufen, siehe §7 FahrschAusbO:

(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,

AKidNamed92 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 17:50

danke für deine expertise!

0

Ja, den Führerschein wirst du wohl neu machen müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, nach so einer langen Zeit ohne Fahrerlaubnis ist es „normal“ dass Du deine Fähigkeiten in einer erneuten Prüfung nachweisen musst.