Kann ich mit einem Koffer Süßigkeiten von den USA nach Deutschland reisen?
Hallo, bin bald in den USA. Ein Kiosk Besitzer hat mir angeboten, ihm MrBeast Schokolade aus den USA mitzubringen und er würde mir die abkaufen. Also wir reden von ca 50 Tafeln.
Glaubt ihr, ich bekomme Probleme wenn ich mit 50 Tafeln Schokolade die USA verlasse? Es ist ja kein Alkohol und kein Tabak
4 Antworten
Genau genommen musst du die Schokolade beim Zoll anmelden, weil es sich nicht um Reisemitbringsel handelt, sondern um Handelsware. Es kann durchaus passieren, dass der zustaendige Zollbeamte bei 50 Tafeln Schokolade auch einen entsprechenden Verdacht hat und entsprechend nachfragt.
Ja.
Es sind aber einige Formalitäten zu beachten. Grundsätzlich gelten die Zollfreigrenzen für die gewerbliche Einfuhr nicht. Das heißt sie müssen in den USA sich die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen und in Deutschland dann Mehrwertsteuer und Zoll bezahlen.
Über das genaue Vorgehen können Sie sich vorab beim Zoll informieren.
Da es ein gewerblicher Import ist geht es nur mit Gewerbeschein. Dass du die Ware (auch bei einer Tafel wenn gewerblich) anmelden musst ist klar.
Ferner bist du der Inverkehrbringer, also 100% für die Ware verantwortlich.
Vorab schon mal, der Import selber wird nicht klappen weil die Ware vermutlich keine deutsche Beschriftung hat.
Lasse es.
Hier werden alle deine Fragen beantwortet:
https://usatipps.net/rueckkehr-aus-den-usa/
"Es dürfen Waren im Wert von maximal 430 Euro nach Deutschland eingeführt werden, bei Jugendlichen unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro. Wird diese Freigrenze überschritten, muss die Ware verzollt werden.
Bei einem Gesamtwarenwert von 700 Euro muss ein pauschaler Zollbetrag von 13,5 Prozent gezahlt werden. Liegt der Warenwert über 700 Euro muss zusätzlich zum festgelegten Zollsatz noch die Mehrwertsteuer von 19 % bezahlt werden. Es empfiehlt sich, Waren, die den Freibetrag überschreiten, unbedingt anzumelden."
Soweit ich ihn verstanden habe, würde er es privat einführen und dann unter der Hand an jemanden Gewerblichen verkaufen.
Dann ist es keine private Einfuhr mehr, sondern eine gewerbliche.
Sag' das nicht mir! Wenn er den Zoll auf diese Art umgehen will, dann ist das nicht legal, aber er fragte meiner Meinung nach nach privater Einfuhr, und das habe ich beantwortet. Ansonsten bin ich auf deiner Seite. :)
Sonst könnte der Kioskbetreiber die Ware ja auch selbst einführen.
Das gilt allerdings nur fuer die private Einfuhr von Reisemitbringseln und nicht auch fuer die gewerbliche Einfuhr von Handelsware.