Ich wurde in Bayern wegen 0,5 Gramm Cannabis Erkennungsdienstlich Behandelt?
Das bedeutet es wurden Fingerabdrücke genommen, Speichel und Fotos gemacht.
Das das nicht ganz legal war wusste ich nicht, man nötigte mich dazu.
Wie kriege ich das jetzt wieder gelöscht, ein BTM Eintrag meinentwegen, aber meine DNA und meine Fingerabdrücke möchte ich nicht das sie die haben, ich weiss ja nicht was damit passiert.
Wie kann ich das löschen lassen?
Ich wurde von der Polizei nicht aufgeklärt, das das unrechtens ist!
6 Antworten
Deine Fingerabdrücke werden nicht gelöscht, das kannst auch nicht beantragen! Du bleibst in der Kartei; es könnte ja sein, das es wieder mal eine Straftat gibt und dann finden sie dich leichter; z.B. wieder wegen BTM
die Haarprobe wird genommen, weil man da dann nach vollziehen, kann, wie lange der Gebrauch schon stattfindet, weil die "Haare" nehmen das THC auf und so kann ein langer Konsum festgestellt werden; ich frage mich nur, wie das ist, wenn jemand eine Glatze hat?
War es denn von einem Richter angeordnet oder hat dich die Polizei einfach nur überredet?
Wie kommst du darauf, dass es unrecht ist? Dann würde sich die Polizei wegen Nötigung, Freiheitsberaubung im Amt usw. strafbar machen. Das ist wohl eher nicht der Fall.
Du kannst gegen jede Maßnahme Widerspruch oder Beschwerde einlege, sie somit also rechtlich überprüfen lassen und ggfls. mit einem Rechtsanwalt die Löschung deiner Daten beantragen.
Ach übrigens, wegen der Sache würde ich mir jetzt nicht so viele Gedanken machen, wenn das lediglich eine geringe Menge war, wird das Verfahren eingestellt. Danach ist es m.E. einfacher möglich die Datenlöschung zu beantragen, da die Maßnahmen nicht mehr für das aktuelle Verfahren benötigt werden. Du hast allerdings vergessen zu erwähnen, ob nicht schon früher was gegen die vorliegt, evtl. sogar BTM? Dann kannst du darauf wetten, dass sie die Daten nicht löschen, das nennt mann dann Wiederholungsgefahr.
nein das erste mal.
wie kann man den beantragen, das die daten gelöscht werden?
was muss man dazu tun?
Ich wette, dass du eine Belehrung unterschrieben hast!
Ferner kann bei einem Drogenkonsumenten immer § 81 StPO die 2. Alternative unterstellt werden.
Justiz und Polizei in Bayern halten sich eben nicht an Gesetze. Da kann dir jetzt auch kein Anwalt mehr helfen.
Wenn du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, dann solltest du noch einmal den Besitz zugeben und den Antrag stellen, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Beantrage NICHT deine Daten zu Fingerabdrücken und DNA löschen zu lassen, sonst werden die nur misstrauisch. Vielleicht würde die Polizei offziell sogar sagen, dass sie jetzt alles wieder gelöscht haben, aber machen würden die das in Wahrheit nie.
das ist doch unglaublich, warum kann bayern sich das rausnehmen?
Weil die meisten Deutschen Schlafschafe sind und obrigkeitshörig.
Wieso sollte das nicht ganz legal sein? Wie soll man sonst nachweisen, das diese 0,5 Gramm dir gehören?
Die ED Behandlung wäre aufjedenfall eine Möglichkeit.
weil ich zugeben das es MEINE 0,5 gramm cannabis sind, da ich ehrlich bin brauch man KEINE fingerabdrücke mehr und WOZU brauch man meinen SPEICHEL?
Wenn man einen Mord gesteht,
hat man dann auch nichts mehr zu befürchten?
Das war eine Metapher auf Deine Aussage,
"wer etwas zugibt, ist raus".
§81b STPO.
Ich sehe die Voraussetzungen als erfüllt an. Du kannst ja Widerspruch einlegen...
was ist mit meinem SPeichel, was wollen die mit MEINER DNA?