Hatte ein Hausdurchsuchung, weiß nicht was ich tun soll?

8 Antworten

ca65g cannabis

65g Eigenbedarf ist klar...

mein notizblock

Darin hast du natürlich "Nur" das notiert was du selbst konsumierst und was dir deine Freunde die ja dein Pflegepersonal sind verabreicht haben *räusper*

3,5k geld eingezogen und natürlich auch mein handy

Klar wird das eingezogen, das Handy wird jetzt auch durchsucht ob du Handel betreibst mit dem Gras, das mit dem Erbe musst du auch erstmal nachweisen das du das Geld wirklich aus einer Erbschaft erhalten hast ansonsten sieht das ein wenig Mau aus für dich.

An deiner Story stimmt etwas vorne und hinten nicht, auf gut Deutsch, such dir einen guten Anwalt und dann warte ab.

65g? Joa, nicht schlecht.

Hoffen wir mal das du nicht handelst ;-)

3,5k Bargeld wird wohl kein Problem sein.

Die Grenze für Eigenbedarf liegt - je nach Bundesland - bei 6, 10 oder 15 Gramm. Da liegst du mit 65g deutlich drüber. Eigenbedarf bedeutet im Übrigen auch nicht, dass diese Menge OK wäre. Wird man damit erwischt, wird einem das Zeug trotzdem abgenommen und eine Strafanzeige geschrieben. Es wird dann aber halt wieder eingestellt. Das wird in deinem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht passieren. Welche Strafe es am Ende geben wird, können wir die nicht sagen.

Ersteinmal wird der Wirkstoffgehalt überprüft werden. Liegt dieser über 7,5g THC, handelt es sich um eine nicht geringe Menge. Dies wäre ab einem THC-Gehalt von ca. 11,5% erreicht - bei guter Qualität ist das durchaus möglich.

Strafe für geringe Menge bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. Da der Strafrahmen meist bei weitem nicht voll ausgenutzt wird, ist es gut möglich, dass du eine Strafe unter 2 Jahren oder eine Geldstrafe bekommst.

Bei einer nicht geringen Menge gibt es dagegen eine Freiheitsstrafe von 1-15 Jahren, in minder schweren Fällen 0,5-5 Jahren.

Als Ersttäter können bei dir Haftstrafen unter 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass du (solange du während der max 5jährigen Bewährungsfrist keine weiteren Straftaten begehst) nicht ins Gefängnis musst. Du würdest allerdings als vorbestraft gelten. Als vorbestraft gilt man auch ohne Haftstrafe, wenn man zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde. Je nach Art und Höhe der Strafe kann eine Vorstrafe in diesem Fall bis zu 15 Jahre gelten.

Steht man dir eine Reifeverzögerung zu, kann auch noch mit 20 Jahren Jugendstrafrecht angewendet werden. In diesem Fall hat der Richter deutlich mehr Ermessenspielraum.


wiki01  14.01.2022, 13:21
wenn man zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt wurde

Nö, mindestens 91 TS.

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wiki01  14.01.2022, 17:59
@NonNam

Nein. Dieser eine Tag ist wichtig. Bis 90 einschließlich werden nicht eingetragen, >90, also ab 91 ergibt einen Eintrag.

Mindestens 90 ist deshalb falsch, weil das 90 einschließt.

Wenn dir das korinthig vorkommt, dann könnten wir uns noch unterhalten über

24 Uhr und Null Uhr

--> die "juristische Minute". Tatsächlich ist das keine Minute, trotzdem wird mit der (juristischen) Minute der vergangene Tag vom neuen Tag unterschieden.

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holgerholg  18.01.2022, 23:20
@wiki01

Stimmt, danke, hab es jetzt in der Antwort korrigiert.

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ich dies immerwieder als eigenkonsum angegeben habe und das geld eine erbschaft vorlegen kann.

Kannst Du den Satz nochmal verständlich formulieren?

65g ist eine recht große Menge für Eigenkonsum, 6-10g werden als "geringe Menge für den Eigenkonsum" angesehen.

Wieso hast Du Geld aus einer Erbschaft in bar zuhause rumliegen?

Du streitest auffälligerweise auch nicht ab, dass Du Handel getrieben hast...


HierIstEsDunkel  14.01.2022, 11:13

Ich erklär es dir mal.... Der FS war so bräsig und hat zuhause 65g Gras gehabt was er vertickt hat, in seiner Oberbräsigkeit hat er natürlich alles auf seinem Block dokumentiert mit Namen und Geldbeträgen bzw wie viel Gramm diese Personen gekauft haben, jetzt haben sie Herrn Oberbräsig natürlich dezent gef..t und Gras samt Geld was er dadurch verdient hat mitsamt Handy und Notizblock einkassiert und jetzt hat er natürlich Fracksausen, ich bin ja persönlich gespannt was Ben, Emely und Co die er alle aufgeschrieben und mit denen er sicherlich über irgendeinen messenger getippt hat dazu sagen werden, wenn diese wie der FS dezent auf links gedreht werden *glucks*

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germanils  14.01.2022, 11:16
@HierIstEsDunkel

Die können dann alle als Zeugen im Prozess auftreten :-)

Und dank seiner albernen Lügen wird er sicher nicht mit Milde rechnen können...

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HierIstEsDunkel  14.01.2022, 11:17
@germanils

Wenn sie schlau sind dann ja, wenn nicht dann ist denen wirklich nicht mehr zu helfen und sagen wir mal so... 65g sind schon lange LANGE kein Eigenbedarf mehr also damit braucht er erst gar nicht anzukommen das wird dem eh niemand glauben.

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Jo man!

Aus dem Vorwurf "Handel" kommst du nicht raus. Das mit den 3500€ kannst du deiner Großmutter erzählen (ach nee, die ist ja gestorben). Für wie blöd hältst du denn Ermittler, StA und Richter? Das Geld kannst du abschreiben.

Mal sehen, was dein Smartphone noch so hergibt. Oberschlaue wie du haben dann noch den gesamten Chatverkehr über WhatsApp abgewickelt, und wer weiß was die noch so finden.

Über das Strafmaß kann man nur spekulieren, aber meine Einschätzung ist, dass das schon heftig wird. Auf Grund deiner sicher vielen Kunden wird auch eine Strafe, ausgesetzt zur Bewährung, nichts werden. Du bist zwar Ersttäter, aber dein "Geschäft" läuft sicher schon eine Weile.

Frage am Rande: kann es sein, dass man durch Kiffen das Vermögen verliert, korrektes Deutsch zu schreiben?