Freund möchte rechtlich vorgehen wegen mir?

3 Antworten

Deswegen hat man ja ne Versicherung.

Er lässt den Schaden schätzen und du rufst bei deiner Versicherung an und die bezahlt das dann. Du musst dann garnichts zahlen.

Vorausgesetzt du hast eine.

Da kann ich dich beruhigen, anzeigen wird er dich nicht und vor Gericht geht das auch nicht bzw. das wäre erst dann der Fall, wenn niemand für den Schaden aufkommt und die Tastatur defekt ist. Aber auch das sollte man unter echten Freunden außergerichtlich (!) lösen können, etwa mit Ratenzahlung oder was auch immer.

Den Schaden müsstest du (wenn die Tastatur wirklich kaputt ist) formlos deiner Haftpflicht-Versicherung bzw. wenn du keine hast und ggf. minderjährig bist der deiner Eltern melden, die übernehmen das dann ohne großes Aufheben. Genau dafür ist man versichert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

AnonymerTyp41 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 19:37

Ja, ich bin noch 17Jahre. Sollte ich das dann jetzt direkt machen? Ist grad leider bisschen doof ,weil das verhältnis zu meinem Vater schlecht ist und meine Mutter mir da nicht helfen kann. Oder sollte ich noch abwarten, bis mein Freund mir sagt wie die Tastatur nun aussieht? Vielen Dank für deine Antwort.

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rotesand  06.07.2024, 19:38
@AnonymerTyp41

Ich würde warten, was er sagt und wie das ausgeht. Melden kann man das dann immer noch, ich würde es ihm aber zur Sicherheit genau so sagen, dass du abwartest, was er sagt und erst dann gehandelt wird.

Sonntags kann man bei den Versicherungen meist sowieso keinen erreichen und den einen Tag wird er sicher warten können, das dauert sowieso, bis Geld bezahlt wird - und wenn du 17 bist, müssten die Eltern den Vorfall melden.

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facts1313  06.07.2024, 19:42
@AnonymerTyp41

Der Schaden ist der Versicherung unverzüglich anzuzeigen, also ohne schuldhafte Verzögerung deinerseits.

Wenn Du über Deinen Vater versichert bist, dann soll er kurz anrufen und alles weitere kann im Nachgang geklärt werden. Auch kann der Fall nachträglich geschlossen werden wenn kleine Ansprüche geltend gemacht werden.

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Er hatte nur gesagt, weiß man noch nicht, donst regelt das die Haftpflichtversicherung.

Richtig, und zwar Deine.

Und die hast Du doch hoffentlich schon informiert, oder?


AnonymerTyp41 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 19:37

Sollte ich das jetzt schon tun, obwohl es sein kann, dass die Tastatur unbeschädigt ist?

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