Erkennungsdienstliche Maßnahmen wegen 1,5 Hasch?
Bin 16 und wurde letztens mit 1,5 Gramm Hasch erwischt(erste mal). Die Beamten fragten mich ob sie bereits meine Fingerabrücke hätten, was ich verneinte. Daraufhin wurde ich direkt zur Wache mitgenommen. Dort haben sie Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gemacht, meine Eltern mussten nicht kommen. Ein Kollege wurde mit 4 gramm erwischt und hat einen btm eintrag bekommen, aber bei ihm wurden keine Maßnahmen durchgeführt. Ist das überhaupt erlaubt, dass die bei dem ersten mal und so einer kleinen Menge direkt Abdrücke etc. nehmen? Kann ich irgendwo die Löschung beantragen, wenn ja, wo?
4 Antworten
Das ist bei Straftaten normal. Ich hab schon Ladendiebe gehabt, die für ne Flasche Wodka mit zur ED Behandlu g durfren.
Und grad bei BTM wird das gern gemacht, da bei einem BTM Verstoß meist weitere folgen.
sicher können die das alles nehmen
du kannst gar nichts, weil du minderjährig bist
frag deine mama einfach, ob sie den antrag stellt, macht sie bestimmt gerne
es gibt keinen, aber wenn, könnte er ihn eh nicht stellen
sondern sein muddah
er will aber nicht, dass sein muddah es mitbekommt, also ist es eh alles schon fertig
ich habe ihm nur alternative realitäten aufgezeigt und dass selbst in diesen sein plan nicht aufgeht
also selbst in einer welt, wo du das beantragen könntest, könnte er es nicht
Das war vermutlich eine ED nach § 81 b 2. Alt. StPO. Gegen diese Maßnahme wäre eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Erfolgsaussicht=0.
Das ist alles rechtmäßig, löschen lassen kannst du da nichts
An was für einen Antrag denkst du denn da?