Ist es haram mit seiner Freundin vor der Ehe Sex zu haben?
Salam aleikum Brüder,
ich bin 17 und habe eine 15-Jährige Freundin. Ich bin Muslim und sie ist Katholikin. Bisher haben wir noch keinen GV gehabt, sondern nur Petting. Mit meinen Eltern kann ich darüber nicht reden, da sie den Islam nicht ernst nehmen "warte bis sie 16 ist Junge und benutze Gummi".
Meine Frage: Müssen wir wirklich bis zur Ehe warten oder dürfen wir schon jetzt Sex haben?
8 Antworten
Gemäß Mainstream-Islam dürft Ihr zwei gar nichts, weil es DIR verboten ist.
- Schon die Beziehung gilt als verboten.
- Händchenhalten? Nein.
- Küssen? Oh nein.
- Petting? Um Himmels Willen - NEIN!
- SEX? Das hat Dir der Shaytan eingeflüstert. NEIN NEIN NEIN!
Wenn Deine Freundin 16 ist, hat sich daran nichts geändert.
Vor dem Deutschen Gesetz wäre Eure Beziehung und auch der GV heute schon erlaubt; dazu muss sie keine 16 sein.
Aber zurück zu Dir: Da Deine Frageformulierung vermuten lässt, dass DU - im Gegensatz zu Deinen Eltern - den Islam ernst nimmst, genügt es nicht, mit dem Sex bis zur Ehe zu warten, nein, Du MUSST Dich sofort von Deiner Freundin trennen. Getrennt und OHNE Kontakt - ausser in Anwesenheit eines mahram - hast Du zu warten, bis Ihr beide heiratsfähig seid. Dazu musst Du eine Familie ernähren können und sie muss wahrscheinlich 18 sein, weil man zumindest annehmen darf, dass ihre Eltern etwas gegen eine islamische Ehe U18 einzuwenden hätten.
Wenn du dir einen Mythos rausgesucht hast nachdem du leben möchtest, dann solltest du auch alle Regeln deines Mythos befolgen. Wenn du versuchst ein Schlupfloch in deinen Mythos zu finden, dann kannst du es auch gleich sein lassen.
NEIN: Es geht doch nicht um ein Schlupfloch, sondern um eine VERNÜNFTIGE, MENSCHLICHE und ZEITGEMÄßE Auslegung des Mythos!
Natürlich dürft Ihr! ...Ihr lebt in einem FREIEN, d.h. nicht in einem muselmansichen Land!
Die im Koran verbotene ZINA ist nur die EHEBRECHERISCHE UNZUCHT - also dürftet Ihr auch gemäß vernünftig ausgelegtem Koran!
WEnn Du Dir aber von einer ewiggestrigen, rückständigen Religionsauslegung Dein Leben versauen lassen willst? ...Bitte: Das darfst Du natürlich! ...ich würde dann aber an Deiner STelle so fair sein und die Katholikin in Ruhe lassen! ...das zeugt nämlich von einer fanatischen Haltung Deinerseits: Sowas ist Gift für eine interreligiöse Beziehung!
Es ist Haram eine Partnerin zu haben, es ist Haram Sex vor der Ehe zu haben und erst recht Haram ist es mit einer „Ungläubigen“!
So jetzt kannst du wählen den Weg deiner Eltern zu gehen oder deinen Eigenen!
Streng gesehen darfst du nicht einmal eine Lebensgefährtin haben und sie anfassen (Sure 17,32). Siehe auch:
Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.
Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101
Katholikin = Christin - keine Ungläubige sondern Angehörige der „Leute der Schrift“, die zu heiraten erlaubt ist gemäß Quran.
Frage: Ist 15 nicht noch minderjährig nach deutschem Recht?
By the way: Jede sexuelle Berührung vor einer Eheschließung ist tabu, also auch petting.