Darf eine 16 jährige person in einem restaurant einer 14 jährigen alkohol kaufen?

8 Antworten

Viele denken das Gesetz würde den Konsum von Alkohol und Nikotin unter 16 verbieten. Doch das ist falsch, dieses Gesetz gibt es nicht.

Die Altersbeschränkung gilt rein für die Öffentlichkeit bzw den Konsum in der Öffentlichkeit. Daher kann man den 14 Jährigen keinen Alkohol kaufen bzw in der Öffentlichkeit geben.

Zuhause ist sowas vollkommen okay, und die Zustimmung der Eltern ist ebenfalls kompletter Schwachsinn.


clemensw  14.08.2024, 12:45

In einem Restaurant ist aber nicht Zuhause.

Lies §9 JuschG.

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Nalanus  14.08.2024, 12:46
@clemensw

Richtig, ein Restaurant ist eher die Öffentlichkeit. Zuhause nicht.

Gut erkannt.

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Der Sechzehnjaehrige begeht damit keine Ordnungswidrigkeit und auch keine Straftat. Der Restaurantbetreiber begehr hingegen eine Ordnungswidrigkeit, wenn er dem Vierzehnjaehrigen den Alkoholkonsum in seinen Raeumen gestattet.


Oponn  14.08.2024, 12:43
Der Sechzehnjaehrige begeht damit keine Ordnungswidrigkeit und auch keine Straftat.

Wie kommst du darauf, dass es keine Ordnungswidrigkeit ist?

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DerCaveman  14.08.2024, 12:45
@Oponn

Welche der in § 28 JuSchG abschliessend aufgefuehrten sollte es denn sein? Ich kann da keine finden.

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Nalanus  14.08.2024, 12:47
@DerCaveman

Die Abgabe von Alkohol an unter 16 Jährigen ist grundsätzlich verboten.

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Oponn  14.08.2024, 12:50
@DerCaveman

Stimmt, du hast Recht. Ein Gesetzesverstoß ist es trotzdem. Insofern darf er nicht.

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DerCaveman  14.08.2024, 12:51
@Nalanus

Sie stellt aber nur dann eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn sie durch Volljaehrige erfolgt (JuSchG § 28 Abs. 4) oder durch Veranstalter oder Gewerbetreibende (JuSchG § 28 Abs. 1 Nr. 10). Bei dem sechzehnjaehrigen Kumpel ist aber nichts davon der Fall.

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DerCaveman  14.08.2024, 12:52
@Oponn
Ein Gesetzesverstoß ist es trotzdem. Insofern darf er nicht.

Aber eben keiner, der rechtlich geahndet werden koennte.

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Bergfex49  14.08.2024, 14:16
@Nalanus

Grundsätzlich bedeutet aber auch, dass es Ausnahmen gibt. ist ein Jugendlicher unter 16 im Lokal in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, dann darf an den Jugendlichen Alkohol ausgeschenkt (Bier, Wein, ....etc. wie in § 9 beschrieben) ausgeschenkt werden. Die Ausnahme gilt nicht für Kinder und gestattet sind nur die im § 9 Abs. 1 genannten Getränke)

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Nein darf sie nicht. Man darf zwar tatsächlich auch in der Gastro mit 14 was trinken (Bier z.B. ) aber das müssen die Erziehungsberechtigten bestellen


clemensw  14.08.2024, 12:44
das müssen die Erziehungsberechtigten bestellen

FAST korrekt: Bestellen darf man selber, aber die Begleitung durch Personensorgeberechtigte ist vorgeschrieben.

Kleiner Jura-Tipp: Es gibt keine "Erziehungsberechtigte" im Recht.

Es gibt entweder Personensorgeberechtigte (Eltern oder Vormund) oder Erziehungsbeauftragte (Volljährige Personen, denen von den Personensorgeberechtigten zeitweise Pflichten und Rechte übertragen werden).

Das Wort "Erziehungsberechtigte" ist ein Mischmasch ohne rechtliche Relevanz.

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Isuzu189  14.08.2024, 22:47
@clemensw

Finde es zwar interessant zu lesen, aber das ist kein Rechtsberatungsforum, entsprechend kann ich mich an die geltende Umgangssprache halten ;)

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Nalanus  14.08.2024, 12:35

Leider inkorrekt.
Das Gesetz verbietet den öffentlichen Konsum von Alkohol bei unter 16 Jährigen.

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DerCaveman  14.08.2024, 12:43
@Nalanus

Nein, es verbietet Erwachsenen, Minderjaehrigen den Konsum in der Oeffentlichkeit zu gestatten oder in der Oeffentlichkeit Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 abzugeben (ausser Bier, Wein und Sekt an mindestes Vierzehnjaehrige in Begleitung eines Elternteils). Minderjaehrigen selbst verbietet das Jugendschutzgesetz aber gar nichts.

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DerCaveman  14.08.2024, 12:47
@Nalanus

Noe, du hast gesagt: "Das Gesetz verbietet den öffentlichen Konsum von Alkohol bei unter 16 Jährigen." Das tut es aber gerade nicht.

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DerCaveman  14.08.2024, 12:58
@Nalanus

Ja klar, JuSchG § 9. Da wird Minderjaehrigen kein Konsum oder Erwerb verboten. Die Abgabe an Minderjaehrige (Bier, Wein u.s.w. an unter 16-Jaehrige) in der Oeffentlichkeit ist zwar grundsaetzlich untersagt, eine Ordnungswidrigkeit begeht aber nur, wer dies als Volljaehriger, Gerwerbetreibender oder Veranstalter tut (JuSchG § 28 Abs.1 Nr.10 und Abs. 4).

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Dichterseele  14.08.2024, 12:34

??? Das glaube ich nicht. Der Konsum ist erst ab 16 erlaubt.

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Nalanus  14.08.2024, 12:35
@Dichterseele

Der Konsum ist immer frei erlaubt.
Die Altersbegrenzung betrifft NUR die Öffentlichkeit.
Zuhause kann jeder saufen und rauchen wie er will.

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Dichterseele  14.08.2024, 22:45
@Nalanus

Wenn jemand Kindern Alkohol und Nikotin verabreicht, dann ist das Körperverletzung!

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NEIN

§9 (2) JuschG erlaubt das nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (dh Eltern oder Vormund).

Eine andere minderjährige Person kann nicht zur Personensorge berechtigt sein.