Warum könne Frauen laut Gesetz keine Exhibitionisten sein?
Das Gesetz bestraft in dem Fall tatsächlich nur Männer. Zwar kann Exhibitionismus einer Frau unter den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses im Sinne des § 183 a StG fallen, aber dennoch kann sich nur ein Mann wegen Exhibitionismus nach dem StGB strafbar machen. Wieso ist das so? Auch wenn es vielleicht bei Frauen seltener vorkommt, gibt es ja bestätigte Fälle, in denen Frauen ihren Genitalbereich der Öffentlichkeit präsentieren.
5 Antworten
Es zeigen sich tausende nackte Frauen im Internet. Das ist nicht strafbar.
Wenn ein Mann in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen an sich vornimmt, so wird das ein Straftatbestand. Exbitionismus wird dem Mann dann vorgeworfen, was auch öfter vorkommt.
Bei Frauen geht man nicht davon aus, dass sie sch in der Öffentlichkeit entblößen und sexuelle Handlungen an sich vornehmen.
Weil das Strafgesetzbuch hier etwas sagen wir sexistisch formuliert ist. Es geht um das ergierte Glied, das zu sehen sein muss, damit der Tatbestand erfüllt ist.
Das sind aber m.E. alles Wortklaubereichen, weil ja wie gesagt auch Frauen den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses erfüllen können.
m.E. wäre es einfach an der Zeit, den Tatbestand des Exibitionismus einfach zu streichen!
Ein Beispiel ist, auch wenn er noch in aller Munde ist, der Versicherungsbetrug. den gibt es nicht mehr! Das wird einfach unter dem allgemeinen Tatbestand des Betruges zusammengefasst.
Hier wäre also auch eine Ansatzmöglichkeit gegeben. sprich: Exibitionismus könnte je nach Ausprägung dann eben unter die Erregung öffentlichen Ärgernisses oder wenns extremer wird, die sexuelle Belästigung fallen.
lg, Anna
Aber was ist, wenn sich nur wenige daran stören und die Mehrheit das nicht als Ärgernis empfinden, wenn sich ne Frau öffentlich blank macht? Dann wäre es doch genau genommen keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Der Exhibitionismus-Strafparagraf 183 "Exhibitionistische Handlungen" gehört ersatzlos gestrichen. Begründung: Frauen können sich wegen Exhibitionismus nicht strafbar machen. Warum sollen das dann Männer können? 😉
Gegen dieses Ungleichbehandlungsgesetz § 183 StGB, das willkürlich öffentlich nackte oder entblößte unschuldige Männer kriminalisiert und bestraft, sollte man eigentlich demonstrieren, indem Männer in Leggings Ouvert entblößt in der Öffentlichkeit unterwegs sind, solange, bis das § 183-Gesetz gekippt ist.
Das habe ich auch erst vor einigen Wochen gehört, dass Frauen laut StGB kein Exhibitionismus vorgeworfen werden kann.
Die Begründung:
,,In den Ausführungen zur Reform aus den 70ern ist zu lesen, dass entsprechende Handlungen von Frauen als Straftatbestand "ausscheiden". Solche Taten kämen zwar "in sehr seltenen Fällen" vor, hätten aber "kaum jemals die von exhibitionistischen Handlungen eines Mannes typischerweise ausgehenden negativen Auswirkungen". Was übersetzt soviel heißt wie: Wenn Frauen sich vor anderen Leuten ausziehen, ist das nicht so schlimm, oder der Anblick einer nackten Frau kann weniger Schaden anrichten.''
Allerdings werden öffentlich nackte, entblößte oder unzureichend bekleidete Männer einfach nach § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses angeklagt und verurteilt. Dabei behaupten die Gerichte, eine "erhebliche öffentliche sexuelle Handlung" zu erkennen.
Bei öffentlich nackten, entblößen oder unzureichend gekleideten Frauen hingegen hat noch kein deutsches Gericht eine erhebliche sexuelle Handlung nach § 183a erkannt. Bei Frauen werden die Gesetze korrekt ausgelegt.
Bei Männern ist Bestrafung oder Maßregelung die Zielvorgabe - auch zu dem Preis der Umdeutung der Gesetze! Wohl aus diesem Grunde ist "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ein "unbestimmter Rechtsbegriff", damit die Gerichte genügend Spielraum haben, Männer immer nach § 183a verurteilen zu können und Frauen immer nicht.
Wenn das so ist, dann zeigt das, dass die Gleichberechtigung bei den Gesetzen noch nicht vollzogen wurde.
Denn Exhibitionismus ist doch bei Frauen weit verbreitet, wird aber meist als harmlos eingeordnet oder verdrängt.
Ehem. Versicherungsbetrug heisst jetzt Versicherungsmissbrauch (265 StGB) und den gibt es immer noch. Was Du meinst, schätze ich, ist Betrug (......zum Nachteil einer Versicherung)? Ist wie Beamtenbeleidigung, gibt es nicht, ist aber strafbar.