Sex mit 12 verboten?


21.12.2021, 14:39

sind beide 12

4 Antworten

Ist rechtlich erlaubt, kann aber von den Eltern verboten werden (Selbstbefriedigung hingegen dürfen sie nicht verbieten).

Sie dürfen es aber auch fördern: IHRE Entscheidung.

Bis 14 dürfen sie es verbieten - ab da bestimmt man dann selbst: Man ist dann "sexuell selbstbestimmt" (sexualmündig).

Die gesetzliche Beschränkung die es gibt, ist, dass Ü14 grundsätzlich keinen Sex mit U14 haben dürfen: https://www.gutefrage.net/frage/ist-sex-unter-14-verboten-oder-mit-unter-14-jaehrigen#answer-199280689 (bei unseren deutschsprachigen Nachbarn sieht man das lockerer).

Verständlicherweise denn: "Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)

Entsprechend hatten rund 80% in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% hatten auch Geschlechtsverkehr.

"Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

Macht es einfach und erzählt es halt nicht den Eltern, habt einfach spass!👍

Stimmt, verboten, aber solange beide unter 14 sind ist keiner strafmündig! Also passiert nichts! 😉


Subdirk  21.12.2021, 15:09

Also laut Jugendschutzgesetz ist der sexuelle Verkehr unter 14 verboten!

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Libertinaerer  21.12.2021, 15:17
@Subdirk

Quatsch.

Im JuSchG steht dazu keine einzige Silbe.

PS: Ein Verbot wäre übrigens verfassungswidrig.

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Subdirk  22.12.2021, 07:19
@Libertinaerer

Jugendschutzgesetz ist falsch das stimmt. Aber

§ 182 StGB Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausge- nutzt wird. Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei.

Demnach ist es, wie uch geschrieben habe immernoch straffrei, weil nicht strafmündig! Bleibt aber verboten! Dazu gibt es genügend verschiedeste Kommentare!

Also solltest du mit deinem "quatsch" erstmal umsichtig umgehen!

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Libertinaerer  22.12.2021, 07:39
@Subdirk
Dazu gibt es genügend verschiedeste Kommentare!

Dann solltest Du lernen, besser zw. schlechten und guten Quellen zu unterscheiden.

Vereinfacht aber als allgemeingültige Richtschnur gesagt: Internet schlechte Quelle, Fachliteratur gute Quelle.

Was Du geschrieben hast, das mit dem JuSchG, ist Quatsch - und ja nun auch geklärt.

Deine Antwort wie auch dein Kommentar hingegen waren einfach nur, ähm, suboptimal - freundlich formuliert:

  1. Nicht verboten.
  2. Dass "nichts passiert", liegt nicht an der Strafunmündigkeit, sondern an Punkt 1. Denn:
  3. Auch wenn Strafunmündige Delikte begehen, "passiert" etwas. Nur eben noch nichts Strafrechtliches. Aber man ist, ich wiederhole mich, bereits ab 7 deliktfähig und damit haben rechtswidrige Handlungen ggf. auch rechtliche Konsequenzen.
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Subdirk  22.12.2021, 07:59
@Libertinaerer

Du bist auch so ein konsequenter "auf den Sack geher"wärst du einer meine Angestellten, ich würde dichvumgehend entlassen! 😉

Schönes Leben noch!

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Libertinaerer  22.12.2021, 20:43
@Subdirk

Nur fair!

Denn ich habe stets vermieden, "ignorante Nichtversteher" überhaupt erst einzustellen. 😎

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Libertinaerer  21.12.2021, 15:03

Es passiert nichts, weil es nicht verboten ist: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

Ist das nicht gegeben, dann handelt es sich um einen verbotenen sexuellen Übergriff: "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

Und dann "passiert" auch was.

Denn man wird zwar erst mit 14 schuldfähig (strafmündig), aber bereits mit 7 deliktfähig ...

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Dann kann euch nix passieren solange ihr verhütet!

dennoch überlegt es euch gut