Eltern uneinig über Kontaktregelung für das Kind? Wie hoch sind die Gerichtskosten wenn man einen Obsorgeantrag oder Kontaktrechtsantrag stellt?

4 Antworten

er hat das recht auf umgang. in der regel ist das

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

bis zum wechselmodell ist alles möglich. du hast kein recht den umgang einzuschränken oder zu diktieren, sondern einfach zu gewähren. mehr wird von dir nicht verlangt. da du den umgang zwischen kind und vater boykottierst und den vater entsorgen willst, muss er nun klagen und ist so fair auf wechselmodell zu klagen.

wenn du nicht langsam einlenkst, kostet es dich das sorgerecht und er holt sich die kinder zu sich. es wird dich einige 1000e euro kosten.


SkR1997  05.08.2024, 22:45

Wenn der Vater ständig betrunken ist, kann er kein kleines Kind beaufsichtigen.

Was du als Umgangsvorschlag schreibst, ist keinesfalls der Regelfall.

Wenn der Vater dir droht, dann könnte Nachtrennungsgewalt vorliegen. Hierzu könntest du dich mal von einer Fachberatungsstelle für häusliche Gewalt beraten lassen, wie man damit umgehen kann.

Ich kann mir aus den spärlichen Informationen keine komplette Meinung bilden. Ich weiß aber, dass es Situationen gibt, in denen es richtig ist, dass Frauen den Kontakt zum Vater reduzieren oder sogar ganz aussetzen. Ich bin sicher, dass du diese Entscheidung nicht leichtfertig triffst bzw getroffen hast.

Ich empfehle dir frühzeitig eine gute Fachanwältin für Familienrecht zu nehmen, dich gut beraten zu lassen und eine vernünftige Strategie auszuarbeiten, wie du dein Kind schützen kannst, gleichzeitig dem Vater aber möglichst wenig Angriffsfläche bietest.

P.S. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Familiengericht einen Gesundheitsattest gemacht hat. Was soll das sein?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Je nach Streitigkeit sehr hoch und du wirst auf jedenfall verlieren vor Gericht, da der Vater ein Recht darauf hat.

Du kannst den Kontakt nich einfach einschränken wie es dir beliebt.

Der Vater hat Besuchs und Umgangsrecht.

Entweder ihr einigt euch noch außergerichtlich, oder es wird sehr teuer für dich

Da springt auch keine Rechtskostenhilfe ein


Mama123433 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 12:12

Das befürchte ich auch. Aber mir ist es wichtig dS ein Gesundheitsatest gemacht wird. Deshalb iT mir dieser Weg übers Gericht leider am liebsten

fallenstelle320  05.08.2024, 19:01
@Mama123433

es wird kein gesundheitsattest gemacht, da du nichts vorträgst was gegen ihn spricht. eventuell sollte man prüfen ob du bindungsintolerant bist und kindeswohlgefährdend weiter agieren möchtest

SkR1997  05.08.2024, 22:58
@fallenstelle320

"Bindungsintoleranz" ist eine Begrifflichkeit, die dem Konzept PAS (Deutsch: Eltern-Kind-Entfremdung) zuzuordnen ist. Laut Bundesverfassungsgericht ist dieses Konzept überkommen und fachwissenschaftlich widerlegt.

Quelle: 1 BvR 1076/23

fallenstelle320  07.08.2024, 09:26
@SkR1997

nein ist es nicht und wird auch sehr oft weiter verwendet, da es nachweislich so ist und von eltern wie dieser hier betrieben wird um den anderen elternteil schlecht zu machen und so das kind zu entfremden

SkR1997  07.08.2024, 11:50
@fallenstelle320

Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste Rechtsprechung in Deutschland. Deine Argumente "weil es nachweislich so ist" sind falsch.

fallenstelle320  07.08.2024, 17:04
@SkR1997

nein sind sie nicht. da wissenschaftlich pas erklärt wurde. somit ist es korrekt. wenn sie das kind entfremdet kann sie das das sorgerecht kosten.

Da gibt es keine Höhe, weil dieser Streitwert (damit meint der Gesetzgeber, wie hoch das Limit in € angesetzt wird wobei dieser auch höher gesetzt werden kann oder auch nicht.

Jeder Sachverhalt ist anders und da ist ihr Rechtsanwalt der allererster Ansprechpartner. Wenn Sie dem erzahlen, hätten die und die Information aus dem Internet über die Website "XY" erfahren, kann es ihnen passieren, daß er ihnen sagt, wenn das Internet die Antwort warum brauchen Sie mich dann ???

Das bedeutet, daß er das Mandat niederlegt und Sie sich einen neuen Anwalt suchen

(das muß menschlich passen und auch rechtlich!!!!!!) müssen wobei Sie letztendlich nichts gewonnen haben.

Sie können davon daß unter den Fachanwälten mit u.a. dem Schwerpunkt "Familienrecht" an Wohnort die Runde macht und jeder weiß, daß Sie letztendlich einen Besserwisserin und Querulantin sind.

Als ein mit Juristik beschlagener Mensch (ich bin kein Anwalt, habe aber eine Menge an Bekannten und Freunden die es sind!) rate ich dringend davon zweigleisig zu fahren, sondern ausschließlich ihrem Anwalt mit solchen Fragen zu behelligen.

Wenn Sie Prozeßkostenhilfe beantragt haben und das Gericht erfährt davon, daß Sie etwas bewegen wollen neben dem Anwaltsmandat, können von dieser Seite auch Probleme bekommen (Wollen Sie dass?).

Der Anwalt vertritt Sie mit Ihren Interessen und bekommt nach der BRAGO (=Bundesrechtsanwaltvergütungsordnung) seine Arbeit bezahlt.

Letztendlich haben Sie doch ein ganz anderes Problem, nämlich mit dem Kindervater eine für beide Seiten dauerhafte und tragfähige Lösung zu finden unter zu Hilfe Ihres Anwaltes.

Schaffen Sie sich nicht Probleme wo es im Kern um etwas anderes geht.

Die von Ihnen gestellte Frage erzeugt soviel Energie die Sie anderer Stelle viel besser einsetzen können und sollten. Sie sind wie eine Rakete der man den Schub klaut und sobald diese den Schub wieder hat erreichen Sie letztendlich wesentlich mehr.

Viel Erfolg !