Als Beamter kündigen?

3 Antworten

Du kannst bei deinem Dienstherrn um Entlassung bitten solange du noch nicht als Beamter auf Lebenszeit berufen wurdest - und kannst dich nach anderer Beschäftigung umsehen. Machst du dies im Zuge deiner Ausbildung- könnte eine Rückzahlung auf dich zukommen.

Willst du wieder zurück- kommt drauf an. Dann müsste dein Dienstherr meiner Meinung Personalnot haben. Unter Umständen in einem anderen Bundesland- je nach Zeitpunkt und geltenden Vorschriften.

Jeder Beamte kann zu jeder Zeit seine Entlassung beantragen. Je nach Zeitpunkt kann es aber sein, dass ein Teil der Anwärterbezüge zurückgezahlt werden muss.

Ein erneuter Einstieg ins Beamtenverhältnis ist auf zwei Wegen möglich, aber nicht ohne Bestehen des Auswahlverfahrens:

  1. Durchlaufen einer erneuten Laufbahnausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
  2. Einstieg als externer Bewerber auf Stellen, die deine bisherige Laufbahnbefähigung (mittlerer Justizdienst) voraussetzen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Jep, das geht - du musst halt nur die Voraussetzungen erfüllen (Gesundheitscheck und Alter)