Kann die Polizei Fingerabdrücke erzwingen?

9 Antworten

§ 81b StPO

Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung ist zu unterscheiden zwischen § 81b 1. Alternative StPO (zur Durchführung des Strafverfahrens) und § 81b 2. Alternative StPO (zum Zwecke des Erkennungsdienstes). Während die 1. Alt. auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden kann, weil die ED-Unterlagen für das aktuell vorliegende Verfahren erforderlich sind, beinhaltet die 2. Alt. einen sog. polizeipräventiven Charakter. Hier steht dem Beschuldigten ein vorheriges Anhörungsrecht sowie ein Widerspruchsrecht gegen die polizeiliche Anordnung zu, da es sich um Verwaltungshandeln handelt. Die ED-Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO (zum Zwecke des Erkennungsdienstes) setzt eine entsprechende Prognose voraus, wonach die Gefahr besteht, dass der betroffene weitere Straftaten begeht und die Aufklärung dieser Taten durch die erkennungsdienstlichen Unterlagen erleichtert werden wird.

Die erkennungsdienstliche Maßnahme nach den Landespolizeigesetzen ist ein Verwaltungsakt, da der Betroffene zur Duldung der erkennungsdienstlichen Maßnahme verpflichtet wird. Gegen die Anordnung eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchführen zu lassen sind damit die gegen Verwaltungsakte üblichen Rechtsbehelfe (Widerspruch, Anfechtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, vorläufiger Rechtsschutz) zulässig

http://www.juraforum.de/forum/polizeirecht/ab-wann-darf-die-polizei-fingerabdruecke-und-fotos-machen-252347


Mit anderen Worten ja - zulässig. Falls präventiv.


freede  07.11.2011, 12:36

Zulässig - auch repressiv!

0

Ja, können die.

Zu Ermittlungszwecken kann die Aufnahme von Fingerabdrücken verlangt werden. Gibt die jemand nicht ab, dann wird man sich einen richterlichen Beschluß holen, in welchem auch die zwangsweise Durchführung angeordnet wird.

Und dann wird man Deine Freundin zur Dienststelle schleppen und auch unter ihrer Gegenwehr Fingerabdrücke nehmen - bei Gegenwehr erwartet Deine Freundin zudem dann ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, denn dann hat sie diese Maßnahme zu dulden.

ja, und die Frau hat so lasziv geguggt, die hat die Vergewaltigung geradezu provoziert...^^

Nein, egal, um welche Straftat es geht: Das Opfer mag die Tat begünstigt haben, es ist aber nie "selbst schuld". Denn eine Straftat bleibt eine Straftat. Und niemand hat den Täter gezwungen, das Geld zu nehmen. Das hat er schon aus eigenem Antrieb getan.

Natürlich kann das Tatopfer der Polizei nicht vorschreiben, wie sie ihre Arbeit zu machen hat und ob Fingerabdrücke zu nehmen sind oder nicht. Ob das passiert, wird wohl vor allem von der Anzahl der in Frage kommenden Täter und von der Höhe des gestohlenen Betrages abhängen. Es ist aber eher ungewöhnlich, daß Fingerabdrücke genommen werden.


astra456hund 
Beitragsersteller
 06.11.2011, 22:11

es handelt sich dabei nur um 20 euro die weggekommen sind. befragung denke ich mal eher aber meiner meinung nach kann man nicht gezwungen werden fingerabdrücke ab zu geben

0
Terezza  06.11.2011, 22:25
@astra456hund

fingerabdrücke nehmen die nur bei einem konkreten tatverdacht. so ins blaue hinein mit mehreren personen geht das nicht. bei einer anzeige gegen unbekannt wegen 20 € kommt sowieo nix raus.

0

Muss denn ein Geldbeutel unbedingt weggeschlossen werden? Bei uns hab ich mal aus Versehen 100,-- auf dem Tisch liegen lassen. Ganz offen!!! Die lagen nach 2 Stunden immer noch da. Es ist bei uns selbstverständlich, dass unter den Kollegen nichts geklaut wird.

Deine Freundin kann natürlich bei der Polizei eine Anzeige machen, allerdings kann sie nicht verlangen, dass Fingerabdrücke gemacht werden, das muss sie der Polizei überlassen


astra456hund 
Beitragsersteller
 06.11.2011, 22:08

sorry nicht das es falsch verstanden wird meine freundin wird verdächtigt dies geklaut zu haben. nein normal nicht aber in einem betrieb in dem schon einmal was weggekommen ist schon vorallem würde ich das tun wenn man da noch nicht so lange arbeitet und weiß wie die leute drauf sind

0
blondie1705  06.11.2011, 22:11
@astra456hund

Gut. Also die Polizei kann natürlich jemanden zwingen, dass Fingerabdrücke abgenommen werden können. Wenn dies ein Beweismittel ist, dann muss Deine Freundin die abgeben. Hat sie denn Angst davor? Wenn sie nichts gemacht hat, ist doch nichts dabei

0
astra456hund 
Beitragsersteller
 06.11.2011, 22:12
@blondie1705

angst nicht direkt aber so ein aufstand wegen so etwas zu machen wenn in der firma schon bekannt ist das geklaut wird vorallem wenn da viele leute ein und aus gehen

0
blondie1705  06.11.2011, 22:16
@astra456hund

Ich hab auch mal Fingerabdrücke abgegeben, ist doch überhaupt nicht schlimm. Die wurden dann, nachdem der Fall abgeschlossen war, gelöscht. Und nun? Macht mir ja nix aus.

Die Fingerabdrücke musste ich damals abgeben, weil ich ein Beweisstück in der Hand gehalten hatte.

0

Natürlich nehmen die Polizei die Anzeige ernst. Das Geld wurde geklaut und dies in einen geschlossen Raum und mit einer begrenzenten Zahl an Personen. Wartet erst einmal die Ermittlungen ab, die Polizei hat sicher noch andere Möglichkeiten zu ermitteln, wer das Geld geklaut hat. Wären die Fingerabdrücke so dramatisch?