Ich wurde in Bayern wegen 0,5 Gramm Cannabis Erkennungsdienstlich Behandelt?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Fingerabdrücke werden nicht gelöscht, das kannst auch nicht beantragen! Du bleibst in der Kartei; es könnte ja sein, das es wieder mal eine Straftat gibt und dann finden sie dich leichter; z.B. wieder wegen BTM

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

LauraYupp 
Beitragsersteller
 31.10.2020, 01:08

was ist mit meinem SPeichel, was wollen die mit MEINER DNA?

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LauraYupp 
Beitragsersteller
 31.10.2020, 11:11
@w60muc13

wozu wenn man geständig ist, das ist so als wenn ich sage ja ich kiffe und die polizei sagt dann müssen wir mal eine haarprobe nehmen.

wozu?

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w60muc13  31.10.2020, 23:18
@LauraYupp

die Haarprobe wird genommen, weil man da dann nach vollziehen, kann, wie lange der Gebrauch schon stattfindet, weil die "Haare" nehmen das THC auf und so kann ein langer Konsum festgestellt werden; ich frage mich nur, wie das ist, wenn jemand eine Glatze hat?

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TW1920  08.09.2021, 18:16
@w60muc13

Da der Konsum nicht verboten ist, ist eine solche Analyse sinnfrei. Zumal die Maßnahme bei der geringen Menge ziemlich überzogen scheint, vor allem wenn man zuvor noch nie auffällig war.

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TW1920  08.09.2021, 19:48
@LauraYupp

War es denn von einem Richter angeordnet oder hat dich die Polizei einfach nur überredet?

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Wie kommst du darauf, dass es unrecht ist? Dann würde sich die Polizei wegen Nötigung, Freiheitsberaubung im Amt usw. strafbar machen. Das ist wohl eher nicht der Fall.

Du kannst gegen jede Maßnahme Widerspruch oder Beschwerde einlege, sie somit also rechtlich überprüfen lassen und ggfls. mit einem Rechtsanwalt die Löschung deiner Daten beantragen.

Ach übrigens, wegen der Sache würde ich mir jetzt nicht so viele Gedanken machen, wenn das lediglich eine geringe Menge war, wird das Verfahren eingestellt. Danach ist es m.E. einfacher möglich die Datenlöschung zu beantragen, da die Maßnahmen nicht mehr für das aktuelle Verfahren benötigt werden. Du hast allerdings vergessen zu erwähnen, ob nicht schon früher was gegen die vorliegt, evtl. sogar BTM? Dann kannst du darauf wetten, dass sie die Daten nicht löschen, das nennt mann dann Wiederholungsgefahr.


Ich wette, dass du eine Belehrung unterschrieben hast!

Ferner kann bei einem Drogenkonsumenten immer § 81 StPO die 2. Alternative unterstellt werden.


Sabor111  05.05.2021, 23:15

wie alt muss man sein um sowas zu unterschreiben? mindestalter ?

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Still  06.05.2021, 07:15
@Sabor111

Du unterschreibst, dass du das gehört/gelesen hast. Du gehst also keine Verpflichtungen ein! Das darfst du mit deiner Strafmündigkeit auch schon erledigen.

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Sabor111  06.05.2021, 10:16
@Still

also mit 14 jahren ist eine schriftliche erklärung erlaubt ????

ohne eltern?

und wenn ein quasi kind unterschreibt dann rechtfertigt es solche massnahmen, wie man der Frage entnehmen kann.

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Still  06.05.2021, 11:16
@Sabor111

Es ist eben keine Erklärung im Sinne von Verantwortung, sondern, dass er gehört hat, was mit seinen Fingerabdrücken geschieht.

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Sabor111  06.05.2021, 11:47
@Still

Du redest hier von Unterschreiben!

Wie eine Art Vertrag und jetzt sagst du das er er gehört hat was passiert ?

Also ist das alles so in Tutto Korrekt

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Still  06.05.2021, 16:51
@Sabor111

Es ist und bleibt kein Vertrag, sondern er quittiert, dass er eine Information erhalten hat! Wenn du den Erhalt deines Paketes unterschreibst, ist das ja auch kein Vertrag.

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Justiz und Polizei in Bayern halten sich eben nicht an Gesetze. Da kann dir jetzt auch kein Anwalt mehr helfen.

Wenn du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, dann solltest du noch einmal den Besitz zugeben und den Antrag stellen, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Beantrage NICHT deine Daten zu Fingerabdrücken und DNA löschen zu lassen, sonst werden die nur misstrauisch. Vielleicht würde die Polizei offziell sogar sagen, dass sie jetzt alles wieder gelöscht haben, aber machen würden die das in Wahrheit nie.


LauraYupp 
Beitragsersteller
 31.10.2020, 01:17

das ist doch unglaublich, warum kann bayern sich das rausnehmen?

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Wieso sollte das nicht ganz legal sein? Wie soll man sonst nachweisen, das diese 0,5 Gramm dir gehören?

Die ED Behandlung wäre aufjedenfall eine Möglichkeit.


LauraYupp 
Beitragsersteller
 30.10.2020, 23:16

weil ich zugeben das es MEINE 0,5 gramm cannabis sind, da ich ehrlich bin brauch man KEINE fingerabdrücke mehr und WOZU brauch man meinen SPEICHEL?

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Crack  30.10.2020, 23:19
@LauraYupp

Wenn man einen Mord gesteht,
hat man dann auch nichts mehr zu befürchten?

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LauraYupp 
Beitragsersteller
 30.10.2020, 23:20
@Crack

ein mord ist was anderes als 0,5 gramm cannabis, diese 0,5 gramm cannabis bringen doch garantiert niemande um?
(es gibt übrigens keinen einzigen Cannabis toten!)

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Crack  30.10.2020, 23:22
@LauraYupp

Das war eine Metapher auf Deine Aussage,
"wer etwas zugibt, ist raus".

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peti12314  30.10.2020, 23:23
@LauraYupp

§81b STPO.

Ich sehe die Voraussetzungen als erfüllt an. Du kannst ja Widerspruch einlegen...

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