Ist es gut das sex unter gleichaltrigen wie 12 und 13 Jahre nicht verboten ist?

Das Ergebnis basiert auf 37 Abstimmungen

Ja 76%
Nein 24%

9 Antworten

Ja

Es ist gut, dass sich nicht Strafgerichte mit derartigen "Spielchen" beschäftigen müssen. Bei derartigem einvernehmlichen Aneinanderherumfummeln, vielleicht auch mit nachfolgenden Verstimmungen, sollte der Staat nicht Monate später in der Affäre herumbohren oder gar Strafen, Sanktionen oder Sozialstunden verhängen.

Falls überhaupt schon eine Geschlechtsreife vorliegt, sollten die Beteiligten jedoch strikt darauf bedacht sein zu verhüten, dass eine Schwangerschaft auftritt.

Es ist auch verständlich, wenn die Eltern der experimentierfreudigen Kinder finden, dass es für Sex noch zu früh sei und versuchen, Situationen zu verhindern, in denen die Gelegenheit genutzt werden könnte. Ratschläge der Eltern sollten wohlwollend bedacht und Verbote respektiert werden.


Libertinaerer  01.10.2019, 20:15
Es ist auch verständlich, wenn die Eltern der experimentierfreudigen Kinder finden, dass es für Sex noch zu früh sei und versuchen, Situationen zu verhindern, in denen die Gelegenheit genutzt werden könnte.

Nein, das ist NICHT "verständlich" (s. auch die einschlägigen Erziehungsratgeber des Bundesgesundheitsministeriums, die erklären, warum Eltern das nicht verhindern sollten).

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Paguangare  02.10.2019, 07:25
@Libertinaerer

Du meinst also, es sei Eltern empfohlen, wenn sie z.B. merken, dass ihr 12jähriges Mädchen (das schon seine Periode hat, aber natürlich noch nicht die Antibabypille nimmt) in einen 13jährigen Jungen sehr verliebt ist (bei dem schon sehr die Hormone sprießen), die beiden über viele Stunden hinweg, oder sogar über Nacht alleine (d.h. zu zweit, ohne Eltern) im Hause verweilen zu lassen?

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Libertinaerer  02.10.2019, 07:55
@Paguangare

Ja.

Ansonsten ist es dann ja wohl auch dringend geboten, den Kindern Zugang zu Verhütungsmitteln zu gewähren.

Schon weil ich meine Zweifel habe, dass die Eltern 24/7 irgendwo ihren Daumen drinstecken haben können, um ihnen nicht genehme andere Körperteile von anderen Personen zu verhindern ...

... oder wie meine Mutter stets sagte: "Wo ein Wille ist, da ist auch ein Gebüsch!"

Oh je ...
... unsere Sportplätze und Straßen wären deutlich leerer, wenn Eltern diesbezügl. auch ihre möglichen Ängste ausleben würden - trotz dort wirklich existierender und ggf. auch existenzieller Gefahren und Gefährdungen.

PS: Das Alter fürs "erste Mal" ist seit vielen Jahren (nur leicht) sinkend (der Trend ist letztes Jahr erstmalig zu einem Halt gekommen, allerdings nur wg. der wachsenden Zahl Jugendlicher mit Migrationshintergrund aus sexualfeindlichen Kulturen). Gleichzeitig ist die Zahl der unerwünschten Teenagerschwangerschaften deutlich gesunken.

Der Grund nennt sich "Aufklärung & Verhütungsmittel".

Klappt also offensichtlich ganz gut.

Und dass "Abstinenz predigen & Daumen drauf" nicht so gut klappt, kann man ja auch wunderbar an den Schwangerschaftsraten und Epidemien von Geschlechtskrankheiten an Schulen in den USA sehen ...

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Libertinaerer  02.10.2019, 15:53
@Paguangare

Ach, ach was. ^^

Ansonsten: Ich war auch mal 12. Ich kannte verständlicherweise auch andere 12-Jährige. Und aus der heutigen Welt habe ich mich auch noch nicht verabschiedet. ^^

Und egal ob "früher" oder "heute": Was Eltern (wie Du) vielleicht wollen, und was Kinder (wie ich) vielleicht tun, ist sowohl nach meinen eigenen praktischen Erfahrungen, wie auch nach meinem sexualpädagogischen und sexualwissenschaftlichen Wissen ggf. nicht unbedingt deckungsgleich.

Als Realist passe ich mich dann doch lieber der Realität ab, als fiktiven Wunschgebilden nachzuhängen ...

... zumal mir eben diesbezüg. von meinen Eltern auch kein schlechtes Gewissen oder negativen Einstellungen anerzogen wurden - die zudem auch keine sachlich nachvollziehbare Berechtigung haben.

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Sex mit jemandem unter 14 Jahren ist für Personen jeden Alters verboten. Nur ist man vor Vollendung des 14. Lebensjahr noch nicht Strafmündig.... Das bedeutet nicht, das es erlaubt wäre, sondern lediglich das der unter 14 jährige Täter dafür nicht strafrechtlich verurteilt werden kann. Erzierische Maßnahmen und Entnahme des Kindes zum Schutz vor zb moralischer Verwahrlosung usw. können dabei durchaus angewandt werden.


furbo  30.09.2019, 07:54

Nein. Die "Zielgruppe" des § 176 StGB sind die über 14jährigen. Ein unter 14 Jahre altes Kind wird gar nicht von diesem § erfasst. Ein unter 14 Jahre alter Mensch handelt demnach auch nicht rechtswidrig.

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Oponn  30.09.2019, 10:39
@furbo

Das stimmt schlichtweg nicht. Im §176 StGB wird keine Zielgruppe angeben.

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furbo  30.09.2019, 12:07
@Oponn

Wer Gesetze lesen kann, kommt darauf, dass Kinder nicht als Täter auftreten können. Auch die einschlägigen Kommentare zum Sexualstrafrecht gehen davon aus, dass den TB des § 176 StGB nur von über 14jährigen erfüllt werden kann. Mit dem SexualändG von 2003 wurde er nochmals überarbeitet. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, Kinder vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung zu schützen. Rechtsdogmatisch stellt der § 176 StGB auf abstrakte Gefährdungsdelikte ab und schützt das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit von Kindern.

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Oponn  30.09.2019, 12:15
@furbo
Wer Gesetze lesen kann, kommt darauf, dass Kinder nicht als Täter auftreten können.

Du meinst also, Kinder dürfen jemanden umbringen?

Auch die einschlägigen Kommentare zum Sexualstrafrecht gehen davon aus, dass den TB des § 176 StGB nur von über 14jährigen erfüllt werden kann.

Welche Kommentare meinst du da so?

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furbo  30.09.2019, 12:50
@Oponn
Du meinst also, Kinder dürfen jemanden umbringen?

Blödsinn. Hanebüchene Analogie.

Welche Kommentare meinst du da so?

Z.B. Laubenthal, "Handbuch Sexualstrafrecht"

Zitat: "Täter des § 176 können Jugendliche oder Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht. "

Nebenher: Würden auch Kinder die Möglichkeit haben, rechtswidrig den TB des § 176 StGB zu erfüllen, eine Bestrafung scheitert nur an der fehlenden Schuldfähigkeit, gäbe es mit Sicherheit schon massenhaft Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen. Denn ein strafrechtlich schuldunfähiges Kind ist ab dem 7. Lebensjahr dennoch deliktfähig, sprich es müsste zivilrechtlich für seine "Straftat" haften.

Im Übrigen spricht auch der § 180 Abs. 1 StGB für eine ausgelebte Sexualität von Kindern.

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Oponn  30.09.2019, 13:05
@furbo
Blödsinn. Hanebüchene Analogie.

Weil?

"Täter des § 176 können Jugendliche oder Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht. "

Da wird zu Kindern gar nichts gesagt.

Würden auch Kinder die Möglichkeit haben, rechtswidrig den TB des § 176 StGB zu erfüllen, eine Bestrafung scheitert nur an der fehlenden Schuldfähigkeit, gäbe es mit Sicherheit schon massenhaft Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen.

Wie denn, bei einvernehmlichem Sex?

Im Übrigen spricht auch der § 180 Abs. 1 StGB für eine ausgelebte Sexualität von Kindern.

Wo?

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furbo  30.09.2019, 15:30
@Oponn
Wo?

Nimm es bitte nicht übel, aber GF ist nicht das richtige Forum, um juristisches Basiswissen zu vermitteln. Basiswissen ist z.B. Gesetze lesen zu können. Denn da scheint es bei dir zu hapern.

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Oponn  01.10.2019, 07:05
@furbo

Na, nicht in der Lage es zu erklären? Wobei das auch schwierig sein dürfte, wo Kinder in § 180 StGB gar keine Erwähnung finden.

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Libertinaerer  01.10.2019, 20:05
@Oponn
Da wird zu Kindern gar nichts gesagt.

Wenn nur Jugendliche und Erwachsene Täter werden können, können es Kinder offensichtlich NICHT sein. Liegt am Schutzzweck des Paragraphen. Den können u.a. Juristen ggf. in der Fachliteratur nachlesen.

Und nein, Kinder können grundsätzlich durchaus Täter sein - nur keine Straftäter.

Wobei das auch schwierig sein dürfte, wo Kinder in § 180 StGB gar keine Erwähnung finden.

? Dort steht, dass das Fördern der Sexualität von U16 für Dritte strafbar ist - es sei denn, es handelt sich um die Eltern. Die dürfen die Sexualität ihrer U16-Kinder fördern.

"Unter 16" umfasst alle Personen, die noch keine 16 sind - inkl. Kinder.

Bissel verpeilt heute, was? Oder sonst auch?

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Oponn  02.10.2019, 08:09
@Libertinaerer
Den können u.a. Juristen ggf. in der Fachliteratur nachlesen.

An welcher Stelle?

Dort steht, dass das Fördern der Sexualität von U16 für Dritte strafbar ist - es sei denn, es handelt sich um die Eltern. Die dürfen die Sexualität ihrer U16-Kinder fördern.

Da geht es darum, dass Eltern ihre Kinder alleine mit ihren Freunden im Zimmer lassen dürfen. Euere Schlussfolgerung daraus ist bestenfalls hanebüchen.

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Libertinaerer  02.10.2019, 08:45
@Oponn
Da geht es darum, dass Eltern ihre Kinder alleine mit ihren Freunden im Zimmer lassen dürfen

... damit die ggf. ungestört Sex haben können - was hier das Thema ist.

Fazit: Kinder sind beim § 176 StGB als Täter ausgeschlossen, weil der Gesetzesgrund das so bestimmt. Es steht nur nicht im Gesetzestext selbst, weil der auf Strafunmündige per definitionem ohnehin nicht anwendbar ist. Allgemeinrechtlich gesehen (also straf- UND zivilrechtlich) ist IMMER der Schutzzweck eines Gesetzes das Entscheidende.

Und (strafmündige) Eltern machen sich ausdrücklich NICHT strafbar dabei, wenn sie den U14-Sex dulden, erlauben oder gar noch "durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit" fördern.

Andernfalls wären sie bei ihrem unter 14-jährigem Kind auch haftbar wg. strafbarer Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch - was sie tatsächlich sind, WENN der Partner 14 oder älter wäre.

WER hier also "hanebüchen schlussfolgert", ist da nun wirklich SEHR offensichtlich ...

... zumal es da eigentlich gar nichts "schlusszufolgern" gäbe. Kann ja jeder nachlesen, der das möchte. Sowohl in der (teuren) juristischen Fachliteratur, wie auch in den (kostenlosen) sexualpädagogischen Erziehungsratgebern des Bundesgesundheitsministeriums ...

An welcher Stelle?

? furbo hat doch DAS Standardwerk zum Thema von DEM Juristen auf dem Gebiet (aus dessen Vita: Richter, Lehrstuhlinhaber, Dekan einer juristischen Fakultät, Missbrauchsbeauftragter, Mitglied der Kommission des Bundesjustizministeriums zur Reform des Sexualstrafrechts) genannt - und daraus zitiert: "Handbuch Sexualstraftaten", Laubenthal.

Und ich habe den Sachverhalt in einem verlinkten Beitrag gesondert erläutert - inkl. dortigem Link auf eine noch tiefergehende Erläuterung mit Zitaten und Quellen.

Aber gerne hier nochmal der direkte Verweis auf die volle Dröhnung ;-):

https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-94962249

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Oponn  02.10.2019, 09:09
@Libertinaerer

Auch wenn du da nochmal das Ganze wiederholst, wird es dadurch ja nicht richtiger. Wenn das denn alles so eindeutig ist, warum kannst du keine Fachliteratur anführen, in der das explizit steht?

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Libertinaerer  02.10.2019, 09:25
@Oponn
Auch wenn du da nochmal das Ganze wiederholst, wird es dadurch ja nicht richtiger.

Und dass Du eine ausführlichere Wiederholung immer noch nicht verstehst, bzw. verstehen möchtest, bzw. verstehen kannst, sagt WAS aus? %-)

Wenn das denn alles so eindeutig ist, warum kannst du keine Fachliteratur anführen, in der das explizit steht?

Habe ich nicht? =:-o

Oh, warte, habe ich doch! 8-)

Aber wenn Du allerdings schon in einem IMHO noch recht leicht verständlichen Text eine Fachliteraturangabe "überliest", habe ich erhebliche Zweifel, dass Du in der Lage wärst, Fachliteratur zu verstehen ...

... oh, warte, habe ich nicht auch die sich an alle Eltern und Erzieher richtenden Erziehungsratgeber des Bundesgesundheitsministeriums erwähnt?

Verdammt, habe ich auch! 8-)

Und u.a. im verlinkten Beitrag habe ich sogar geschrieben, wie man sie ergoogeln kann - und auch noch auf die hier erwähnte juristische Fachliteratur direkt verlinkt.

Was brauchst Du noch? Händchen halten? ^^

WTF ...

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Oponn  02.10.2019, 09:38
@Libertinaerer

Wenn du permanent falsches wiederholst, wird es ja nicht richtiger.

Oh, warte, habe ich doch! 8-)

Äh, warte, nein!

eine Fachliteraturangabe "überliest",

Da steht eben nichts explizit, sondern eine von euch immer wieder zweifelhaft interpretierte andere Aussage. Oder ist dir der Begriff explizit zu komplex?

Eltern und Erzieher richtenden Erziehungsratgeber des Bundesgesundheitsministeriums

Ach ja, der tolle Ratgeber, der sich zur rechtlichen Situation gar nicht äußert. Super.

Na, kannst du nicht mit Widerspruch leben? Sorry, fühl dich gestreichelt.

WTF....

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Libertinaerer  02.10.2019, 09:56
@Oponn
Da steht eben nichts explizit
  1. Ah, die Quellenangabe mittlerweile doch gefunden?! ^^
  2. ? DASS Kinder KEINE Täter werden können und WARUM das so ist, ist mit Verlaub SEHR explizit. Das Problem dürfte wohl bei DIR zu verorten sein. 8-)
Ach ja, der tolle Ratgeber, der sich zur rechtlichen Situation gar nicht äußert.

Oh, Gratulation. Hast Du ja schnell gelesen. ^^

Offensichtlich ZU schnell. ;) Wenn überhaupt.

Denn auch zur rechtlichen Lage äußern die sich.

Aber nur am Rande, denn die Zielgruppe sind in dem Fall nicht möglicherweise rechtlich einschreiten wollende Jugendämter oder Juristen, sondern normale Eltern, die einfach wissen möchten, was warum okay ist.

Oder anders - also für die, die explizite Aussagen in der juristischen Fachliteratur nicht verstehen und/oder rechtliche Aussagen in staatlichen Erziehungsratgebern überlesen: Du glaubst ernsthaft, das Bundesgesundheitsministerium würde zu strafbaren Handlungen wie sexuellem Missbrauch von Kindern und/oder Beihilfe dazu auffordern bzw. anleiten?

Nun ja, solche Leute gibt es tatsächlich. =:-o Wir wissen vermutlich beide, aus welcher Ecke diese Leute kommen, nicht wahr? ^^

Das Bundesgesundheitsministerium wurde deswegen also auch tatsächlich bereits angezeigt ... %-)

... was vollkommen merkwürdigerweise als unbegründet verworfen wurde. 8-)

Böse Welt. Wenn das mal keine Verschwörung ist ... ^^

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Libertinaerer  02.10.2019, 10:03
@Libertinaerer
Na, kannst du nicht mit Widerspruch leben?

Oh, kann ich.

Ich habe eher ein Problem mit Dummheit und/oder Ignoranz.

Insbesondere zulasten besonders schutzbedürftiger Kinder.

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Ja

Ja, natürlich.

"Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)

Entsprechend haben rund 80% der Kinder sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten.

Ansichtssache, jeder muss selber wissen was er tut.

Solange sie im gleichen Alter sind.

Ja

Ist ja auch egal oder? Ich meine rauchen oder hoch prozentiges saufen ist auch als Minderjähriger verboten und wer hält sich daran?

solange die Jugend aufgeklärt ist und sich den Konsequenzen einer Schwangerschaft oder gar möglichen Krankheiten bewusst ist, ist doch alles jut.