Nach Entzug der Fahrerlaubnis im Neuerteilungsverfahren Führerschein neu machen?
Hallo an Euch Experten,
ich musste meinen Führerschein vor neun Jahren wegen Cannabis am Steuer abgeben u. habe mich seither nicht mehr darum gekümmert.
Nun, durch die geplante Gesetzesänderung, konnte ich meinen Führerschein wieder beantragen, ohne eine MPU.
Der Herr in der Führerscheinstelle hat mir nun aber „aufgelegt“, dadruch dass ich den Führerschein länger nicht hatte, wie anders herum, den FS neu machen zu müssen. Zumindest die Prüfungen.
Hat wer Erfahrungen?
Danke
3 Antworten
Die Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden.
§20 FeV:
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Die Ausbildung musst du dabei nicht erneut durchlaufen, siehe §7 FahrschAusbO:
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,
Ja, den Führerschein wirst du wohl neu machen müssen.
Ja, nach so einer langen Zeit ohne Fahrerlaubnis ist es „normal“ dass Du deine Fähigkeiten in einer erneuten Prüfung nachweisen musst.
Nur die Prüfungen?