Sex mit jemandem unter 14 Jahren ist für Personen jeden Alters verboten. Nur ist man vor Vollendung des 14. Lebensjahr noch nicht Strafmündig.... Das bedeutet nicht, das es erlaubt wäre, sondern lediglich das der unter 14 jährige Täter dafür nicht strafrechtlich verurteilt werden kann. Erzierische Maßnahmen und Entnahme des Kindes zum Schutz vor zb moralischer Verwahrlosung usw. können dabei durchaus angewandt werden.