NM Rechtsanwaltskanzlei Abzocke?
Guten Tag,
Ich hatte vor einiger Zeit etwas per Karte bei Smyths Toys für 66€ gekauft und aus versehen Zurückgebucht.
Einige Zeit später kam ein Brief der PAIJ Service Gmbh die ca. 140€ von mir wollten, darauf habe ich nicht reagiert.
Nun kam ein Brief der NM Rechtsanwaltskanzlei die nun 202€ von mir haben möchte.
+ 100€ Extra, wenn ich einer Ratenzahlung zustimme und eine Schuldanerkenntnis mache.
Ich frage mich nun was ich tun muss.
5 Antworten
Hallo Zumba 182
eine berechtigte Rechnung nicht bezahlen geht auf Dauer nicht. Andererseits wird aus der Säumigkeit gerade von Menschen mit wenig Geld und wenig Erfahrung ein unglaublich mieses Geschäft gemacht. Inkassobüros (oft von abgehalfterten "Rechtsanwälten" gegründet und betrieben) machen einen auf den großen Schuldeneintreiber und versuchen mit halblegalen, teils sogar illegalen Methoden horrende Mahngebühren einzutreiben.
Der Trick ist simpel: In kurzer Zeit werden aufeinanderfolgende Mahnschreiben versendet, wo die Summe der jeweils aktuellen Forderung deutlich die der vorherigen Forderung übersteigt. Es wird eine Professionalität und Berechtigung der Forderung vorgetäuscht, die so definitiv nicht stimmen kann.
Wer hier bezahlt, nachdem schon ein Vielfaches der ursprünglichen Foderung aufgelaufen sein soll, wird genadenlos abgezockt. Die User, welche dir empfehlen sofort zu bezahlen haben entweder wenig Ahnung von der Zockerei in diesem Geschäft oder sind Fakes im Auftrag dieser Inkasso-Gangster.
Was kannst du tun?
- Erst einmal musst du ehrlich zu dir und allen, die dir da eventuell helfen können und wollen.
a) Deine Aussage , dass du "vor einiger Zeit etwas per Karte bei Smyths Toys für 66€ gekauft und aus versehen Zurückgebucht" hast besagt so erst einmal für Außenstehende nichts. Was bedeutet "einige" Zeit?
b) Wie oft, wann und wie wurdest du an deine Säumigkeit erinnert? Laut deinem Beitrag gab es bis dato 2 Schreiben, Pay Pal und nun die NM Rechtsanwaltskanzlei Sind diese beiden Schreiben die einzigen Benachrichtigungen bezüglich deiner Säumigkeit?
2. Widerspruch prüfen;
Vieles deutet darauf hin, dass du hier von der NM Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim abgezockt werden sollst. Dagegen kannst du vorgehen, wenn kein eigentlich sauberes Mahnverfahren in deinem Fall versucht wurde. Nach Paragraph 254 ist ein Gläubiger bzw. sind Geschäftstreibende verpfichtet im Fall eines geschäftlichen Problems (wie z.B. der Säumigkeit eines Schuldners) Wege zu beschreiten, die dem Schuldner bzw. Geschäftspartner zu hohe Gebühren bzw. Kosten ersparen. Das bedeutet konkret im Fall einer Zahlungserinnerung das pflegeleichte Mahnschreiben versendet werden müssen und zwar in der regel mindestens 2, da auf dem Postweg im Fall nicht eingeschriebender Sendungen immer mal eine Zustellung nicht ankommen kann bzw. vom Empfänger übersehen wird (bei dem vielen Müll der da noch so im Breifkasten landet kein Wunderwerk). Erst wenn ein solch pflegeleichter Weg zu keiner Reaktion seitens des Schuldners erfolgt, kann ein Mahnbescheid berechtigt erfolgen, die dafür erhobenen Kosten (Antrag beim Gericht + Bearbeitungskosten) können dann wenn die Hauptforderung berechtigt ist und solide Mahnungen erfolgt sind als zulässig erachtet werden.
Gerade hier gilöt das in 1. besagte: Hast du Mahnungen erhalten in denen solide Mahnkosten (ca. max 10 € Mahnkosten pro Mahnung) erhoben wurden?
- Widerspruch einlegen:
Vieles deutet darauf hin, dass du hier von der NM Rechtsanwaltskanzlei d gnadenlos abgezockt werden soll. Dafür spricht der krasse Unterschied zwischen der Hauptforderung unden aktuell 202 Euro Gesamtkosten, dass dir für die etwaige ratenzahlung 100 Euro Gebühr bzw. Kreditzins verlangt werden sollen ist ein klarer fall von Wucher. Wer hier sich nicht wehrt lebt verkehrt.
Ich bin auf diesen Beitrag gestoßen, weil ich einer anderen Privatperson gerade helfe mit dem gegenüber ihr erstellten Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Seit 20 Minuten versucht der Herr die Firma telefonisch zu erreichen. Angeblich sind alle Mitarbeiter im Gespräch und es tut sich nichts weiter. Das ist nicht nur kunden- bzw. menschenfeindlich, sondern scheint bei dieser NM Rechtsanwaltskanzlei d System zu sein. Möglicherweise geht da kein Mensch dran und die armen Teufel, die da verzweifelt anrufen sollen ver...... werden.
Wenn du mehr Beratung benötigst, wie man gegen diesen mir sehr obskur erscheinden Verein vorgehen kann, kannst du mir entweder eine PN senden oder einen Kommentar auf diesen meinen Beitrag schreiben.
Viele Grüße, Thomas
Du hast den Betrag zurückgebucht, d.h., Du bist in Zahlungsverzug. Dadurch kann Smyths Toys den Anspruch gegen Dich gerichtlich durchsetzen. Das erfolgt entweder durch ein vereinfachtes Mahnverfahren oder direkt durch Klage. Wird ein Rechtsanwalt damit beauftragt, dann rechnet dieser nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Hinzu kommen eventuelle Unkosten (Schreibauslagen, Telefonkosten). Diese müssen nachvollziehbar sein und sind minimal. Im Falle des vereinfachten Mahnverfahrens hättest Du die Gebühren für den Mahnbescheid zu tragen, welche sich an der Höhe des Hauptforderungsbetrages orientieren. Erhältst Du hingegen irgendwelche Zahlungsaufforderungen von z.B. Inkassounternehmen etc., in denen beliebige Gebühren aufgeführt sind (z.B. Grundgebühr, Bearbeitungsgebühr etc.), dann sind diese unzulässig. Auch müßte Dir eine Forderungsabtretung bzw. eine Prozeßbevollmächtigung angezeigt werden, damit man von Dir überhaupt irgendetwas fordern kann. Am besten schreibst Du dem eigentlichen Gläubiger, daß die Rücklastschrift zufällig erfolgte und teilst ihm mit, daß Du ihm das Geld umgehend überweist. Weitere Gebühren außer Verzugszinsen (auf die der Gläubiger aufgrund Geringfügigkeit verzichten dürfte) weist Du von Dir.
Wenn die Hauptforderung nur 66 Euro ausmacht, dann können lediglich Verzugszinsen (sind hier wahrscheinlich maximal ein paar Euro) und die "rechtlichen" Kosten verlangt werden. Das sind quasi nur die 20 Euro für den RA. Zu diesen Kosten können höchstens noch ein paar Euro für Porto, Telefon etc. kommen. Die 181 Euro sind kompletter Humbug und können mit Sicherheit nicht belegt werden. Schreibe einen scharfen Brief, verlange eine Gesamtforderungsaufstellung samt Belegen und biete gleichzeitig an, die 66 Euro plus 20 Euro zu bezahlen, da Du ansonsten juristische Schritte gegen sie einleitest, zumal ihnen aufgrund ihrer kaufmännischen Tätigkeit bekannt sein dürfte, daß die eingeforderten Beträge versuchten Betrug darstellen. Ich wette, man wird Dir mitteilen, daß man sich mit Deinem Vorschlag einverstanden erklärt. Über eine Mitteilung zum Ausgang der Angelegenheit würde ich mich freuen.
Ich weiß, was Du meinst; Dein Hinweis ist legitim. Es ist jedoch so, daß nach der ZPO genau geregelt ist, welche Kosten ein Gläubiger im Zuge eines Zwangsvollstreckungsverfahrens, angefangen von der Mahnung, über Titulierung bis hin zur Zwangsvollstreckung, ansetzen darf. Inkassounternehmen arbeiten regelmäßig mit "erfundenen" Gebühren, Kosten usw., um bei Anspruchsgegnern mit mangelnder Wehrhaftigkeit abzusahnen. Den IUs ist die Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens durchaus bewußt und Gerichtsvollzieher streichen den IUs ihre Forderungsaufstellungen zusammen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht unangebracht, den IU mit entsprechender Rhetorik entgegenzutreten. Vielleicht ist es besser, im Schreiben so zu formulieren, daß es sich aus Sicht des Verfassers um versuchten Betrug handelt - quasi den Vorwurf zu subjektivieren. Dass der Fragesteller sich im Vorfeld falsch verhalten hat, steht außer Zweifel. Andernfalls hätte er ja keine Zahlungsaufforderung erhalten (nebenbei: er befindet sich ja noch nicht einmal im Mahnverfahren, somit kann der Gläubiger lediglich die Hauptforderung, die Verzugszinsen und die RA- Kosten nach RVG verlangen. Dabei handelt es sich um einen mininalen Betrag). Das Fehlverhalten des Fragesteller rechtfertigt jedoch in keinem Falle die unverschämten Forderungen des IU.
Bezahl deine Rechnungen das darf doch nicht wahr sein. Wieso buchst du das "ausversehen" zurück und ignorierst die Mahnung? Das kommt dabei rum.
Was du tun sollst? Das ganze bezahlen damit es erledigt ist.
NM : Rechtsanwältin Nicole Menges ist ein Fake-Anwaltsbüro bzw Callcenter in Mannheim
im Auftrag von Paij Service....
Die Mahnschreiben laufen jetzt unter NM Rechtsanwaltskanlei davor über ein anderes Inkassounternehmen.
Ein Anwalt warnt davor die Forderungen u zahlen ...hab den Namen leider nicht mehr bitte unter RA Nicole Menges googlen
Du zahlst eine Rechnung nicht, kümmerst dich nicht um die Mahnung und wunderst dich jetzt, dass der Preis durch die Decke geht? Du musst jetzt den Mehraufwand und den Anwalt zahlen. So kommen solche Beträge zusammen. Je länger du zögerst, desto teurer wird es.
Aber der Preis kann doch nicht von 66€ auf 200€ gehen. Sowas ist erlaubt?
Die Gebühren nach RVG, und die sind weitaus geringer. Die Hauptkosten wurden ferner vom Inkassounternehmen veranschlagt und deren "Gebühren" sind, von ein paar geringfügigen Positionen abgesehen, unzulässig.
Die Hauptforderung Beträgt 66€. Die insgesamte Forderung der Mandatschaft 181€ und der Rechtsanwalt will nochmal 20€ also 202€ zusammen.
Kann die "Mandatschaft" aus einem 66€ Betrag denn mit Recht 181€ machen?
Angeblich sind das nämlich Verzugsschäden.